Öffentlich geförderte Wohnungen in der Frohmestraße 127-129
04.03.2022
Lfd. Nr. 156 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – AfD-Fraktion
Öffentlich geförderte Wohnungen in der Frohmestraße 127-129
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
In dem Bauprojekt Frohmestraße 127 – 129 hält die Behrens-Stifung 24 öffentlich geförderte Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende vor. Die Wohnungsgröße dieser Wohnungen liegt laut Stiftung zwischen 28 m² und 47 m².
Hierzu haben wir nachstehende Fragen:
Die Fördervereinbarungen sind dem Fachbereich nicht bekannt.
Siehe Antwort auf die Frage 1.
Laut den Aufteilungsplan der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (ohne Hausnummern, Stand von Juli 2021) gibt es 12, davon 10 (barrierefrei) öffentlich geförderte Wohnungen für Einzelpersonen mit WA-Bindung. Diese Wohnungen dürfen nur den Wohnungssuchenden überlassen werden, die über einen gültigen Dringlichkeitsschein/eine Dringlichkeitsbestätigung verfügen.
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, des Sozialgesetzbuches II und XII unterliegen individuellen Voraussetzungen, die im Einzelfall vorliegen können.
Das Bezirksamt schlägt für die Wohnungen mit WA Bindung Berechtigte mit Dringlichkeitsschein/ Dringlichkeitsbestätigung vor. Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt durch den Vermieter aus dem Kreis der Berechtigten.
Siehe Antwort auf die Frage 5.
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.