21-0240

Öffentliche Toiletten

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

08.08.2019

Lfd. Nr. 6 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Öffentliche Toiletten

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

2016 wurden die Aufgaben rund um den Bau, Unterhaltung und Betrieb der öffentlichen Toiletten seitens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg weitgehend an die Stadtreinigung Hamburg (SRH) übertragen (Stichtag 01.01.17).

Auch sollten die Zeiten für die Markttoiletten ausgeweitet und das Auffinden der Toilettenanlagen erleichtert werden

Im Januar 2015 hat die BV Eimsbüttel beschlossen, dass neue Toilettenanlagen im Unnapark, im Stellinger Zentrum und am Siemersplatz gebaut werden sollen.

 

Fragen:

 

  1. Welche der drei Standorte wurden umgesetzt? Wenn nicht, warum nicht?

 

Die Standorte Siemersplatz, Stellinger Zentrum und Unnapark sind bislang nicht umgesetzt.

Aus Sicht der Betreiberin, der Stadtreinigung Hamburg, liegt der Standort Unnapark zu weit ab von den Fußgängerströmen an der Osterstraße und ist daher auf Dauer nicht wirtschaftlich zu betreiben.

Die Abstimmung über einen möglichen Alternativstandort in der Umgebung wird in den kommenden Monaten zwischen der Betreiberin, der Fachbehörde, der Bezirkspolitik und der Bezirksverwaltung weiter betrieben.

Zu den Standorten Stellinger Zentrum und Siemersplatz müsste die Stadtreinigung Hamburg befragt werden.

 

  1. Wurden seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bei der Standortoptimierung weitere Standorte in Eimsbüttel aufgeführt?

 

Rund um den Unnapark wurden an der Straße Heußweg und an der Osterstraße verschiedene Standorte untersucht, die aus unterschiedlichen Gründen verworfen wurden. Die Suche nach und die Abstimmung über einen geeigneten Standort dauert an (siehe 1.).

Darüber hinaus ist die bestehende Anlage am Fähranleger Alte Rabenstraße sanierungsbedürftig. Die Stadtreinigung Hamburg plant im Zuge dieser Sanierung auch, die Anlage barrierefrei zu erschließen. Die Abstimmung über die Ausgestaltung der barrierefreien Erschließung dauert an.

 

  1. Wurden seitens des BA Eimsbüttel noch andere als die oben aufgeführten drei Standorte bei der BUE angegeben?

 

Rund um den Unnapark wurden an der Straße Heußweg und an der Osterstraße verschiedene Standorte untersucht, die aus unterschiedlichen Gründen verworfen wurden. Die Suche nach und die Abstimmung über einen geeigneten Standort dauert an (siehe 1.).

 

  1. Sind im Bezirk Eimsbüttel noch weitere öffentliche Toiletten, die nicht in der Liste unter www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten aufgeführt sind?

 

Nein.

 

  1. Wenn ja, wer betreibt diese Toiletten? Werden hier seitens des Bezirkes oder anderer Behörden Zuschüsse gewährt?

 

Entfällt.

 

  1. Wurden die Zeiten für die Markttoiletten ausgeweitet?

 

Nein, die Zeiten für die Markttoiletten wurden nicht ausgeweitet.

 

  1. Wie werden die Toiletten in der Öffentlichkeit gekennzeichnet? Wo sind die Hinweisschilder in der Umgebung der Toiletten angebracht? Welche Hinweisschilder wurden verwendet?

 

Zuständig ist die Stadtreinigung Hamburg.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine