21-3084

Neue Mitte Stellingen: Bitte um Sachstand der Verkehrsplanung

Antrag

Letzte Beratung: 27.06.2022 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 16.4

Sachverhalt

Am 25. November 2021 hatte die Bezirksversammlung beschlossen, einen Sachstand bezüglich der Planungen für die Neue Mitte Stellungen zu erhalten – sowohl bezüglich des Hochbaus als auch bezüglich der verkehrsplanerischen Erschließung.

Damals hieß es unter anderem:

„Gleichzeitig besteht die Sorge, dass die verkehrliche Erschließung der Neuen Mitte nicht mehr dem aktuellen Zeitgeist entspricht. An Stelle einer für Kfz durchfahrbaren Straße, die quer durch das neue Quartier führen soll, ist es denkbar, die Straße – im Sinne eines Superblocks bzw. „Superbüttels“ – lediglich für Anlieferungen der Geschäfte zu erschließen. Der durchfahrende Kfz-Verkehr soll gezielt in die Tief­garagen geleitet werden.“

Bisher ist lediglich die Darstellung der hochbaulichen Planung erfolgt.

Aus diesem Grund soll nun durch die entsprechenden Fachplanenden die verkehrliche Er­schließung vorgestellt werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

  1. Die zuständige Planungsdienstelle des LSBG möge im Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt (RaSE) zu folgenden Punkten berichten:
  1. über das Verkehrskonzept und die verkehrliche Erschließung sowie Handlungsspiel­räume im Sinne einer im Sachverhalt erläuterten Steigerung der Aufenthaltsqualität
  2. sowie die Integration der künftigen U5-Haltestelle.
  1. Außerdem wird darum gebeten, Erfahrungen aus der Neuen Mitte Altona einzubringen, um Aspekte der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Verkehrsberuhigung zu erörtern. Die Planenden werden gebeten – wenn möglich – dazu ausführlich Stellung zu nehmen oder ggfs. sollen Mitglieder der Initiative Q8 (https://www.q-acht.net) eingeladen werden, die in der Neuen Mitte Altona entsprechende Überlegungen eng begleitet hat.

Klaus Hofmann Jekaterina Weiner und GRÜNE-Fraktion
 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.