22-1053

Nachhaltiger regionaler Klimaschutz – Finanzierung der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk

Antrag

Sachverhalt

Der Bezirk Eimsbüttel verfolgt mit seinem integrierten Klimaschutzkonzept sowie der Hamburger Unterzeichnung der Edinburgh-Erklärung das Ziel, naturnahe Grünflächen, Biotope und biodiversitätsfördernde Flächen wie Langgraswiesen, Blühflächen, Regenrückhaltebiotope und Hochbeete gezielt zu entwickeln und zu erhalten. Diese regenerativen Naturräume übernehmen zentrale ökologische Funktionen im urbanen Raum:

  • Sie rdern die Artenvielfalt und dienen dem Insekten- und Vogelschutz.
  • Sie wirken temperaturausgleichend in zunehmend überhitzten Stadtquartieren.
  • Sie tragen zur Versickerung von Regenwasser bei und entlasten die Kanalisation.
  • Sie bieten der Bevölkerung Erholungsräume und fördern Umweltbildung.

Allerdings zeigt sich bereits heute, dass die veränderten klimatischen Bedingungen insbesondere längere Trockenphasen, extreme Hitzeperioden und verstärkte Wetterereignisse zu einem deutlich höheren Pflege- und Wässerungsaufwand führen. Langgraswiesen und Biotopflächen sind nur dann ökologisch wirksam, wenn sie fachgerecht betreut und in ihrem Aufbau erhalten werden können. Die Pflege solcher Flächen ist komplexer als die klassischen Rasenflächen und erfordert spezialisiertes Fachpersonal und abgestimmte Bewirtschaftungskonzepte. Auch Hochbeete und klimaangepasste Pflanzungen in sensiblen Lagen benötigen eine regelmäßige Versorgung, insbesondere mit Wasser.

Mit dem Doppelhaushalt 2025 / 2026 kommt nun ein neuer Verteilungsschlüssel der Rahmenzuweisung „öffentliches Grün“ auf die einzelnen Bezirke zur Anwendung. Bislang basierte der Schlüssel auf einem Ansatz, der die flächenmäßigen Anteile der Bezirksämter am Gesamtbestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie die Einwohnerdichte und die Versorgung mit öffentlichem Grün pro Einwohner:in berücksichtigt. Der neue Schlüssel hat dagegen ergänzend eine flächendeckende Kartierung der verschiedenen Flächentypen innerhalb der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zur Grundlage, bei der den Flächentypen im sogenannten Leistungskatalog die gärtnerischen Tätigkeiten zugeordnet wurden, die für eine fachgerechte und werterhaltende Pflege erforderlich sind. Auf dieser Grundlage sind für den Bezirk Eimsbüttel nur noch 9,51 % statt bisher 11,05 % vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die derzeitigen bezirklichen Haushaltsmittel für Pflege, Betreuung, Bewässerung und Instandhaltung dieser ökologisch und stadtklimatisch bedeutsamen Flächen unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen noch ausreichen oder ob strukturelle Anpassungen erforderlich sind.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt darzustellen, wie vor dem Hintergrund des neuen Verteilungsschlüssels der Rahmenzuweisungen „öffentliche Grün“ mit den bestehenden Mitteln eine auskömmliche Finanzierung der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Eimsbüttel m laufenden Jahr sichergestellt werden kann.

Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

Anhänge

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