22-2398

Netto-Wohnungsbilanz, Ersatzneubau nach Abriss und statistische Erfassung von Wohnungszugängen und Wohnungsabgängen in Hamburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Netto-Wohnungsbilanz, Ersatzneubau nach Abriss und statistische Erfassung von Wohnungszugängen und Wohnungsabgängen in Hamburg
Fortlaufende. Nr. 22-102

Eingangsdatum: 12.05.2026
Datum der Antwort: 08.07.2026

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In der öffentlichen Kommunikation zum Wohnungsbau in Hamburg werden regelmäßig Zahlen zu neu genehmigten oder fertiggestellten Wohnungen genannt. Für die tatsächliche Entlastung des Wohnungsmarktes ist jedoch nicht allein der Brutto-Zugang an Wohnungen entscheidend, sondern auch, wie viele Wohnungen im selben Zeitraum durch Abriss, Zusammenlegung, Nutzungsänderung oder Ersatzneubau entfallen. Besonders relevant ist dies bei Vorhaben, bei denen zunächst bestehender Wohnraum abgerissen oder aufgegeben wird und anschließend neue Wohnungen entstehen. In solchen Fällen kann die Zahl neu errichteter Wohnungen positiv in der Statistik erscheinen, obwohl am Standort netto keine zusätzlichen Wohnungen oder sogar weniger Wohnungen vorhanden sind. Am Beispiel Grindelhof 87 in Hamburg-Eimsbüttel stellt sich diese Frage in besonderer Weise, weil nach hiesigem Kenntnisstand bestehende Wohnungen entfallen und verschiedene Neubau- bzw. Ersatzneubauvarianten geprüft werden. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, wie Senat und zuständige Behörden Wohnungszugänge und Wohnungsabgänge erfassen, saldieren und öffentlich darstellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und bitten das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung die Anfrage an die zuständige Behörde weiter zu leiten.

Vorbemerkung:

r die Beurteilung der Frage, wie sich der Wohnungsbestand in Hamburg entwickelt, nutzt der Senat die durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein für die amtliche Hochbaustatistik erhobenen Daten. Die Daten der Hochbaustatistik bieten eine geeignete Grundlage für das Wohnungsbauprogramm des Senats.

r das Monitoring des Wohnungsbauprogramms hat der Senat 2011 zusätzlich im Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau eine Erfassung der genehmigten Wohneinheiten durch die Bezirksämter eingeführt. Die Bezirksämter erfassen die von ihnen genehmigten Wohneinheiten unmittelbar im Moment der Genehmigungserteilung. Diese Zahlen stellen einen stets aktuellen und monatsgenauen Überblick der Genehmigungstätigkeit dar und bilden die Grundlage für die Überprüfung, ob die im Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau vereinbarten Ziele erreicht werden. Eine Saldierung von gegebenenfalls wegfallenden Wohneinheiten erfolgt hier nicht. Zu den methodischen Unterschieden und den verschiedenen Zielrichtungen der Hochbaustatistik des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein und der Erfassung der genehmigten Wohneinheiten durch die Bezirksämter im Rahmen des Vertrags für Hamburg Wohnungsneubau siehe die Bürgerschaftsdrucksachen 20/2002, 20/11209, 21/3865, 21/8741, 21/9491, 21/19838 und 22/8870.

Die Zahl der genehmigten Wohneinheiten wird regelmäßig durch die Behörden für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht regelmäßig die Daten der Hochbaustatistik.

Die für Stadtentwicklung und Wohnen zuständige Behörde beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.

Fragen

A. Methodik der Wohnungsbaustatistik und öffentliche Darstellung

  1. Wie werden in Hamburg neu geschaffene Wohnungen statistisch erfasst, insbesondere bei Neubauvorhaben, denen ein Abriss bestehender Wohnungen vorausgeht?

In der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführten amtlichen Hochbaustatistik werden die Baugenehmigungen mittels eines Erhebungsbogens erfasst. Im Erhebungsbogen wird konkret abgefragt, ob es sich um einen Wiederaufbau, einen Ersatzbau bzw. um eine Wiederherstellung handelt. Ist dies der Fall, wird erfragt, ob ein Abgangsbogen erstellt wurde.

Falls ja, gehen die Angaben auf dem Abgangsbogen in die Abgangsstatistik ein.

