21-4753

Nutzung des Schulhofes der Campus-Schule Schnelsen als PKW-Stellfläche bei Sportveranstaltungen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 10.5
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung
(Gemeinsamer Antrag CDU- und FDP-Fraktion)

14.03.2024

12.1

21-4572

Die Drucksache vertagt.

Bezirksversammlung
(Gemeinsamer Antrag CDU- und FDP-Fraktion)

25.04.2024

9.1

21-4572

Die Drucksache wird in den RaLoNiS überwiesen.

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag CDU- und FDP-Fraktion)

06.05.2024

16.2

21-4572

Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimmen der Grüne-Fraktion und der Fraktion Die Linke., mehrheitlich angenommen.

 

Die Bezirksversammlung hat am 29.02.2024 beschlossen, dass die Dreifeld-Sporthalle der künftigen Campus-Schule in Schnelsen mit einer Tribüne ausgestattet werden soll, um auch Wettkampfsport mit Zuschauern zu ermöglichen. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 05.03.2024 wurde durch Schulbau Hamburg im Rahmen des künftigen Wettbewerbsverfahrens mitgeteilt, dass dieser Wunsch in die künftigen Planungen einfließen werde, die Gesamtanzahl von 24 Schulstellplätzen sich jedoch nicht verändern werde.

Somit steht zu befürchten, dass bei einer gewünschten Nutzung als Wettkampfsporthalle vor allem an Wochenenden bei entsprechendem Zuschauerinteresse die umliegenden Straßen zugeparkt werden. Auch unter dem Aspekt, dass dort integrative Sportarten wie Rollstuhlbasketball angeboten werden sollten, weil im gesamten westlichen Hamburg die Möglichkeiten dazu nicht gegeben sind, wäre eine Anfahrbarkeit wünschenswert.

 

Petitum/Beschluss

 

 

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde ggü. SBH | Schulbau Hamburg dafür einzusetzen, dass bei der Ausschreibung im Wettbewerblichen Dialog zur Planung der Dreifeldhalle für die Campusschule Schnelsen in den Vergabeunterlagen geeignete bauliche Voraussetzungen zur Nutzung des Schulhofes für PKW am Wochenende vorgesehen werden.

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, dies im begleitenden Verfahren durch die Stadtplanungsabteilung ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Anhänge

keine