Moratorium der Planung zur Veloroute 14 im Abschnitt Garstedter Weg Krohnstieg Drs. 22-1251, Beschluss der BV vom 17.07.2025
Letzte Beratung: 01.12.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.1
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die beschriebene Maßnahme im Garstedter Weg ist eine Maßnahme zum Ausbau der Radroute 19 und fokussiert sich damit auf den Abschnitt zwischen König-Heinrich-Weg und Krohnstieg zur Verbesserung der Radverkehrsverbindung zwischen Eidelstedt und Langenhorn. Eine Betrachtung des gesamten Garstedter Wegs ist nicht das Ziel der Maßnahme.
Ein wesentliches Kernmerkmal der Führung der Radrouten in Hamburg stellt eine möglichst direkte, intuitive und komfortable Routenführung dar, weshalb dieses als wichtiges Entscheidungskriterium bei Planungen zu Grunde gelegt wird. Darüber hinaus sind Sicherheitsaspekte, etwaige Gefahrenstellen sowie die Umsetzbarkeit geltender Regelwerke zentrale Entscheidungskriterien bei der Umsetzung von Planungen. Zu diesen sowie den weiterhin gestellten Rückfragen zu einer möglichen Alternativführung der Radroute 19 (ehemals Veloroute 14) nimmt die BVM unter Einbezug des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt schriftlich Stellung:
Die vorgeschlagene Führung über die Straße Moorrand ist für den Radverkehr eine unkomfortable, deutlich weniger intuitive und weniger direkte Routenführung und mit ca. 400 Metern (ab König-Heinrich-Weg bis Kreuzung Krohnstieg) im Vergleich zur Führung über den Garstedter Weg (ca. 330 Meter) um gut 20 % länger. Die Alternativführung erfüllt die verkehrlichen Anforderungen an die Radroute 19 in diesem Zusammenhang nicht.
Auch eine Aufteilung der Radroute in eine Stadtauswärts- und eine Stadteinwärtsführung stellt keine intuitive Führung der Radroute dar und umgeht die dargelegten Probleme nicht.
Aus den dargelegten Gründen wird die schlussverschickte und angeordnete Planung fortgeführt. Sämtliche Informationen zur beschriebenen Maßnahme auf der Radroute 19 wurden auf diesem Wege schriftlich dargelegt. Auf die Entsendung eines Referenten oder einer Referentin wird daher verzichtet.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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