Falls nein, wird dieser Abgangsbogen nachgefordert oder in Einzelfällen von der Sachbearbeitung im Fachbereich Bautätigkeitsstatistik selbst erstellt und der Abgangsstatistik zugeführt. So werden die neu geschaffenen Wohnungen als ebensolche in der Baugenehmigungsstatistik und in deren Folge in der Bauüberhangs- und Baufertigstellungsstatistik geführt und fließen als Zugang in die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes mit ein.

Die abgegangenen Wohnungen werden bei der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes entsprechend als Abgang berücksichtigt, siehe auch Antwort zu 14.

  1. Werden bei der öffentlich kommunizierten Zahl neu genehmigter oder fertiggestellter Wohnungen die zuvor am selben Standort entfallenden Wohnungen abgezogen? Falls nein: warum nicht?

In der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführten Hochbaustatistik findet im Rahmen der Baugenehmigungsstatistik teilweise eine Saldierung der Wohnungen statt. Das bedeutet, dass nur bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden die Anzahl an Wohnungen erfasst wird, die später bei einer Fertigstellung den Bestand an Wohnungen verändern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Unterscheidet der Senat in seiner internen Auswertung zwischen Brutto-Wohnungszugang und Netto-Wohnungszuwachs? Falls ja: in welchen Statistiken, Berichten oder Datenbanken wird diese Unterscheidung geführt?

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht saldierte Kennzahlen zum Wohnungszugang, siehe Antwort zu 14.

  1. Wie definiert der Senat den Begriff „neue Wohnung“ in seiner wohnungspolitischen Kommunikation: als Brutto-Zugang oder als tatsächlichen Netto-Zuwachs des Wohnungsbestands?

In der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführten Hochbaustatistik ist eine „neue Wohnung“ eine Wohnung, die nach Fertigstellung dem Wohnungsbestand zusätzlich hinzugerechnet wird, da es sie vor der Baumaßnahme nicht gab. Allerdings unterscheidet das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein auch zwischen Wohnungen, die im Neubau entstehen, und solchen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen. Bei letzteren findet eine Saldierung statt, siehe Antwort zu 2. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. lt der Senat es für sachgerecht, Wohnungsbauzahlen ohne gleichzeitige Darstellung der durch Abriss, Umwandlung, Zusammenlegung oder Nutzungsänderung entfallenden Wohnungen zu veröffentlichen?
  2. Plant der Senat, künftig neben den Zahlen zu Baugenehmigungen und Baufertigstellungen auch eine Netto-Wohnungsbilanz auszuweisen? Falls nein: warum nicht?

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht zu den folgenden „Bautätigkeitsstatistiken“ jeweils statistische Berichte:

  • Baugenehmigungen
  • Bauüberhang
  • Baufertigstellungen
  • Bauabgänge
  • Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestands

Im Übrigen siehe Antwort zu 2 und 14 sowie Vorbemerkung.Damit stehen umfangreiche Daten zur Entwicklung des Wohnungsbestandes zur Verfügung. Eine Ausweitung der statistischen Berichte ist nicht vorgesehen.

  1. Welche Behörde bzw. Stelle ist für die Erhebung, Zusammenführung und Veröffentlichung von Daten zu Wohnungszugängen und Wohnungsabgängen zuständig?

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein erfasst die Daten zu Baugenehmigungen, Bauüberhängen, Baufertigstellungen und zu Bauabgängen. Die Details der Erhebungen werden durch das bundesweit gültige Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) vorgegeben.

  1. In welcher Form werden Daten des Statistikamts Nord zu Baufertigstellungen, Bauabgängen und Wohnungsbestand durch den Senat bzw. die Fachbehörden ausgewertet?

Die Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein werden durch den Senat und die Fachbehörden in Form der statistischen Berichte und gegebenenfalls durch Sonderauswertungen des Statistischen Amtes im Hinblick auf die jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten ausgewertet.

B. Abriss vor Neubau, Ersatzneubau und Netto-Wohnungsverlust

9. Wie viele Bauvorhaben gab es seit 2020 in Hamburg, bei denen neue Wohnungen erst nach Abriss bestehender Wohnungen entstanden sind oder entstehen sollen? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.

10. Wie viele Wohnungen sind bei diesen Vorhaben jeweils entfallen, und wie viele Wohnungen sind anschließend neu genehmigt bzw. fertiggestellt worden? Bitte, soweit möglich, tabellarisch darstellen.

