22-1631

Moratorium der Planung zur Veloroute 14 im Abschnitt Garstedter Weg – Krohnstieg Drs. 22-1251, Beschluss der BV vom 17.07.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 01.12.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.1

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitswende (BVM):

Die beschriebene Maßnahme im Garstedter Weg ist eine Maßnahme zum Ausbau der Radroute 19 und fokussiert sich damit auf den Abschnitt zwischen König-Heinrich-Weg und Krohnstieg zur Verbesserung der Radverkehrsverbindung zwischen Eidelstedt und Langenhorn. Eine Betrachtung des gesamten Garstedter Wegs ist nicht das Ziel der Maßnahme.

Ein wesentliches Kernmerkmal der Führung der Radrouten in Hamburg stellt eine glichst direkte, intuitive und komfortable Routenführung dar, weshalb dieses als wichtiges Entscheidungskriterium bei Planungen zu Grunde gelegt wird. Darüber hinaus sind Sicherheitsaspekte, etwaige Gefahrenstellen sowie die Umsetzbarkeit geltender Regelwerke zentrale Entscheidungskriterien bei der Umsetzung von Planungen. Zu diesen sowie den weiterhin gestellten Rückfragen zu einer möglichen Alternativführung der Radroute 19 (ehemals Veloroute 14) nimmt die BVM unter Einbezug des Landesbetrieb Straßen, Bcken und Gewässer zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt schriftlich Stellung:

  • Die wichtigste Fahrbeziehung für den Radverkehr stellt im Betrachtungsbereich die Fahrt vom Krohnstiegtunnel in den Garstedter Weg (und andersrum) dar. Vor dem Hintergrund, dass der Radverkehr im Bereich Krohnstiegtunnel als Zweirichtungsradweg südlich des Krohnstiegs geführt wird, stellt eine Fortführung des Zweirichtungsradwegs im Garstedter Weg auf der Ostseite die intuitive und direkte Fahrbeziehung für den Radverkehr dar. Diese Führung entspricht darüber hinaus der Vorgabe der Verkehrsdirektion der Polizei.

Die vorgeschlagene Führung über die Straße Moorrand ist für den Radverkehr eine unkomfortable, deutlich weniger intuitive und weniger direkte Routenführung und mit ca. 400 Metern (ab König-Heinrich-Weg bis Kreuzung Krohnstieg) im Vergleich zur Führung über den Garstedter Weg (ca. 330 Meter) um gut 20 % länger. Die Alternativführung erfüllt die verkehrlichen Anforderungen an die Radroute 19 in diesem Zusammenhang nicht.

Auch eine Aufteilung der Radroute in eine Stadtauswärts- und eine Stadteinwärtsführung stellt keine intuitive Führung der Radroute dar und umgeht die dargelegten Probleme nicht.

  • In Bezug auf ein drohendes Unfallrisiko wurde sich bewusst gegen eine Führung von Radinfrastruktur auf der Westseite des Garstedter Wegs entschieden. Der Grund hierfür ist der sogenannte freie Rechtsabbieger (aus dem Swebenweg von Westen kommend in den Garstedter Weg nach Süden abbiegend), welcher im Rahmen der Planungsbesprechungen als Unsicherheitsfaktor identifiziert wurde und vom zuständigen Polizeikommissariat bzw. der Verkehrsdirektion abgelehnt wurde. Der freie Rechtsabbieger liegt auf dem Swebenweg und außerhalb des Planungsgebietes und ist nicht Teil der Planung. Aufgrund der Gefahr von Abbiegeunfällen zwischen Kfz und Radverkehr soll diese Art des Abbiegens auf Radrouten nicht mehr zum Einsatz kommen. Diese Einschätzung beträfe ebenso eine Führung über den Moorrand, bei welcher die Radroute über den freien Rechtsabbieger geführt werden würde und die verkehrlichen Anforderungen nicht erfüllt werden könnten.
  • Der Swebenweg verfügt gemäß den geltenden Regelwerken über keine ausreichenden Breiten für die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges nach Radroutenstandards, da die Breite des bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweges lediglich ca. 2,70 bis maximal 3,00 Meter beträgt. Potential zur Verbreiterung auf die vorgegebenen Mindestbreite besteht aufgrund der Lage zwischen Fahrbahn und Lärmschutzwand nicht. Die bestehende Führung ohne Trennung zwischen den Verkehrsformen soll auch zum Schutz der Fußngerinnen und Fußnger auf Radrouten in Hamburg nicht eingesetzt werden und entspricht nicht den Planungsanforderungen.
  • Die Baumbilanz der Maßnahme ist positiv. Es sind mehr Neupflanzungen als Fällungen vorgesehen. Innerhalb der betrachteten Varianten wurde sich hierbei für die Variante mit der besten Baumbilanz entschieden.
  • Die beschriebenen Kosten resultieren insbesondere aus den erforderlichen Straßenentwässerungsanlagen, weniger aus der Radverkehrsmaßnahme an sich.
  • Der Garstedter Weg / Moorrand wird im Rahmen der Maßnahme mit barrierefreien Querungshilfen ausgestattet, welche die sichere Erreichbarkeit der Bushaltestellen für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Beide Bushaltestellen werden in diesem Zusammenhang ebenfalls barrierefrei ausgebaut.

Aus den dargelegten Gründen wird die schlussverschickte und angeordnete Planung fortgeführt. Sämtliche Informationen zur beschriebenen Maßnahme auf der Radroute 19 wurden auf diesem Wege schriftlich dargelegt. Auf die Entsendung eines Referenten oder einer Referentin wird daher verzichtet.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 6.8
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Garstedter Weg König-Heinrich-Weg Langenhorn Krohnstiegtunnel Krohnstieg

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