Notfallfonds Energiekrise / Härtefallfonds
18.01.2023
Lfd. Nr. 100 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Wiegmann, Ralf Peters und Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Notfallfonds Energiekrise / Härtefallfonds
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu den Punkten 1.-3., 9. und 10. des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Sachverhalt:
Mit Bewilligung des Haushaltsplans 2021/2022 (Nachbewilligung, Drs. 22/9533) und dem Antrag Drs. 9842 vom 03.11.22 beschloss die Bürgerschaft der FHH die Einrichtung eines „Notfallfonds Energiekrise“.
Im Rahmen dieses und des Härtefallfonds sollen offenbar besonders Einrichtungen unterstützt werden, deren Energiekosten mittelbar oder unmittelbar von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) übernommen werden, also vor allem Kultureinrichtungen (z.B. Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten, Privattheater, Festivals, Sportvereine), Einrichtungen der Jugendhilfe, für Senior:innen und vergleichbare sozial-räumliche Angebote, etc. aber auch Privat-Haushalte.
Fragen:
Die Sozialbehörde nimmt im Hinblick auf die Fragen 1.-3. sowie 10. im Folgenden und bezogen auf den Härtefallfonds für Privathaushalte Stellung:
Zur Abwendung von Energiesperren gewährt die Freie und Hansestadt Hamburg seit dem 1.12.2022 Billigkeitsleistungen an Privathaushalte mit niedrigem Einkommen, die keine existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld), dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und denen eine Energiesperre mit Datum bereits angekündigt ist. Die Anzahl der Antragstellenden kann nicht geschätzt werden. Nähere Informationen, insbesondere FAQ, Angaben zu den kooperierenden Energieversorgungsunternehmen sowie die unverbindliche Vorab-Prüfung finden Sie unter Härtefallfonds Energiesperren abwenden - hamburg.de.
Die haushaltsrechtlichen Grundlagen hat die Bürgerschaft mit einem Beschluss geschaffen, siehe Drs. 22/9536. Danach stehen bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mittel gibt es keine räumliche oder sonstige Unterteilung, so dass es keine Planung für den Bezirk Eimsbüttel gibt.
Unterstützt werden können nur Privatpersonen, keine Unternehmen oder Träger.
Zu 9.
Alle anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen können unter https://www.hamburg.de/beratungsstellen/128476/beratung-305inso/ eingesehen werden.
Das Beratungsangebot ist dabei nicht auf Bezirke begrenzt.
ohne
keine
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