Nein zur neuen Müllgebühr Bürger dürfen nicht für öffentliche Sauberkeit abkassiert werden
Der Hamburger Senat hatte kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes, des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes und des Stadtreinigungsgesetzes unter dem Titel „Hamburg - gepflegt und grün“ (Drs. 21/9699) vorgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung plant der rot-grüne Senat zum Januar 2018 die Einführung einer neuen Straßenreinigungsgebühr. Damit soll eine personelle Aufstockung bei der Stadtreinigung Hamburg finanziert und die Sauberkeit von Straßen und Nebenflächen erhöht werden. Für dieses Vorhaben sollen alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Anlieger in Hamburg zur Kasse gebeten werden. Bei wöchentlich einmaliger Reinigung soll die monatliche Gebühr 59 Cent pro Frontmeter betragen. Bei wöchentlich zweimaliger Reinigung verdoppelt sich dieser Betrag, bei einer Reinigung alle 14 Tage halbiert er sich. Die durchschnittliche jährliche Mehrbelastung soll laut Auskunft der Umweltbehörde 71 Euro für einen Eigenheimbesitzer und 10 Euro für einen Mieter betragen. Der rot-grüne Senat verspricht sich Mehreinnahmen in Höhe von 27 Mio. Euro durch diese Müllgebühr.
Grundsätzlich unterstützt die CDU-Fraktion das politische Anliegen, das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums auf öffentlichen Wegen und in Grün- und Erholungsanlagen dauerhaft zu verbessern. Die öffentliche Sauberkeit ist aber eine staatliche Kernaufgabe, die die öffentliche Hand auch selbst finanzieren muss. Gleiches gilt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die niemand auf die Idee käme bei der Einstellung zusätzlicher Polizeibeamter eine Sicherheitsgebühr von den Bürgern zu verlangen. Aus Sicht der CDU ist es falsch, die Bürgerinnen und Bürger für die Erbringung einer staatlichen Regelaufgabe zusätzlich zu belasten. Insbesondere vor dem Hintergrund von Rekordsteuereinnahmen und einer historisch guten Haushaltssituation ist die Erhebung einer neuen Gebühr völlig unangemessen. Laut aktueller Steuerschätzung wird Hamburg bis 2020 rund 3,4 Milliarden Euro mehr einnehmen als in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen. Darüber hinaus wird die Neuordnung beim Länderfinanzausgleich zusätzliche Haushaltsverbesserungen im dreistelligen Millionenbereich für Hamburg bringen.
Fraglich ist generell, ob die geplante Müllgebühr überhaupt zulässig ist, da das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt wird und der Gebührenschuld der Bürger keine individuell zurechenbare öffentliche Leistung gegenübersteht. Eigentümer und Mieter sollen bezahlen völlig losgelöst davon, ob der Einzelne Müll verursacht oder nicht und ob die zusätzlichen Reinigungsleistungen erforderlich sind oder nicht. Zudem ist der personelle Mehrbedarf bei der Stadtreinigung in Höhe von 400 Stellen, was einer Verdoppelung der SRH-Reinigungskräfte entspricht, nicht begründet worden.
Hinzu kommt, dass die Stadt an dieser Stelle als Kostentreiber beim Wohnen agiert, obwohl der rot-grüne Senat bezahlbaren Wohnraum als eines der wichtigsten politischen Ziele erklärt hat. Durch die Straßenreinigungsgebühr wird sich das Wohnen in Hamburg weiter verteuern. Aus der Umlegung der Eigentümer auf die Mieter, folgt ein erneuter Anstieg der sogenannten zweiten Miete (Nebenkosten).
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