Oberflächenentwässerung in Schnelsen bei Starkregenereignissen
14.09.2021
Lfd. Nr. 139 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Andreas Stonus (CDU-Fraktion)
Oberflächenentwässerung in Schnelsen bei Starkregenereignissen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkungen:
Die Belastung durch Starkregen im Bereich Schnelsen / Märchenviertel sollte den Behörden seit 2002 bekannt sein, weil bereits vor knapp zwanzig Jahren solche Ereignisse zu Überschwemmungssituationen im und um das Märchenviertel geführt haben. Schon zum damaligen Zeitpunkt schienen die Kapazitäten zur Aufnahme der Oberflächenentwässerung mehr als erschöpft gewesen zu sein. Dem Rückhaltebecken am Grothwisch wird eine besondere Bedeutung zuteil, weil dies für die Aufnahme der Wassermengen in jenem Bereich vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Nein, es handelt sich um eine Vorgabe des zulässigen Drosselabflusses in die schleswig-holsteinische Mühlenau zum Schutz der Unterlieger durch Schleswig-Holstein im Zuge des wasserrechtlichen Ausbauverfahrens für die Burgwedelau. Das Rückhaltebecken wurde entsprechend dieser Vorgabe bemessen und 1972 hergestellt.
Drosselabfluss aus dem Becken Grothwisch: 0,12m³/sec.
Kann von E/MR nicht beantwortet werden. Das wasserrechtliche Ausbauverfahren für die Burgwedelau und damit auch die Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg über den zulässigen Drosselabfluss nach Schleswig-Holstein wurde von der ehemaligen Baubehörde (jetzt BUKEA) durchgeführt.
Siehe 1. und 2b.
Turnusmäßige Kontrollen durch die zuständige Dienststelle E/MR23 zur Sicherstellung eines schadlosen Abflusses und der Funktionsfähigkeit der Anlage.
Beseitigung von Verklausungen (Äste, Müll, o.ä.) bei Bedarf.
Instandhaltung des Ablaufbauwerkes und des Notablaufes.
Entschlammung des Rückhaltebeckens, um das geplante Volumen wieder herzustellen. Die letzte Entschlammung war 2007, die nächste Entschlammung ist für 2022 geplant.
Mahd der Gewässerböschungen.
Nein, da die Abflussmenge von Schleswig-Holstein zum Schutz der Unterlieger vorgegeben worden ist und sich deren Schutzbedürfnis nicht geändert bzw. eher noch verschärft hat.
Das auf der IKEA-Fläche anfallende Oberflächenwasser durchläuft einen Sandfang zur Vorklärung sowie ein Rückhaltebecken, bevor es dadurch gedrosselt über die Burgwedelau und damit auch das Becken am Grothwisch abfließt.
Vor dem o. b. Hintergrund frage ich hinsichtlich anderer Schnelsener Bereiche:
Ein Aufstau ist E/MR nicht bekannt; das Sielnetz liegt in der Zuständigkeit von Hamburg Wasser.
Ein Entwässerungskonzept wurde von uns als zuständiger Wasserbehörde im Zuge der Grobabstimmung gefordert. Ein Oberflächenentwässerungskonzept wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt.
Ja, es gilt die gleiche Drosselvorgabe wie für das Rückhaltebecken am Grothwisch.
Das Rückhaltebecken wurde durch ein unterirdisches Rückhaltebecken ersetzt.
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.