11. In wie vielen Fällen ergab sich bei solchen Vorhaben ein Netto-Zuwachs an Wohnungen?

12. In wie vielen Fällen ergab sich bei solchen Vorhaben ein Netto-Verlust an Wohnungen?

13. In wie vielen Fällen blieb die Zahl der Wohnungen gleich, obwohl Wohnraum abgerissen und neu errichtet wurde?

Ein Abgleich auf Gebäudeebene zwischen abzureißenden Gebäuden, Gebäudeteilen und daraus entstehenden Gebäuden mit darin befindlichen Wohnungen wird im Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nicht erhoben.

14. Wie hoch war seit 2020 hamburgweit der jährliche Brutto-Zugang an Wohnungen, der jährliche Wohnungsabgang und der daraus folgende Netto-Zuwachs? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Die nachfolgende Tabelle stellt die in der Bautätigkeitsstatistik erfassten Daten dar und schlüsselt die Zu- und Abgänge in Bezug auf den Wohnungsbestand am jeweiligen Jahresende für die Jahre 2020 bis 2024 auf. Der Wohnungsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegt derzeit noch nicht vor.

In der Tabelle wird der Zugang durch Neubau und durch Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden dargestellt. In diesen Zugang fließen die Fertigstellungszahlen des jeweiligen Jahres ein. Ebenfalls werden darin Korrekturen des Wohnungsbestandes berücksichtigt, die sich aus den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ 2011 und insbesondere GWZ 2022, siehe Fußnoten) ergeben haben. Dabei handelt es ich z. B. um Fertigstellungen und Abgänge, die dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein erst nachträglich durch die GWZ zur Kenntnis gelangt sind. Dies kann bei Bauvorhaben der Fall sein, für die dem Statistischen Amt keine Fertigstellungsmeldung oder Abgangsbogen des Bauherrn vorgelegen hat. Diese Fertigstellungen und Abgänge wurden dann im Zuge der Umbasierung auf den Zensus 2022 im Zugang berücksichtigt. Deshalb ist der Zugang nicht mit den Fertigstellungszahlen des jeweiligen Jahres identisch.

Da auch die erfassten Abgänge des jeweiligen Jahres berücksichtigt werden, ergibt sich der aktuelle Wohnungsbestand mit Stand 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Veränderungen des Wohnungsbestandes im Vergleich zum Vorjahr ergeben somit den um die Abgänge verminderten Zuwachs von Wohnungen. Dieser ist in der letzten Zeile ausgewiesen.

Bestand an Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt in Hamburg

in den Jahren 2020 bis 2024

Bestandstyp

Anzahl Wohnungen1 zum Stichtag 31. Dezember

20202

20212

20223 4

20233

20243

+ Zugang durch Neubau

10.736

7.336

8.062

5.626

7.974

+ Zugang durch Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden

4.072

2.985

3.370

1.934

1.720

darunter durch Nutzungsänderung

143

88

247

141

64

+ Sonstiger Zugang

11

2

-

-

-

- Totalabgang

754

681

532

255

330

darunter durch Nutzungsänderung.

24

-

-

-

5

- Abgang durch Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden

3.520

2.458

2.830

1.616

1.462

- Sonstiger Abgang

-

2

-

-

8

Bestandskorrektur GWZ 2022

- 718

Bestand am 31. Dezember

976.709

983.891

991.243

996.932

1.004.826

Veränderung Bestand im
Vergleich zum Vorjahr

-

+ 7.182

+ 7.352

+ 5.689

+ 7.894

-_ nichts vorhanden (genau null)

1einschließlich Wohnungen in Wohnheimen

2Fortschreibung basierend auf den endgültigen Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) 2011.

3Fortschreibung basierend auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2022. Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Bestandsergebnissen bis einschl. 2021.

4 Durch die Ergebnisse der GWZ 2022 musste der Wohnungsbestand angepasst werden. Diese Anpassung ist mit dem Jahreswechsel 2021 auf 2022 erfolgt, so dass mit Beginn des Jahres 2022 ein neuer Basisbestand der Ausgangspunkt für die Wohnungsbestandsrechnung eingeführt worden ist. Mit der Zeile „Bestandskorrektur GWZ 2022“ wird diese Differenz hier rechnerisch berücksichtigt.

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Bautätigkeitsstatistiken, eigene Berechnungen

15. Kann der Senat diese Netto-Bilanz nach Bezirken, Stadtteilen und Jahren darstellen? Falls nein: warum liegen diese Daten nicht vor?

