21-3628

Neubau in Eimsbüttel – Wie geschönt sind die Zahlen? I

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

14.02.2023

Lfd. Nr. 198 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Neubau in Eimsbüttel – Wie geschönt sind die Zahlen? I

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Die taz Nord berichtete am 31.01.2023, dass in Hamburg die Zahl der Baugenehmigungen gleichblieb und die Zahl der Sozialwohnungen massiv eingebrochen ist.

10.400 Baugenehmigungen wurden für ganz Hamburg erteilt und 1884 Sozialwohnungen bewilligt. Das Ziel der 10.000 Baugenehmigung wurde knapp erreicht. Das Ziel der geförderten 3000 Wohnungen blieb also unerreicht.

Dabei wird nicht berichtet, wie viele Wohnungen für den Neubau weichen mussten. In Eimsbüttel konnte man das eindrucksvoll am Beispiel Osterstraße 162 sehen.

Das Gebäude ist seit Jahrzehnten vergammelt und wurde schlussendlich nach mehreren Jahren Leerstand wegen der Unbewohnbarkeit abgebrochen. Vorher gab es dort günstige Wohnungen, aber der Eigentümer entschied sich, dass Gebäude verrotten zu lassen und lieber teuren, neuen Wohnraum zu schaffen. Schlussendlich wissen wir: 12.600 € pro Quadratmeter Wohnfläche wo früher günstig gewohnt wurde.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Welche Zielzahlen hat der Bezirk Eimsbüttel für Baugenehmigungen aus dem Vertrag für Hamburg?

 

Pro Jahr 1050 Wohneinheiten (WE).

 

  1. Welche Zielzahlen hat der Bezirk Eimsbüttel für geförderte Wohnungen (bitte nach ersten und zweiten Förderweg aufschlüsseln) aus dem Vertrag für Hamburg?

 

Keine eigene Zielzahl.

 

„Die Bezirksämter sind im Rahmen der Formulierung und Umsetzung ihrer bezirklichen Wohnungsbauprogramme bestrebt, eine im Verhältnis zu den erteilten Baugenehmigungen ausgewogene Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen möglichst im gesamten Bezirksgebiet zu berücksichtigen. Dadurch wirken sie gemeinsam darauf hin, geförderten Wohnraum über das gesamte Hamburger Stadtgebiet zu verteilen.“

„Jedes der sieben Hamburger Bezirksämter benennt außerdem jährlich mindestens eine geeignete städtische oder private Fläche, die für den Bau von 20 bis 30 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende geeignet ist.“

 

  1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in Eimsbüttel 2022 erteilt?

 

2022 wurden 138 Baugenehmigungen für den Wohnungsbau erteilt.

 

  1. Für wie viele Wohneinheiten in Eimsbüttel wurde eine Baugenehmigung 2022 erteilt?

 

2022 wurden 1052 Wohneinheiten genehmigt.

 

  1. Wie viele Sozialwohnungen wurden in Eimsbüttel nach dem ersten Förderweg 2022 bewilligt?

 

0 Bewilligungen.

 

  1. Wie viele Sozialwohnungen wurden in Eimsbüttel nach dem zweiten Förderweg 2022 bewilligt?

 

0 Bewilligungen.

 

  1. Wie viele Sozialwohnungen sind in Eimsbüttel 2022 aus der Bindung gefallen (bitte nach ersten und zweiten Förderweg aufschlüsseln)?

 

331 Whg. 1. Förderweg und 0 aus dem 2. Förderweg.

 

  1. Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Eimsbüttel insgesamt (bitte nach ersten und zweiten Förderweg aufschlüsseln)?

 

Zum 01.01.2023 gab es 5.707 WE im 1. Förderweg (Studierendenwohnungen gehören ebenfalls zum 1. Förderweg) und 177 WE im 2. Förderweg im Bezirk Eimsbüttel.

 

  1. Wie viele Abbruchgenehmigungen wurden in Eimsbüttel 2022 erteilt?

 

  1. Wie viele Wohneinheiten in Eimsbüttel sind von den Abbruchgenehmigungen 2022 betroffen?

 

Antwort zu Frage 9. und 10.:

Die Anzahl der Abbruchgenehmigungen sowie die Anzahl der damit entfallenden Wohneinheiten werden vom Bezirksamt nicht gesondert statistisch erfasst und können nur über eine aufwändige, händische Einzelfallauswertung erfolgen.

 

 

Des Weiteren der folgende Hinweis für Sie:

Nach Kenntnis des Bezirksamts führt das Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken in denen auch – eingeschränkt - der Abgang von Wohnungen durch Abriss von ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zum Gesamtwohnungsbestand ermittelt wird.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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