21-2335

Oberflächenentwässerung in Schnelsen bei Starkregenereignissen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

14.09.2021

Lfd. Nr. 139 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Andreas Stonus (CDU-Fraktion)

 

Oberflächenentwässerung in Schnelsen bei Starkregenereignissen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkungen:

Die Belastung durch Starkregen im Bereich Schnelsen / Märchenviertel sollte den Behörden seit 2002 bekannt sein, weil bereits vor knapp zwanzig Jahren solche Ereignisse zu Überschwemmungssituationen im und um das Märchenviertel geführt haben. Schon zum damaligen Zeitpunkt schienen die Kapazitäten zur Aufnahme der Oberflächenentwässerung mehr als erschöpft gewesen zu sein. Dem Rückhaltebecken am Grothwisch wird eine besondere Bedeutung zuteil, weil dies für die Aufnahme der Wassermengen in jenem Bereich vorgesehen ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Gibt es einen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein hinsichtlich der Aufnahmemenge des Regenrückwasserbeckens?

 

Nein, es handelt sich um eine Vorgabe des zulässigen Drosselabflusses in die schleswig-holsteinische Mühlenau zum Schutz der Unterlieger durch Schleswig-Holstein im Zuge des wasserrechtlichen Ausbauverfahrens für die Burgwedelau. Das Rückhaltebecken wurde entsprechend dieser Vorgabe bemessen und 1972 hergestellt.

 

  1. Wenn ja,
  1. welche Aufnahmemengen sind dort vereinbart?

 

Drosselabfluss aus dem Becken Grothwisch: 0,12m³/sec.

 

  1. auf welchen Annahmen beruhen die Abgabemengen?

 

Kann von E/MR nicht beantwortet werden. Das wasserrechtliche Ausbauverfahren für die Burgwedelau und damit auch die Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg über den zulässigen Drosselabfluss nach Schleswig-Holstein wurde von der ehemaligen Baubehörde (jetzt BUKEA) durchgeführt.

 

  1. wann wurde dieser Vertrag geschlossen?

 

Siehe 1. und 2b.

 

  1. Auf welche Art und Weise wird (unabhängig von der vertraglichen Regelung) die Aufnahmemenge des Rückhaltebeckens unter witterungsbedingten Rahmenbedingungen (z.B. Verschlammung, Vermüllung, umgestürzte Bäume etc.) permanent sichergestellt?

 

Turnusmäßige Kontrollen durch die zuständige Dienststelle E/MR23 zur Sicherstellung eines schadlosen Abflusses und der Funktionsfähigkeit der Anlage.

Beseitigung von Verklausungen (Äste, Müll, o.ä.) bei Bedarf.

Instandhaltung des Ablaufbauwerkes und des Notablaufes.

Entschlammung des Rückhaltebeckens, um das geplante Volumen wieder herzustellen. Die letzte Entschlammung war 2007, die nächste Entschlammung ist für 2022 geplant.

Mahd der Gewässerböschungen.

 

  1. Ist zeitnah eine Anpassung der Abgabemenge hinsichtlich Wetterveränderungen/ Starkregenereignisse geplant?

 

Nein, da die Abflussmenge von Schleswig-Holstein zum Schutz der Unterlieger vorgegeben worden ist und sich deren Schutzbedürfnis nicht geändert bzw. eher noch verschärft hat.

 

  1. Wird die gesamte versiegelte Fläche von IKEA-Schnelsen über das Grabensystem im Märchenviertel und somit über das Rückhaltebecken Grothwisch entwässert?

 

Das auf der IKEA-Fläche anfallende Oberflächenwasser durchläuft einen Sandfang zur Vorklärung sowie ein Rückhaltebecken, bevor es dadurch gedrosselt über die Burgwedelau und damit auch das Becken am Grothwisch abfließt.

 

Vor dem o. b. Hintergrund frage ich hinsichtlich anderer Schnelsener Bereiche:

 

  1. Trifft es zu, dass bei großen Niederschlagsmengen das Sielnetz in den Bereichen Frohmestraße und Burgwedel aufgestaut wird, um eine Entwässerung der Autobahn zu gewährleisten?

 

Ein Aufstau ist E/MR nicht bekannt; das Sielnetz liegt in der Zuständigkeit von Hamburg Wasser.

 

  1. Ist im Bereich des B-Plangebietes Schnelsen 92 ein Wassergutachten zur Oberflächenentwässerung geplant oder bereits in Arbeit?

 

Ein Entwässerungskonzept wurde von uns als zuständiger Wasserbehörde im Zuge der Grobabstimmung gefordert. Ein Oberflächenentwässerungskonzept wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt. 

 

  1. Gibt es für die vorhandenen Rückhaltebecken Pinneberger Straße/ Flagentwiet eine Begrenzung der Abgabemengen an das Land Schleswig-Holstein?

 

Ja, es gilt die gleiche Drosselvorgabe wie für das Rückhaltebecken am Grothwisch.

 

  1. Aufgrund des Umbaus des P&R-Platzes am AKN-Bahnhof Burgwedel ist das ehemals vorhandene Rückhaltebecken entfallen. Wurde dies ersetzt oder auf welche anderen Bereiche wurden die Kapazitäten verlagert?

 

Das Rückhaltebecken wurde durch ein unterirdisches Rückhaltebecken ersetzt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine