20-2840

Minikreisverkehr an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg - Verkehrssicherheit mit Baum- und Grünflächenschutz vereinbaren

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

RA/Lo (Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD)

12.02.2018

12.1.1.

20-2749

vertagt

dito

19.03.2018

12.1.1.

dito

Empfehlung mit den Stimmen von SPD und GRÜNE gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich beschlossen

 

Die Veloroute 3 soll in Zukunft Niendorf und Lokstedt über Hoheluft-West und das Uni-Viertel mit der Hamburger City verbinden. In Lokstedt führt die Fahrradroute durch ruhige, begrünte Wohnstraßen wie die Stresemannallee. