Nutzungsrechte des Der Hamburger und Germania Ruder Clubs
Die Nutzung des Grundstückes des „Der Hamburger und Germania Ruder Clubs“ ist in verschiedenen Verfahren infrage gestellt worden. Für den traditionsreichen Ruderclub ist die sich abzeichnende nutzungsrechtliche Situation des Gebäudes problematisch. Die dort seit Langem praktizierte Nutzung hat bis auf vereinzelte Streitigkeiten bisher nicht zu problematischen Situationen im Bezirk geführt. Dennoch zeichnet sich nun eine andere rechtliche Bewertung ab. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Bezirksversammlung die Frage, ob eine andere bauplanerische Ausweisung dieses Bereiches zur Lösung der sich abzeichnenden Problematik beitragen könnte. Infrage käme zum Beispiel, dass die zum Teil als Außenbereich zu betrachtende Fläche durch eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB als Innenbereich ausgewiesen wird.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, zum nächsten Stadtplanungsausschuss eine Referentin oder einen Referenten zu entsenden, um im Ausschuss die Vor- und Nachteile einer Ausweisung des als Außenbereich anzusehenden Gebietes durch eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB zu diskutieren.
Gabor Gottlieb, Ralf Meiburg und SPD-Fraktion
Rüdiger Kuhn, Sascha Greshake und CDU-Fraktion
Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Burkhardt Müller-Sönksen und FDP-Fraktion
keine