21-3102

Neue Querungsstelle an der Lohkampstraße sicherer machen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.06.2022
Sachverhalt

Im Rahmen des Ausbaus der Veloroute 14 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine Überplanung der Querungsstelle an der Lohkampstraße (Höhe Hausnummer 62) in Eidelstedt vorgenommen, die kürzlich baulich fertiggestellt wurde. Wesentliche Veränderung ist die Aufpflasterung und Einengung der Fahrbahn am Fußgängerweg (FGÜ) zwischen den beiden Rad- und Gehwegen, die Richtung Pinneberger Chaussee bzw. Niekampsweg führen. Zudem wird der Radverkehr aus beiden Richtungen entlang der Lohkampstraße auf die Fahrbahn abgeleitet.

Radfahrende berichten nun von gefährlichen und unkomfortablen Situationen, insbesondere angesichts der am Fahrbahnrand stadteinwärts haltenden Fahrzeuge hinter der Bushaltestelle sowie durch die weiterhin zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Gleichzeitig teilte das zuständige Polizeikommissariat 27 auf der Mai-Sitzung des Regionalausschusses Stellingen-Eidelstedt mit, dass die Aufpflasterung nicht den Regelwerken entsprechen würde und nicht zulässig sei da diese bei einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 zu einer Gefährdung des Kfz-Verkehrs führe. Sie überlege, den Rückbau der Aufpflasterung anzuordnen. Zudem stelle der einmündende Radweg eine Gefahrenstelle dar, da Radfahrende eine Vorfahrt suggeriert werde.

Der Rückbau einer Maßnahme zum Ausbau des Veloroutennetzes, der die Sichtbarkeit des Radverkehrs erhöht und neue Wegebeziehungen für Radfahrende schafft, wäre aus Sicht der Mobilitätswende ein gravierender Rückschritt und angesichts der Kosten der Maßnahme auch wirtschaftlich nicht vertretbar. Vielmehr bestehen Möglichkeiten, die genannten Kritikpunkte zu entschärfen, allen voran durch die Anordnung von Tempo 30 im genannten Bereich. Dadurch würde die Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn reduziert und die mögliche Unfallstelle an der Aufpflasterung entschärft. Unabhängig davon ließe sich die Anordnung einer Tempo 30-Strecke mindestens mit der nahegelegenen Kindertagesstätte (Lohkampstraße 41) rechtlich begründen.

Zudem sollte das östlich der Einmündung Niekampsweg bestehende Halteverbot auf die gesamte Länge bis zur Johann-Schmidt-Straße ausgedehnt werden. Dies würde ebenfalls die Situation für die Radfahrenden auf der Fahrbahn verbessern und gleichzeitig mögliche Zeitverluste des Busverkehrs entlang der Lohkampstraße ausgleichen, die durch Tempo 30 und Radfahrende entstehen könnten. Ähnlich lautende Beschlüsse der Bezirksversammlung Eimsbüttel aus 2016 und 2020 zeigen, dass das Parken am Fahrbahnrand hier bereits seit Jahren zu problematischen Verkehrssituationen und entsprechenden Beschwerden führt.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass keine baulichen Veränderungen, insbesondere kein Rückbau der Aufpflasterung, an der gerade fertiggestellten Querungsstelle der Veloroute 14 in der Lohkampstraße vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich bei den zuständigen Behörden für die Anordnung von Tempo 30 und einem vollständigen Halteverbot auf der südlichen Straßenseite zum Schutz des Radverkehrs in diesem Abschnitt einzusetzen.

 

 

Jekaterina Weiner und GRÜNE-Fraktion

 

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