In Anlage 1 werden die Zu- und Abgänge des Wohnungsbestandes auf Stadtteilebene für die Jahre 2020 bis 2024 dargestellt.Der Wohnungsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegt derzeit noch nicht vor. Hier gelten die gleichen Einschränkungen der Vergleichbarkeit der Zeitreihe durch die Umbasierung auf den Zensus 2022 zum Jahreswechsel 2021 auf 2022 wie in der Antwort zu 14. Eine Ausweisung der Bestandskorrekturen wie in der Tabelle zu 14 ist auf Bezirks- und Stadtteilebene nicht möglich.

16. Wie viele Wohnungen sind seit 2020 in Hamburg durch Abriss entfallen? Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.

Bauabgang im Wohn- und Nichtwohnbau1,2,3 nach Anzahl der Wohnungen in den Hamburger Bezirken für die Berichtsjahre 2020 bis 2025

Bezirke

Anzahl abgegangener Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden nach Jahren

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Hamburg-Mitte

247

158

160

103

37

2

Altona

102

141

150

23

30

37

Eimsbüttel

21

19

26

19

128

9

Hamburg-Nord

145

37

115

51

85

69

Wandsbek

192

114

61

53

22

95

Bergedorf

42

189

18

-

26

2

Harburg

5

23

3

6

8

3

Hamburg

754

681

533

255

336

217

- nichts vorhanden (genau null)

1Totalabgänge und Abgänge durch Nutzungsänderung

2einschließlich Wohnheime

3ohne nach Hamburger Bauordnung (HBauO) verfahrensfreie Gebäudeabgänge

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Bautätigkeitsstatistiken

17. Wie viele Wohnungen sind seit 2020 in Hamburg durch Zusammenlegung entfallen? Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.

Diese Frage kann aus der Bautätigkeitsstatistik nicht beantwortet werden, da für das Merkmal "Zusammenlegung" keine Erfassung stattfindet.

18. Wie viele Wohnungen sind seit 2020 durch Nutzungsänderung von Wohnzwecken in Nichtwohnzwecke entfallen? Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.

Bauabgang im Wohnbau1,2,3 nach Anzahl der Wohnungen, deren Abgang auf die Errichtung eines neuen Nichtwohngebäudes zurückzuführen war in den Hamburger Bezirken für die Berichtsjahre 2020 bis 2025

Bezirke

Anzahl Wohnungen im Abgang ganzer Wohngebäude, deren Abgang auf die Errichtung eines neuen Nichtwohngebäudes zurückzuführen war (nach Jahren)

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Hamburg-Mitte

Altona

18

1

Eimsbüttel

3

2

Hamburg-Nord

18

Wandsbek

4

Bergedorf

Harburg

4

Hamburg

21

4

7

18

- nichts vorhanden (genau null)

1Totalabgänge und Abgänge durch Nutzungsänderung

2einschließlich Wohnheime

3ohne nach HBauO verfahrensfreie Gebäudeabgänge

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Bautätigkeitsstatistiken

19. Wie viele Wohnungen sind seit 2020 durch Nutzungsänderung von Nichtwohnzwecken zu Wohnzwecken hinzugekommen? Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.

Diese Frage kann aus der Bautätigkeitsstatistik nicht beantwortet werden, da die Nutzungsänderung von Nichtwohnzwecken zu Wohnzwecken und die dadurch geschaffenen Wohnungen nicht erfasst werden.

Bauabgang im Nichtwohnbau1,2,3 nach Anzahl der Wohnungen, deren Abgang auf die Errichtung eines neuen Wohngebäudes zurückzuführen war in den Hamburger Bezirken für die Berichtsjahre 2020 bis 2025

20. Wie bewertet der Senat Fälle, in denen zwar neue Wohnungen errichtet werden, die Zahl der Wohnungen am Standort jedoch sinkt?

Solange ein solches Bauvorhaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben errichtet wird, liegt die Entscheidung über die Anzahl der zu errichtenden Wohnungen beim Bauherrn. Wenn sich eine solche Planung im Widerspruch mit gesetzlichen Vorgaben befindet, z. B. in Bereichen mit Sozialer Erhaltungsverordnung, kann es in der Form nicht genehmigt werden.

C. Datenerfassung in Bauverfahren und Datenabgleich

21. Wird bei Bauanträgen in Hamburg systematisch erfasst, wie viele Wohnungen durch das jeweilige Vorhaben entfallen?

22. Falls ja: in welchem Datenfeld, in welcher Fachanwendung und mit welcher Auswertbarkeit wird diese Information gespeichert?

23. Falls nein: warum wird dieser wohnungspolitisch zentrale Wert nicht systematisch erfasst?

Die Bauaufsicht führt im Hinblick auf die gestellte Frage keine Statistik, da die für die Entwicklung des Gebäudebestandes relevanten Daten vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein erfasst und ausgewertet werden.

