Miniwald III - Nutzung entsiegelter Flächen zur Anpflanzung von Tiny Forests
30.07.2025
Lfd. Nr. 101 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Juliane Papendorf, Luise Rosemeier (GRÜNE-Fraktion)
Miniwald III – Nutzung entsiegelter Flächen zur Anpflanzung von Tiny Forests
Die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt:
Sachverhalt:
Erstmals findet in diesem Jahr in Hamburg der Wettbewerb Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen statt, der sich an alle Hamburger*innen wendet – egal ob Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine. Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln und damit einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Naturschutz zu leisten. Im Fokus des Wettbewerbs stehen zum einen die größte, zusammenhängend entsiegelte Fläche und zum anderen der Bezirk beziehungsweise der Stadtteil mit der insgesamt meisten entsiegelten Fläche. Der Bezirk mit der meisten entsiegelten Fläche erhält den „Goldenen Spaten“.
Zwar läuft der Wettbewerb noch bis zum 31. Oktober, es sollte aber bereits jetzt erkennbar sein, in welchen Maße Flächen in Eimsbüttel zum Abpflastern angemeldet werden. Entsprechend der Wettbewerbsausschreibung sollen die entsiegelten Flächen begrünt und mit Gräsern, Sträuchern und anderem Grün bepflanzt werden. Bei größeren zusammenhängenden Stücken (ab 60 m² reichen aus) bieten sich aus unserer Sicht diese neu zu begrünenden Flächen möglichweise auch zum Anpflanzen von Miniwäldern an.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Zum Zeitpunkt der letzten Abfrage am 28.07.2025 wurden insgesamt 162 Vorschläge für die Entsiegelung öffentlicher Flächen eingereicht, welche in der Übersichtstabelle nach Frage 10 dokumentiert sind. Bei der Einreichung der Vorschläge werden keine Daten zur Flächengröße erhoben.Eine fachliche Prüfung der Vorschläge hinsichtlich ihrer Eignung für eine Entsiegelung erfolgt an dieser Stelle nicht.
Grelckstraße: 2 Flächen mit einer Gesamtfläche von 25 m²
Nedderfeld: 2 Flächen mit einer Gesamtfläche von ca.146 m²
Grelckstraße: 2 Flächen mit einer Gesamtfläche von 25 m²
Womit?
Staudenpflanzung
In der Regel die für die Fläche verantwortliche Stelle. Bei Straßenverkehrsflächen ist es das Fachamt MR.
Wer setzt das um?
In der Regel die für die Fläche verantwortliche Stelle. Bei Straßenverkehrsflächen ist es das Fachamt MR. In Absprache kann dies auch durch Dritte Geschehen.
Bisher nicht.
Siehe Antwort zu Frage 5
Bisher gibt es keine Erwägungen hierzu. Wenn hierfür geeignete Flächen entstehen, wird die Möglichkeit geprüft oder es erfolgen neue Straßenbaumpflanzungen im Straßenraum, wenn die Flächen hierfür geeignet sind.
Bisher nicht.
Bisher gab es hierzu keinen Anlass.
Siehe hierzu die Stellungnahme des Fachamts MR zur Kleinen Anfrage „Fläche für einen Miniwald in Stellingen (09.01.2025)“ sowie die Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt vom 19.02.2025 (TOP 4).
Anlage: Übersichtstabelle zu Frage 1
Beschluss: ohne
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