Nutzung von Räumen durch politische Parteien II
20.12.2019
Lfd. Nr. 43 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Jörg Pillatzke und Elke Zimmermann (AfD-Fraktion)
„Nutzung von Räumen durch politische Parteien II“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Wir bedanken uns für die Antwort des Bezirksamtes Eimsbüttel. Aufgrund dieser Antwort sind jedoch weitere Fragen aufgetaucht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Der Kiosk der Sporthalle Sachsenweg (kleiner als 100 qm) wurde sowohl 2018 als auch 2019 der SPD für ein Kindersportfest überlassen.
Innerhalb des Hamburg-Hauses wurden überlassen:
a) Der große Saal (an SPD und Junge Union).
b) Der kleine Saal (an FDP und Junge Union).
c) Der Raum 14 (an DIE LINKE).
Das Freizeitzentrum Schnelsen und das Eidelstedter Bürgerhaus sind nicht berücksichtigt worden, weil die jeweiligen Betreiber der Häuser als Hausherren unabhängig von der Freien und Hansestadt Hamburg für die Vergabe der Zeiten verantwortlich sind. Entsprechend gilt hier auch nicht die Dienstanweisung „Nutzungsentgelte der Bezirksämter“.
Kiosk Sporthalle Sachsenweg: da es sich um Sportveranstaltungen gehandelt hat, wurde keine Gebühr erhoben.
Im Hamburg-Haus wurde gemäß der DA Nutzungsentgelte die Veranstaltungen der Parteien in die Tarifgruppe A einsortiert. Die Veranstaltungen der politischen Jugendorganisation Junge Union wurde nach Punkt 3.6 der DA Nutzungsentgelte als entgeltfrei eingestuft. Es fielen jeweils folgende Nutzungsentgelte für die Parteien an:
a) Großer Saal: 159 €.
b) Kleiner Saal: 130,20 €.
c) Raum 14: 64,50 €.
Das Rechtsamt des Bezirksamtes hat aktuell überprüft, inwieweit Punkt 3.6 der DA Nutzungsentgelte für politische Jugendorganisationen einschlägig ist. Als Ergebnis dieser Prüfung wird das Bezirksamt Eimsbüttel zukünftig auch Buchungsanfragen von politischen Jugendorganisationen in gleicher Weise wie Parteien behandeln und diese in Tarifgruppe A einsortieren.
ohne
keine
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