Mitwirkung der Bezirksversammlung beim Bündnis für das Wohnen und Vertrag für Hamburg sichern Drs. 21-2147, Beschluss der BV vom 17.06.2021
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksver-sammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Beschlusstext:
„Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gebeten,
1) keine Zustimmung zum Vertrag „Bündnis fur das Wohnen“ zu signalisieren, wie auch den Folgevertrag „Vertrag fur Hamburg“ nicht zu unterschreiben, bevor diese Verträge eine Zustimmung der Eimsbütteler Bezirksversammlung erhalten haben.
2) Der Vorsitzende der BV wird gebeten, die zuständigen Behorden zu bitten Ihre Zustimmung fur den Vertrag Bündnis fur das Wohnen ohne Beteiligung der Be-zirksversammlung zu unterlassen. Der Vorsitzende möge auch die Beteiligung der Bezirksversamm-lung beim Vertrag fur Hamburg sicherstellen und im Falle der Nichtbeteiligung seine Un-terschrift zu versagen.
3) Ebenfalls wird der Vorsitzende der BV gebeten den Senat eindringlich darauf hinzuweisen, dass ohne neue Stellen in den Stadtplanungsabteilungen und weitere finanziellen Ressourcen für Planungskosten die notwendigen Planrechte zur Erzielung der bezirklichen Wohnungsbaukontingente nicht zu erreichen sind. Die Bezirksversammlung fordert daruber hinaus die Finanzbehörde gemas § 27 BezVG auf, den Anreiz pro genehmigter Wohneinheit für die Bezirke aus dem För-derfonds Bezirke zu stärken bzw. zu erhöhen.“
Zu 1.:
Fehlanzeige, das Petitum richtet sich an die Bezirksamtsleitung
Zu 2.:
Das Bündnis für das Wohnen in Hamburg für die 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wurde am 23. Juni 2021 von den Bündnispartnern unterzeichnet.
Beim „Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau“ zwischen dem Senat und den Bezirksämtern ist wie in der Vergangenheit vorgesehen, dass neben den zuständigen Fachbehörden alle Bezirksamtsleitungen und alle Vorsitzenden der Bezirksversammlungen unterzeichnen. Daher wird im Vorwege auch eine Befassung der Bezirksversammlungen stattfinden.
Zu 3.:
Die Verhandlungen des Senats mit den Bezirksämtern zum „Vertrag für Hamburg - Woh-nungsbau“, der auch Regelungen zu der personellen und finanziellen Ausstattung für die Umsetzung der bezirklichen Wohnungsbauziele sowie die Zahlungen aus dem Förder-fonds Bezirke pro genehmigter Wohneinheit beinhaltet, sind noch nicht abgeschlossen. Die Bezirksämter mit ihren Bezirksversammlungen können ihre Forderungen und Vorstellungen in den Abstimmungsprozess einbringen. Entsprechend wird auch der Beschluss 21-2147 der Bezirksversammlung Eimsbüttel berücksichtigt. Den Ergebnissen der weiteren Verhandlungen kann hier nicht vorgegriffen werden.
Sachverhalt:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksver-sammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Beschlusstext:
„Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gebeten,
1) keine Zustimmung zum Vertrag „Bündnis fur das Wohnen“ zu signalisieren, wie auch den Folgevertrag „Vertrag fur Hamburg“ nicht zu unterschreiben, bevor diese Verträge eine Zustimmung der Eimsbütteler Bezirksversammlung erhalten haben.
2) Der Vorsitzende der BV wird gebeten, die zuständigen Behorden zu bitten Ihre Zustimmung fur den Vertrag Bündnis fur das Wohnen ohne Beteiligung der Be-zirksversammlung zu unterlassen. Der Vorsitzende möge auch die Beteiligung der Bezirksversamm-lung beim Vertrag fur Hamburg sicherstellen und im Falle der Nichtbeteiligung seine Un-terschrift zu versagen.
3) Ebenfalls wird der Vorsitzende der BV gebeten den Senat eindringlich darauf hinzuweisen, dass ohne neue Stellen in den Stadtplanungsabteilungen und weitere finanziellen Ressourcen für Planungskosten die notwendigen Planrechte zur Erzielung der bezirklichen Wohnungsbaukontingente nicht zu erreichen sind. Die Bezirksversammlung fordert daruber hinaus die Finanzbehörde gemas § 27 BezVG auf, den Anreiz pro genehmigter Wohneinheit für die Bezirke aus dem För-derfonds Bezirke zu stärken bzw. zu erhöhen.“
Zu 1.:
Fehlanzeige, das richtet sich an die Bezirksamtsleitung
Zu 2.:
Das Bündnis für das Wohnen in Hamburg für die 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wurde am 23. Juni 2021 von den Bündnispartnern unterzeichnet.
Beim „Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau“ zwischen dem Senat und den Bezirksämtern ist wie in der Vergangenheit vorgesehen, dass neben den zuständigen Fachbehörden alle Bezirksamtsleitungen und alle Vorsitzenden der Bezirksversammlungen unterzeichnen. Daher wird im Vorwege auch eine Befassung der Bezirksversammlungen stattfinden.
Zu 3.:
Die Verhandlungen des Senats mit den Bezirksämtern zum „Vertrag für Hamburg - Woh-nungsbau“, der auch Regelungen zu der personellen und finanziellen Ausstattung für die Umsetzung der bezirklichen Wohnungsbauziele sowie die Zahlungen aus dem Förder-fonds Bezirke pro genehmigter Wohneinheit beinhaltet, sind noch nicht abgeschlossen. Die Bezirksämter mit ihren Bezirksversammlungen können ihre Forderungen und Vorstellungen in den Abstimmungsprozess einbringen. Entsprechend wird auch der Beschluss 21-2147 der Bezirksversammlung Eimsbüttel berücksichtigt. Den Ergebnissen der weiteren Verhandlungen kann hier nicht vorgegriffen werden.
keine