20-2000

Nachbesserung bei Parkbügeln an der Holsteiner Chaussee Drs. 20-1821-Beschluss der BV vom 13.10.2016

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Nach Umsetzung des Beschluss vom 26.11.2015 (Drucksache 20-1157) wurde in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde die bauliche Umsetzung dahingehend überprüft, Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu erzielen. Um den 1,5 m breiten Gehweg nicht unnötig einzuengen, werden die rechtsseitig gesetzten Absperrpfosten im Gehwegbereich ersatzlos entfernt.

 

Die Absperrbürgel an den Grundstückszufahrten sind nicht entbehrlich, da ansonsten durch illegal parkende Fahrzeuge die Sichtbeziehungen zum Gehweg eingeschränkt werden.

 

Die Absperrbügeln entlang der Grünflächen südlich der Einmündung Oortskamp, werden aus Baumschutzgründen beibehalten.

 

Anhänge

keine