24. ssen Antragsteller bei Abriss-, Ersatzneubau- und Neubauvorhaben die Zahl der bestehenden und die Zahl der künftig geplanten Wohneinheiten gesondert angeben?

Nein, die Antragsstellenden sind nicht verpflichtet, im Rahmen des Bauantrags Angaben zu bestehenden oder künftig geplanten Wohneinheiten zu machen. Die Bauaufsicht erfasst die Anzahl der geplanten Wohneinheiten anhand der Baubeschreibung, der vorliegenden Planung oder im Zweifelsfall durch eine Rückfrage bei den Antragsstellenden. Im Falle der Genehmigung geht die Anzahl der genehmigten Wohneinheiten in das monatliche Monitoring der genehmigten Wohneinheiten der Bezirksämter nach Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau ein, siehe auch Vorbemerkung.

25. Wird bei jedem Wohnungsabriss geprüft, ob eine Zweckentfremdungsgenehmigung, eine Abrissgenehmigung oder eine sonstige wohnraumschutzrechtliche Entscheidung erforderlich ist?

Im Rahmen des Konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens gemäß § 64a HBauO ist die Beteiligung des Fachbereichs Wohnraumschutz vorgesehen. Dieser erteilt oder versagt die entsprechende Genehmigung, die im Baugenehmigungsverfahren bei der Prüfung berücksichtigt wird.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 HBauO erfolgt die direkte Klärung in Fragen des Wohnraumschutzes zwischen dem Antragsteller und dem Fachbereich Wohnraumschutz, wobei die Beteiligung nicht durch die Bauaufsicht erfolgt. Dies kann vor, nach oder parallel zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen.

26. Wie wird sichergestellt, dass ein Wohnungsabgang statistisch tatsächlich erfasst wird?

Sofern von den Auskunftspflichtigen ein Bauabgang an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein gemeldet wird, wird er erfasst. Die Auskunftspflicht für die Bauabgangsstatistik ist in § 6 Abs. 2 HbauStatG geregelt. Gemäß § 61 HBauO sind bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei, so dass die Bezirksämter als Bauaufsichtsbehörden nicht von allen Bauabgängen Kenntnis erlangen.

27. Gibt es einen automatischen Datenabgleich zwischen Bauaufsicht, Wohnraumschutzdienststellen und Statistikamt Nord?

28. Falls nein: welche organisatorischen oder technischen Gründe sprechen derzeit dagegen?

Es gibt zwischen der Bauaufsicht, den Wohnraumschutzdienststellen und dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein keinen automatischen Datenabgleich, da die jeweiligen Dienststellen unterschiedliche Fragestellungen verfolgen und somit unterschiedliche Informationsbedarfe aufweisen.

29. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Wohnungsabgang in der Statistik sichtbar wird?

Die Bauabgangsstatistik ist eine jährliche Statistik. Dies bedeutet, dass alle Bauabgänge, von denen das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in dem Berichtsjahr Kenntnis erlangt hat, in der Statistik erfasst werden.

30. Kann es vorkommen, dass neu genehmigte Wohnungen zeitnah als Zugang erscheinen, während der vorherige Wohnungsabgang statistisch verspätet oder an anderer Stelle erfasst wird?

Bei den Hochbaustatistiken Baugenehmigungsstatistik und Bauabgangsstatistik handelt es sich um unterschiedliche Statistiken. Die Baugenehmigungen werden monatlich erfasst und berichtet, bei der Bauabgangsstatistik handelt es sich jedoch um eine jährliche Statistik. Auch fällt häufig der Abriss und damit die Umsetzung der Baugenehmigung nicht in das gleiche Jahr wie die Erteilung der Baugenehmigung. Entsprechend kann es vorkommen, dass der Wohnungszugang früher als der vorherige Wohnungsabgang erfasst wird.

31. Wie wird bei Abriss und anschließendem Neubau auf demselben Grundstück verhindert, dass die wohnungspolitische Wirkung doppelt positiv oder unvollständig dargestellt wird?

In der Wohnungsbestandsstatistik werden sowohl die Wohnungsabgänge als auch die fertiggestellten Wohnungen erfasst und wirken sich somit auf den Wohnungsbestand aus, siehe Antwort zu 14.

32. Welche Qualitätskontrollen bestehen, um sicherzustellen, dass Wohnungsabgänge und Wohnungszugänge sachlich zutreffend und zeitlich konsistent erfasst werden?

