22-1815

Nutzung des öffentlichen Parkraums durch Camper, Wohnmobile und ausgebaute Kleinbusse im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Nutzung des öffentlichen Parkraums durch Camper, Wohnmobile und ausgebaute Kleinbusse im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-148

Eingangsdatum: 22.01.2026
Datum der Antwort: 02.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In den letzten Jahren ist im Bezirk Eimsbüttel wie auch in weiten Teilen Hamburgs eine deutliche Zunahme dauerhaft abgestellter Camper, Wohnmobile und ausgebauter Kleintransporter (z. B. VW-Busse) zu beobachten. Viele dieser Fahrzeuge werden über Wochen oder Monate hinweg nicht bewegt, sondern dauerhaft im öffentlichen Straßenraum, insbesondere in Wohngebieten, abgestellt. Es handelt sich dabei häufig um Freizeit- oder Urlaubsfahrzeuge, die nicht dem täglichen Verkehr dienen, sondern als private Nutzobjekte wertvolle öffentliche Fläche blockieren. Das wirft Fragen nach der gerechten und zweckmäßigen Nutzung von öffentlichem Raum auf, insbesondere wenn Parkflächen fehlen, Grünflächen bedroht sind und die Mobilitätswende eine gerechtere Aufteilung des Straßenraums fordert.

Neben den bekannten Problemen der Flächenknappheit, der ungleichen Nutzung des öffentlichen Raums und der Verdrängung von Grün- und Aufenthaltsflächen ergeben sich auch Fragen der Verkehrssicherheit. Durch ihre Höhe und Länge ragen einige dieser Fahrzeuge über die markierten Parkflächen hinaus etwa in Fahrspuren oder auf Gehwege. Dadurch entstehen für Fußnger:innen und Radfahrende neue, schwer einsehbare Gefahrenstellen, insbesondere an Kreuzungen oder Einmündungen. Auch Autofahrer:innen haben häufig eingeschränkte Sichtverhältnisse, was das Unfallrisiko im dichten Stadtverkehr erhöht.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und in welcher Weise öffentliche Parkflächen weiterhin als kostenlose Lagerflächen für große Freizeitfahrzeuge dienen sollten, während andere Verkehrs- und Nutzungsinteressen zurückstehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Liegen dem Bezirksamt Zahlen, Schätzungen oder Beobachtungen über den Umfang bzw. die Anzahl dauerhaft geparkter Camper, Wohnmobile und ausgebauter Kleintransporter im Bezirk Eimsbüttel vor?

Nein.

2. Hat das Bezirksamt Kenntnis über Beschwerden, Eingaben oder Hinweise aus der Bevölkerung zu diesem Thema in den vergangenen fünf Jahren? Wenn ja, wie viele und aus welchen Stadtteilen stammen diese?

Hierüber wird keine Statistik geführt, es gibt aber vereinzelt Meldungen das Kerngebiet Eimsbüttel betreffend.

3. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist das langfristige Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum überhaupt zulässig?

Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Abstellens von Fahrzeugen auf gewidmeten Wegeflächen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).

4. Welche praktischen und rechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt, gegen das dauerhafte Parken dieser Fahrzeuge vorzugehen, wenn diese offensichtlich nicht regelmäßig bewegt werden oder keine Verkehrsfunktion erfüllen?

Keine, so dieses nicht gegen die StVO verstößt.

5. Gibt es bezirkliche oder städtische Überlegungen bzw. Konzepte, die Unterbringung von Freizeitfahrzeugen auf privaten Stellplätzen, Campingarealen oder speziellen Flächen zu fördern oder verbindlich vorzuschreiben?

Nein.

6. Werden hierzu aktuell Gespräche mit der Polizei, dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder der zuständigen Fachbehörde geführt?

Nein.

7. Wie bewertet das Bezirksamt die Idee, temporäre oder dauerhafte kostenpflichtige Sonderstellflächen auf untergenutzten Flächen zu schaffen, um den Straßenraum zu entlasten?

Mit dieser Fragestellung hat sich das Bezirksamt bisher nicht befasst.

8. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die öffentlichen Folgekosten, die durch solche dauerhaft abgestellten Fahrzeuge entstehen insbesondere durch höhere Flächenbelastung, Sanierungsbedarf (z. B. durch Setzungen) oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten anderer Verkehrsteilnehmender?

Hierzu liegen keine Daten oder Erkenntnisse vor.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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