Neues Stadtteilhaus in Stellingen - frühzeitige Information und Einbindung künftiger Nutzer
17.06.2025
Lfd. Nr. 85 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Alica Huntemann (SPD-Fraktion)
Neues Stadtteilhaus in Stellingen – frühzeitige Information und Einbindung künftiger Nutzer
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Im Rahmen der beginnenden Neuausschreibung für die Vergabe der Baufelder E + F am Sportplatzring sollen 237 Wohneinheiten, davon 57 Wohneinheiten für soziale Träger, und acht Gewerbeeinheiten auf einem 9.112 m² großen Grundstück entstehen. Grundlage hierfür ist eine bereits vorliegende Baugenehmigung.
In das zu errichtende Stadtteilhaus soll u.a. das „Haus der Jugend“ einziehen, welches dafür sein altes Gebäude am Sportplatzring aufgibt. Ferner sind dort ein großer Veranstaltungssaal und Räume für die offene Seniorenarbeit der Träger Bürgerhaus Stellingen e. V. und der AWO (Seniorentreff) vorgesehen. Darüber hinaus soll es Räume für die Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e. V., den Verein Therapiehilfe, das Jugendamt mit Angeboten der Familienförderung, den Bürger- und Heimatverein Stellingen e. V. und das Quartiersmanagement geben.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Vorbemerkung zum Planungsprozess:
2013 fand eine umfangreiche Bürgerbeteiligung zu den Planungen für das Neubaugebiet am Sportplatzring statt. Als ein Ergebnis wurde die Idee eines Stadtteil- oder Bürgerhauses festgehalten, in das auch das Haus der Jugend integriert werden sollte. Im Anschluss wurde bezirksamtsintern ein vorläufiges Konzept mit Raumbedarfen in der Größenordnung von ca. 1.700 qm erstellt, das in die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs einfloss. Der aus dem Wettbewerb entwickelte Funktionsplan für das B-Plan-Gebiet Stellingen 62 legte den Standort für daszukünftige Stadtteilhaus an der Borchertstraße und am Stellinger Platz fest.
2014 richtete das Bezirksamt eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Stadtteilhauses ein, in die alle interessierten Einrichtungen und Träger aus Stellingen eingeladen wurden. In einem langen Prozess, in dem viele Akteure teilnahmen, einige sich wieder zurückzogen, andere später hinzukamen, bildete sich ein fester Stamm von Institutionen heraus, die ein verbindliches Interesse an der Anmietung von Flächen hatten. Das waren 2016 die noch heute beteiligten Akteure: Haus der Jugend (Jugendamt), Seniorentreff AWO, Seniorentreff Bürgerhaus Stellingen e.V., Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V., Familienförderung (Jugendamt), Therapiehilfe gGmbH, Bürger- und Heimatverein Stellingen e.V.
Gemeinsam mit diesem Nutzer-Kreis wurde ein Raumprogramm für das Stadtteilhaus erarbeitet, das bereits grob die Flächengrößen und die räumliche Verteilung der Nutzungseinheiten festlegte. Dieses Raumprogramm ging in die erste Grundstücksausschreibung des LIG für die südlichen Baufelder im Frühjahr 2017 ein. Nach Durchführung des hochbaulichen Wettbewerbs verhandelte das Bezirksamt Eimsbüttel von Ende 2018 bis Ende 2020 mit dem Bauträger BUWOG GmbH, dem das Grundstück anhand gegeben worden war, und dessen Architekten die Planung der Grundrisse für das Stadtteilhaus. Das Bezirksamt stimmte in diesem Prozess die Grundriss-Entwürfe immer wieder mit den avisierten Nutzern ab. Es wurden einvernehmliche Grundrisslösungen gefunden, die in den Bauantrag eingingen.
1. Wie ist der Stand der Planungen für die Fläche, auf der das neue Stadtteilhaus Stellingen am Sportplatzring entstehen soll?
Nach dem Entzug der Anhandgabe Ende 2023 und nach Erteilung der Baugenehmigung Ende 2024 ist nun die fertige Grundrissplanung für das Stadtteilhaus Bestandteil der aktuell laufenden Grundstücksausschreibung des LIG. Der daraus hervorgehende zukünftige Bauträger und Erbbauberechtigte wird verpflichtet, diese Planung baulich umzusetzen und die Flächen des Stadtteilhauses an das Bezirksamt zu bestimmten Konditionen zu vermieten.
2. Welcher Nutzer sind bisher für das Stadtteilhaus vorgesehen? Wurden weitere Nutzer angefragt? Und wenn ja, welche und warum sind diese jeweils nicht vorgesehen?
