21-2528

Neues Gästehaus der Universität Hamburg für internationale Wissenschaftler – aktueller Sachstand 2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

24.11.2021

Lfd. Nr. 74 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Paulina Rügge, Janina Satzer und Moritz Altner (SPD-Fraktion)

 

Neues Gästehaus der Universität Hamburg für internationale Wissenschaftler aktueller Sachstand 2021“

 

Die BWFGB beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg.

 

 

Sachverhalt

Die Universität Hamburg plant derzeit den Bau eines neuen Gästehauses für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Feldbrunnenstraße in Rotherbaum. Damit will die Universität internationalen Forschenden ein attraktives Umfeld bieten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes im beliebten Univiertel ist es aber auch wohnungspolitisch angezeigt, den internationalen Gästen gesonderten auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Für das Vorhaben, das laut ursprünglicher Planung bereits im Jahr 2017 begonnen werden sollte, lag nach Auskunft der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke seit März 2018 eine Baugenehmigung vor, welche jedoch nur bis März 2021 gültig war.

Nachdem die SPD-Fraktion Eimsbüttel sich bereits in den Jahren 2019 und 2020 (Drs. 21-0558 sowie 21-1627) über den Fortschritt der Planungen informiert hat, soll mit der vorliegenden Anfrage der aktuelle Sachstand abgefragt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke:

 

  1. Wie ist der derzeitige Stand des Vorhabens für den Bau eines Gästehauses der Universität Hamburg?

 

Gegenwärtig werden die Leistungsverzeichnisse (LPh 6) erstellt, um zum Ende des Jahres 2021 80% der Ausschreibungen zu veröffentlichen. 

 

  1. Wurde die in Drs. 21-1627 erwähnte Baugenehmigung zwischenzeitlich verlängert?
    Wenn ja, bis wann ist die Baugenehmigung gültig?

Wenn nein, liegt für das Vorhaben derzeit eine gültige Baugenehmigung vor?

 

Die Baugenehmigung wurde um ein Jahr, bis zum März des Jahres 2022 verlängert.

 

  1. In Drs. 21-1627 wurde eine Anpassung der Kostenberechnung aus dem September 2018 gemäß aktueller Marktlage und Preissteigerung angekündigt. Insbesondere vor dem Hintergrund der inzwischen drastisch gestiegenen Baustoffpreise stellt sich deshalb die Frage: Wurde die Kostenberechnung inzwischen aktualisiert?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

 

Die Kostenberechnung wurde aktualisiert. Die Kosten liegen - auf Grund der enormen Preissteigerungen bei den Baupreisen seit Erstellung der HU-Bau - ca. 2. Mio. Euro über dem ursprünglich freigegeben Budget. Einsparpotentiale und alternative Finanzierungskonzepte werden derzeit geprüft.

 

  1. Wird seitens der Behörde weiterhin mit dem angekündigten Baubeginn Anfang 2022 sowie mit der Fertigstellung und Übergabe im Jahr 2024 gerechnet?

Wenn nein, wann ist nach aktuellem Stand der Baubeginn bzw. die Fertigstellung des Vorhabens zu erwarten?

 

Die aktuelle Terminplanung sieht einen Versand der wesentlichen Ausschreibungen zum Ende des Jahres 2021 vor. Anschließend kann bei positiven Vergabeverläufen der Bau im Frühjahr des Jahres 2022 beginnen. Bei ungestörtem Bauablauf ist mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine