Mobile Mikrofonanlage mit Induktionsschleife für den Sitzungssaal am Garstedter Weg
Letzte Beratung: 09.05.2019 Hauptausschuss Ö 8.6
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Lo (Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU) |
06.05.2019 |
12.5 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Der Regionalausschuss Lokstedt tagt in den Räumen des ehemaligen Ortsamts am Garstedter Weg in Niendorf. Das Interesse seitens der Bürgerinnen und Bürger ist erfreulicherweise bei vielen Sitzungen hoch. Dadurch stößt die Akustik an ihre Grenzen. Vor diesem Hintergrund sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, Wortbeiträge mithilfe einer Mikrofonanlage zu verstärken. Da dieses Gebäude im Laufe der Entwicklungsplanung Tibarg 34 abgerissen werden soll und die Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt nicht an diesem Ort gebunden sind, soll diese Anlage mobil sein.
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur umfangreichen Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Unter Artikel 21 „Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen“ sollen Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung von Gebärdensprache, Braille, ergänzenden oder alternativen Kommunikationsformen soll im Umgang mit Behörden akzeptiert und erleichtert werden. Eine Mikrofonanlage müsste also eine Induktionsschleife haben, so dass die Teilhabe von Schwerhörigen und gehörlosen Menschen möglich ist.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Sinne einer reibungslosen und inklusiven Durchführung der Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt die Anschaffung einer mobilen Mikrofon-/Verstärkeranlage mit Induktionsschleife zu prüfen.
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