Mitnahme von Hunden und Fahrrädern auf Wochenmärkten Bezug: GUWV 28.9.2016
In der Sitzung des GUWV am 28.9.2016 wurde die Bitte geäußert, Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern auf Wochenmärkten verhindert werden kann. Die Mitteilung bezieht sich ausschließlich auf die von der Verwaltung veranstalteten bezirklichen Wochenmärkte.
Nicht auf das Veranstaltungsgelände dürfen mitgebracht werden
• nach § 3 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten Hunde – mit Ausnahme von Blindenhunden – und
• nach § 6 der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte u.a. Fahrräder.
Auf die Mitnahmeverbote wird an allen Zugängen der bezirklichen Wochenmärkte hingewiesen. Die Schilder sind in Hamburg an allen von den Bezirksämtern veranstalteten Märkten identisch.
Dennoch ist zu beobachten, dass die Verbote ignoriert und Hunde und Fahrräder auf die Marktflächen mitgenommen werden. Die Mitarbeiter stoßen bei persönlichen Ansprachen regelmäßig auf Unverständnis bis hin zu aggressiven Verhalten von Seiten der Hunde- und Fahrradführer. Die Mitnahmeverbote werden weiter in erheblichem Maße missachtet.
Bei Kontrollen durch Mitarbeiter des bezirklichen Ordnungswidrigkeitenmanagements wurden bei Verstößen gegen die Mitnahmeverbote Personalien der Betroffenen festgestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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