Die Interessensbekundung und Auswahl der künftigen Nutzer erfolgten bereits zu einem früheren Zeitpunkt (s. Vorbemerkung).
3. In welchem Umfang werden welche Institution die Räumlichkeiten im neuen Stadtteilhaus nutzen können?
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind folgende Untermieter vorgesehen:
- Jugendamt / Haus für Jugend Kultur und Stadtteil Stellingen (HdJ):
Offene Kinder- und Jugendarbeit und stadtteilorientierte Jugendkulturarbeit
214,9 m² im EG + 130,9 m² Musik-/Werkräume im UG + 24,3 m² im 1.OG.
- Veranstaltungssaal:
Prioritär dem HdJ zugeordnet, aber auch Veranstaltungssaal für den ganzen Stadtteil. 216,4 m² Saal im EG.
- Bürgerhaus Stellingen e.V.:
a) Kulturelle Angebote für Senioren.
AWO Arbeiterwohlfahrt KV Eimsbüttel:
b) Seniorentreff Stellingen.
Insgesamt 164,7 m² im EG + 10,1 m² Büro im 1.OG + 47,5 m² Lager im UG + 17,2 m² Hauptküche im EG (letztere prioritär Seniorenbereich, aber auch für Saal).
- Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.:
a) Beratung Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe, Soziales Kompetenztraining für Schüler.
b) Beratung Familienrats-Verfahren.
Insgesamt 202,0 m²im 1.OG + 11,0 m² Lager im UG.
- Therapiehilfe gGmbH:
Nachsorge, ambulante Betreuung und Beratung bei Suchterkrankungen.
203,4 m² im 1.OG + 17,2 m² Lager im UG.
- Jugendamt / Familienförderung:
Gruppenangebote der Eimsbütteler Erziehungsberatungsstellen.
48,4 m² im 1.OG.
- Bürger- und Heimatverein Stellingen e.V.:
Vereinsbüro.
25,4 m² im 1.OG.
- Quartiersmanagement Mitte Stellingen: N.N. (wird noch vom Bezirksamt beauftragt).
Begleitung des Quartiersentwicklungsprozesses und Koordination im Stadtteilhaus.
23,8 m² im 1.OG + 11,0 m² Lager im UG + 11,0 m² Lager N.N. im UG.
- Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen:
164,4 m² im EG (Foyer, Garderobe, WCs, Flur) + 128,1 m² im 1.OG (Flure, Teeküche, WCs).
Insgesamt EG 777,8 m² + 1.OG 665,8 m² + UG 228,7 m² = 1.672,4 m² NF
Mit dem Veranstaltungssaal, der Hauptküche sowie fünf Gruppenräumen (jeweils im Seniorenbereich, bei der Familienförderung, beim Quartiersmanagement, bei HaKiJu e.V. und Therapiehilfe gGmbH) gibt es ein Kontingent an Räumen, die außerhalb der Nutzungszeiten der Untermieter zusätzlich temporär vergeben werden können, wodurch auch andere quartiersbezogene Nutzungen weiterer Anbieter im Stadtteilhaus möglich sein werden.
4. In welcher Form werden die künftigen Nutzer des Bürgerhauses über die Planungsvorhaben informiert?
Seit dem letzten Treffen des Nutzer-Kreises im September 2021 wurden die Vertreter der Institutionen schriftlich und teilweise in Telefongesprächen über die eingetretenen Verzögerungen, den Entzug der Anhandgabe für den ursprünglichen Bauträger und die Neuausschreibung des Grundstücks informiert. Die künftigen Nutzer werden auch weiterhin über die Entwicklung des Bauvorhabens auf dem Laufenden gehalten.
5. Welche Raumbedarfe sind dem Bezirksamt bekannt bzw. in welcher Form werden die Räumlichkeiten an die Bedürfnisse der künftigen Nutzer angepasst?
Die Abstimmung der Raumbedarfe und der Grundrisse mit den künftigen Nutzern hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden (s. Vorbemerkung). Bisher haben trotz der großen zeitlichen Verzögerungen bei den Baufeldern E+F alle vorgesehenen Nutzer nach wie vor die Absicht in das Stadtteilhaus Stellingen einzuziehen. Sollte sich eine der Institutionen vor oder nach der Fertigstellung des Gebäudes von der Anmietung zurückziehen, wird das Bezirksamt Eimsbütteleinen anderen geeigneten sozialen Träger für die Nutzung der Räumlichkeiten suchen.
Beschluss: ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.