Möglichkeiten des legalen Graffiti-Sprayens im Bezirk Eimsbüttel
17.02.2025
Lfd. Nr. 58 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Hadi Mourad und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Möglichkeiten des legalen Graffiti-Sprayens im Bezirk Eimsbüttel
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Graffiti sind im Hamburger Stadtbild an vielen Ecken zu finden. Leider geschieht dies häufig ohne die Zustimmung der Eigentümer der besprühten Häuserwände und Mauern. Ein möglicher Weg, um die kreative Energie der Sprayer in legale Bahnen zu lenken, ist die Bereitstellung extra für das Graffitisprayen vorgesehener Wände im öffentlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
Das Fachamt MR betreibt keine legalen Graffitiwände. Im Rahmen von Beteiligungsprojekten wurden bestehende Wände für Graffitis zur Verfügung gestellt (z.B. Parkpalette Niendorfer Kirchenweg, Aktivzone Hörgensweg).
Dem Fachamt SR sind keine legalen Graffitiwände bekannt. Gleichwohl wurde in einigen Fällen die Gestaltung bestehender Flächen mit Graffitis zugelassen (z.B. Sportanlage Sachsenweg), beauftragt (z.B. Sportanlage Steinwiesenweg) oder gefördert.
Im Fachamt JA betreibt das HdJ Stellingen legale Wände. In der OKJA werden auch vereinzelt bei freien Trägern (z.B. im Spielhaus Sarah Goldfinder) Wände zur Verfügung gestellt.
Wenn ja, wo befinden sich diese und wem gehören sie?
Es wird bereits seit einiger Zeit versucht, die Autobahnbrücke in der Heidlohstraße mit einem Bild zu versehen. Es gibt dafür den Entwurf einer Schule. Es ist bisher nicht gelungen, von der Autobahn GmbH eine abschließende Zustimmung zu erhalten.
Nein.
ohne
keine
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