Oben ohne bald auch in Hamburgs Schwimmbädern?
03.05.2023
Lfd. Nr. 109 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Paulina Reineke-Rügge, Ines Schwarzarius, Dagmar Bahr, Janina Satzer, Dr. Ann-Kathrin Riegel und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)
Oben ohne bald auch in Hamburgs Schwimmbädern?
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) die o.g. Anfrage wie folgt:
Sachverhalt
Im vergangenen Sommer hatte sich die SPD-Fraktion Eimsbüttel dafür stark gemacht, dass in Hamburger bzw. Eimsbütteler Schwimmbädern allen Besucherinnen und Besuchern der Aufenthalt im Schwimmbereich mit freiem Oberkörper erlaubt wird.
Diese Forderung nach einem Ende der Ungleichbehandlung verschiedener Geschlechter in den Schwimmbädern wurde von der Bezirksversammlung Eimsbüttel mit großer Mehrheit beschlossen (siehe Drucksache 21-3121).
Weit zurückhaltender waren dahingegen die Reaktionen der Bäderland Hamburg GmbH, Hamburgs städtischer Betreibergesellschaft für öffentliche Schwimmbäder. So erklärte der Bäderland-Pressesprecher Michael Dietel bei Sat1 Regio: „Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass Männer eine Badebüx tragen und Frauen eben Bikinioberteil oder einen Badeanzug.“
Medienberichten zufolge hat die Bäderland Hamburg GmbH Ende letzten Jahres eine Online-Befragung durchgeführt, um ein Meinungsbild zum Umgang mit dem Thema „oben ohne“ einzuholen.
Am 9.3.23 haben die Berliner Bäder-Betriebe mitgeteilt, dass ab sofort in allen Bädern ein diskriminierungsfreies schwimmen erlaubt sei und nur die primären Geschlechtsorgane bedeckt sein müssten. Dieser Entscheidung liegt eine Beschwerde bei der Berliner Antidiskriminierungsstelle zu dem Thema zugrunde, bei der eine Diskriminierung und entsprechende Rechtsverletzung der betroffenen Person festgestellt wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) äußert sich nur zu Angelegenheiten der FHH.
Grundlage für die Nutzung der Hamburger Bäder ist die entsprechende Haus- und Badeordnung von BLH. Im Übrigen siehe Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 21-3121.
Siehe Antwort zu 2. Aus Sicht der BUKEA ist keine unterschiedliche Bewertung seitens BLH festzustellen. Das Unternehmen verweist auf langjährige sowie aktuelle Beobachtungen des Hamburger Badebetriebs. BLH gibt keine Badebekleidungsregeln vor, sondern erwartet die Einhaltung der gesellschaftlich üblichen Bekleidungsnormen.
Des Weiteren hat BLH eine repräsentative Umfrage durch ein Hamburger Meinungsforschungsinstitut zur besseren Einschätzung der „Oben ohne für alle“-Forderung durchführen lassen. In deren Ergebnis wird es eine Pilotphase zu „Oben-ohne“-Schwimmzeiten geben. Im Übrigen siehe Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 21-3121.
Nein. Die Haus- und Badeordnung nennt „übliche Badebekleidung“. Sofern „Oben ohne“ künftig als allgemein üblich definiert wird, ist die Haus- und Badeordnung weiterhin korrekt formuliert.
Ja, die Mitarbeitenden erhalten eine entsprechende Einarbeitung und werden hinsichtlich der Haus- und Badeordnung sowie über diverse Betriebs- und Dienstanweisungen schriftlich und mündlich informiert.
Falls ja:
Siehe Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 21-3121.
Die Umfrage wurde nach üblichen methodischen Standards durch ein Hamburger Meinungsforschungsinstitut durchgeführt. Die Umfrage erfolgte anonym und war nicht geschlossen, der Link zur Umfrage konnte also entsprechend weitergegeben werden.
Wenn nein: Warum nicht?
Dies wurde nicht erhoben, im Übrigen siehe Antwort zu 14.
Siehe Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 21-3121.
ohne
keine
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