Die Verarbeitung der Daten beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgt nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Siehe auch Antwort zu 7.

D. Konkreter Fall Grindelhof 87

33. Wie viele genehmigte bzw. tatsächlich vorhandene Wohneinheiten bestanden nach Kenntnis des Senats bzw. der zuständigen Behörden vor Beginn der aktuellen Maßnahmen im Objekt Grindelhof 87?

34. Wie viele dieser Wohneinheiten sollen nach aktueller Planung abgerissen, zurückgebaut, zusammengelegt oder anderweitig aufgegeben werden?

35. Wie viele neue Wohneinheiten sind nach aktueller Aktenlage im Bestandsgebäude bzw. im Vorderhaus geplant?

36. Wie viele neue Wohneinheiten sind nach aktueller Aktenlage auf dem rückwärtigen Grundstück geplant?

37. Wie stellt sich die Netto-Bilanz der Wohneinheiten für die Adresse Grindelhof 87 dar, also Bestand vor Maßnahme abzüglich entfallender Wohnungen zuzüglich neu geplanter Wohnungen?

38. Wird oder würde das Vorhaben Grindelhof 87 in der Wohnungsbaustatistik als Schaffung neuer Wohnungen erfasst? Falls ja: mit welcher Zahl?

39. Werden die am Standort entfallenden Wohnungen in derselben Statistik gegengerechnet? Falls nein: in welcher Statistik erscheinen sie?

40. rde das Vorhaben nach der derzeitigen statistischen Systematik trotz eines möglichen Netto-Verlusts an Wohnungen positiv als Wohnungsneubau erscheinen?

41. lt der Senat diese statistische Darstellung im konkreten Fall Grindelhof 87 für geeignet, die tatsächliche wohnungspolitische Wirkung des Vorhabens abzubilden?

42. Welche Wohnfläche bestand nach Kenntnis des Senats bzw. der zuständigen Behörden vor der Maßnahme im Grindelhof 87, und welche Wohnfläche soll nach Abschluss der geplanten Maßnahmen entstehen?

43. Wie verändert sich die durchschnittliche Wohnungsgröße am Standort durch das Vorhaben?

44. Wie viele der wegfallenden Wohnungen waren nach Kenntnis der zuständigen Behörden vor der Maßnahme tatsächlich dauerhaft bewohnt?

45. Wie viele der neu geplanten Wohnungen sollen öffentlich gefördert, mietpreisgebunden oder frei finanziert sein?

E. Transparenz, Berichte und wohnungspolitische Bewertung

46. Ist der Senat der Auffassung, dass für die wohnungspolitische Bewertung vor allem die Zahl neu genehmigter Wohnungen, die Zahl fertiggestellter Wohnungen oder der Netto-Zuwachs des Wohnungsbestands maßgeblich ist? Bitte begründen.

Siehe Vorbemerkung.

47. Welche Netto-Wohnungsbilanz ergibt sich für Hamburg seit 2020, wenn Wohnungszugänge und Wohnungsabgänge saldiert werden?

48. Welche Netto-Wohnungsbilanz ergibt sich für den Bezirk Eimsbüttel seit 2020?

49. Welche Stadtteile in Hamburg hatten seit 2020 trotz Neubautätigkeit einen Netto-Verlust an Wohnungen?

50. Welche Stadtteile in Eimsbüttel hatten seit 2020 trotz Neubautätigkeit einen Netto-Verlust an Wohnungen?

Daten zum Wohnungsbestand in Hamburg siehe Antwort zu 14. Daten zum Wohnungsbestand im Bezirk Eimsbüttel und den Hamburger Stadtteilen siehe Antwort zu 15.

51. Plant der Senat, in künftigen Wohnungsbauprogrammen, Bündnissen für das Wohnen, Wohnungsbauberichten oder sonstigen Veröffentlichungen Brutto- und Nettozahlen getrennt auszuweisen?

52. Falls nein: Wie begründet der Senat, dass die bisherige Darstellung für Öffentlichkeit, Bezirke und Bürgerschaft hinreichend transparent ist?

53. Welche konkreten Schritte wären erforderlich, um künftig bei jedem größeren Wohnungsbauvorhaben auch den Nettoeffekt auf den Wohnungsbestand auszuweisen?

Es ist keine Ausweitung der Statistik vorgesehen. Mit den vorliegenden Statistiken wird die Bautätigkeit abgebildet, siehe Antwort zu 6.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Anlage zu Frage B.15.

Lokalisation Beta
Grindelhof Eimsbüttel

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