21-1627

Neues Gästehaus der Universität Hamburg für internationale Wissenschaftler – aktueller Sachstand

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

13.01.2021

Lfd. Nr. 53 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Paulina Rügge, Janina Satzer und Moritz Altner (SPD-Fraktion)

 

Neues Gästehaus der Universität Hamburg für internationale Wissenschaftler aktueller Sachstand

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg wie folgt:

 

 

 

Sachverhalt

Die Universität Hamburg plant den Bau eines neuen Gästehauses in der Feldbrunnenstraße in Rotherbaum. Mit der Drucksache 21-0558 hatte sich die SPD-Fraktion Eimsbüttel bereits im August 2019 über die Planungen informiert. Mit dieser Anfrage soll nun der weitere Fortgang der Planungen seit Ende 2019 sowie der aktuelle Sachstand in Erfahrung gebracht werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke:

 

  1. In der Beantwortung der Anfrage mit der Drucksache 21-0558 wurde mitgeteilt, dass die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Zustimmung der Bürgerschaft zu dem Vorhaben noch in der 21. Legislaturperiode (02.03.2015 18.03.2020) anstrebt. Wurde dieser Zeitrahmen eingehalten und der Bürgerschaft eine entsprechende Drucksache zur Abstimmung vorgelegt? Falls nein: Warum kam/kommt es hierbei zu Verzögerungen?

 

Siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/19413 vom 17.12.2019.

 

  1. Wie ist der derzeitige Stand des Vorhabens?

 

Die Baugenehmigung liegt vor. Sie sieht eine Fassadenbemusterung und Abstimmung mit der Bezirksamtsverwaltung vor. Ebenso erfolgen Abstimmungen mit dem Oberbaudirektor.

 

  1. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt bzw. bis wann ist diese gültig?

 

Die Baugenehmigung wurde im März 2018 erteilt und ist bis März 2021 gültig.

 

  1. Wann wurde die in Drucksache 21-0558 erwähnte Kostenberechnung erstellt? Ist diese noch aktuell oder bedarf es einer Anpassung?

 

Die Kostenberechnung aus der Haushaltsunterlage ist von September 2018 und wird zurzeit gemäß aktueller Marktlage und Preissteigerung angepasst. Es wird davon ausgegangen, dass die Kostenberechnung von September 2018 weiterhin eine belastbare Grundlage für die aktuelle Planung bildet.

 

  1. Hat sich seit der Vorstellung der Planungen im Kerngebietsausschuss im September 2016 etwas an der Planung verändert? Wenn ja, was?

 

Zur Vorstellung im Kerngebietsausschuss hat sich das Fassadenmaterial geändert.

Der ursprüngliche Entwurf aus dem Wettbewerb sah eine eingefärbte Sicht­beton­fassade vor. In Abstimmung mit dem Oberbaudirektor und dem Bezirksamt Eimsbüttel wurde in den letzten Monaten eine Backsteinfassade entwickelt.

 

  1. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Wann mit der Fertigstellung?

 

Mit dem Baubeginn wird momentan für Anfang 2022 gerechnet, Fertigstellung und Übergabe sind für 2024 geplant.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine