Nutzung von Räumen durch politische Parteien
05.12.2019
Lfd. Nr. 40 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
„Nutzung von Räumen durch politische Parteien“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Anders als das Hamburg-Haus oder auch Jugendfreizeitstätten stehen die verwaltungsbezogenen Bezirksamtsstandorte und insbesondere deren Sitzungsräume wie der Ferdinand-Streb-Saal im 12. Stock des Gebäudes Grindelberg 66 und die Sitzungsräume der Regionalausschüsse (Rathaus Basselweg und Dienststelle Garstedter Weg) grundsätzlich nur für Veranstaltungen und Sitzungen der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes zur Verfügung. Entsprechende Nutzungsanfragen verschiedener Parteien für den Ferdinand-Streb-Saal wurden daher konsequenterweise abgelehnt. Diese bewusste Entscheidung verhindert im Bezirk Eimsbüttel u.a., dass die Bezirksverwaltung bzw. die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse mit Inhalten von nicht-bezirklichen Veranstaltungen assoziiert werden, indem die fragliche Veranstaltung sozusagen am Sitz der Exekutive stattfindet.
Sachverhalt:
Laut Dienstanweisung -Nutzungsentgelte der Bezirksämter- werden Räume in Schulen, Hamburg-Häusern, Jugendfreizeitstätten, Dienstgebäuden u.ä. zur Nutzung durch politische Parteien und deren Vertreter überlassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) unter ca. 100m²
Hamburg-Haus 13 mal.
Jugendfreizeitstätte (Sportplatzkiosk) 2 mal.
b) über ca. 100m²
Hamburg-Haus 10 mal.
ohne
keine
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