21-0767

Obdachlose Menschen in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

11.02.2020

Lfd. Nr. 55 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Klaus Krüger, Benjamin Schwanke und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Obdachlose Menschen in Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Gerade jetzt im Winter sind wieder ganz besonders obdachlose Menschen auf den Straßen. Nicht nur wegen der niedrigen Temperaturen bedürfen sie unser aller besonderen Aufmerksamkeit.

 

Frage:

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Welche Faktoren werden bei der Einstufung „obdachlos“ zu Grunde gelegt? Wie definiert das Bezirksamt „Obchlosigkeit“?

 

Obdachlos ist, wer „ohne Obdach“ auf der Straße lebt oder für eine kurze Zeit ohne Meldeadresse eine Unterbringung in einer Notübernachtungsstätte oder im Winternotprogramm in Anspruch nimmt und die Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung erfüllt.

 

Quelle: Ziff. 4.2 der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe Hilfen für Obdachlose, Wohnungslose und für von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen vom 01.02.2008 (Az. 122.10.21-3-4). Stand 20.03.2017.

 

  1. Wie hoch belaufen sich nach heutigem Wissenstand die Zahlen der Obdachlosigkeit in Eimsbüttel?

 

Die Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel / Straßensozialarbeit befindet sich in Kontakt mit 20 Personen, die auf der Straße leben. Es können sich aber durchaus noch obdachlose Menschen im Bezirk aufhalten, die nicht in Kontakt mit der Straßensozialarbeit sind.

 

  1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die demographische Struktur dieses Personenkreises?

a)       Wieviel Frauen sind im Bezirk obdachlos?

 

Die Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel / Straßensozialarbeit befindet sich in Kontakt zu 2 Frauen, die auf der Straße leben.

 

b)       Wieviel Männer sind im Bezirk obdachlos?

 

Die Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel / Straßensozialarbeit befindet sich in Kontakt zu 18 Männern, die auf der Straße leben.

 

c)       Wie hoch ist der Anteil der bis zu 25-jährigen unter den Obdachlosen?

 

Die Soziale Beratungsstelle / Straßensozialarbeit hat diese Daten nicht erhoben.

 

  1. Welche Erhebungen gab es in der Vergangenheit und wann fanden diese statt?

a)       Welche Maßnahmen wurden aus diesen Erhebungen abgeleitet?

b)       Welche Wirkungen hatten diese Maßnahmen?

c)       Was haben diese Maßnahmen gekostet?

 

Die Befragungen wurden seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration beauftragt.

 

  1. An welchen Eimsbütteler Örtlichkeiten versammeln sich Obdachlose hauptsächlich außerhalb der Einrichtungen?

 

Der Sozialen Beratungsstelle Eimsbüttel / Straßensozialarbeit sind folgende Orte bekannt:  Bereich U-Bahn Hoheluft, Eidelstedter Platz; Weidenallee/Ecke Altonaer Straße, z.T. Schanzenpark, Tibarg -Busbahnhof; manchmal rund um die Christuskirche/U-Bahn Christuskirche. Bei dem Treff Christuskirche ist aber nicht klar, ob Obdachlosigkeit vorliegt oder ob es sich um einen Treffpunkt von Menschen mit Wohnraum handelt.

 

6. Welche Örtlichkeiten außerhalb von Einrichtungen werden vornehmlich zu Übernachtung(en) genutzt?

 

Der Sozialen Beratungsstelle Eimsbüttel / Straßensozialarbeit sind folgende Übernachtsorte bekannt: Brücken entlang des Kaifu-Ufers, auf dem Universitätsgelände, in Eingängen von Bankfilialen und/oder in Ladeneingängen v.a. im Bereich Weidenallee, Osterstraße, Niendorf Markt, Hoheluftchaussee, vereinzelt an der Außenalster und/oder im Bereich des Dammtorbahnhofes und/oder der Rothenbaumchaussee / U-Bahn Hallerstraße, auch vereinzelt im Bereich Eidelstedt in der Nähe der Autobahnbaustellen; im Übrigen dort, wo die Stelle einigermaßen hinsichtlich Wetter geschützt ist.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine