22-1619

Mittelverteilung „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN)“ im Bezirk Eimsbüttel 2026

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 26.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Das Bezirksamt Eimsbüttel fördert auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN) vom 01.01.2023“ unterschiedliche sozialräumliche Angebote, um den in den Wohnunterkünften lebenden jungen Menschen und ihren Familien Zugänge zu den Regelsystemen der sozialräumlichen Infrastruktur zu ermöglichen. Damit leisten die SIN-Angebote einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung sozialer Teilhabe.

Zur Förderung der in der Richtlinie beschriebenen Angebote und Ziele erhält das Bezirksamt Eimsbüttel die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen einer Zweckzuweisung von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Im Jahr 2025 wurde dem Bezirksamt Eimsbüttel für die Förderung der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke insgesamt 1.082.126€ zugewiesen, wovon 634.595€ lediglichr 2025 über sogenannte „Mehrbedarfe“ befristet zur Verfügung standen.

Bisher liegt dem Bezirksamt Eimsbüttel für 2026 nur die Rückmeldung aus der BSFB vor, dass zusätzlich zu den 447.531€ regulären SIN-Mitteln weitere 139.050€r den Fortbestand der drei „kinderfreundlichen Räume“ in 2026 zur Verfügung stünden. Dem Bezirksamt Eimsbüttel stehen gleichzeitig weder Kompensationsmöglichkeiten noch Reste zur Verfügung. Damit können alle (Teil-) Projekte, die aus den sogenannten „Mehrbedarfen“ auf- und ausgebaut wurden, in 2026 nicht mehr fortgesetzt werden. Dies betrifft u.a. verschiedenste freizeitpädagogische Angebote für junge Menschen sowie den Ausbau von Beratungskapazitäten.

In der fachlichen Steuerung verfolgt das Bezirksamt Eimsbüttel das Ziel, die größeren Projekte möglichst aufrecht zu erhalten. Dies sorgt einerseits für verlässliche und kontinuierliche Angebote. Andererseits kann dadurch eine flexiblere Anpassung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist die Verteilung der verbliebenen SIN-Mittel wie folgt vorgesehen:

Angebot

Träger

Personalumfang (Vollzeitäquivalente = VZÄ)

Finanzierungsvolumen 2025

Finanzierungsvolumen 2026

Angebote für geflüchtete junge Menschen im Cafe 1

Jugendsozialarbeit Schanzenviertel e.V.

1,5 VZÄ

144.549,40€

141.115,05€

Koordination der Jugendhilfeangebote in der „Alten Villa“ sowie Beratung in der EA Schmiedekoppel

Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.

2,0 VZÄ

235.520,00€

189.486,74€

Integration von geflüchteten jungen Menschen in Schnelsen

Verband für Kinder- und Jugendarbeit e.V.

1,25 VZÄ

154.667,44€

116.929,21€

Kinderfreundlicher Raum in der Kieler Straße

Großstadtmission

0,5 VZÄ

40.000€

46.350,00€

Kinderfreundlicher Raum in der Pinneberger Straße

Grstadtmission

0,5 VZÄ

45.000€

46.350,00€

Kinderfreundlicher Raum in der Oldesloer Straße

Verband für Kinder- und Jugendarbeit e.V.

0,5 VZÄ

45.000€

46.350,00€

Gesamt

6,25 VZÄ

664.736,84€

585.581,00€

Die Verteilung der Finanzen erfolgt grundsätzlich geschlüsselt nach hauptamtlichem Personal und sieht neben den Personalkosten auch einen Grundbedarf an Honorar- und Sachkosten vor. Auf Grundlage der Finanzhöhen wird das Bezirksamt Eimsbüttel nun mit allen Projekten intensive Gespräche führen, um die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2026 abstimmen und die Folgen der Kürzungen für Träger und Personal abzumildern.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.11.2025
Ö 6.1
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Kieler Str. Pinneberger Str.

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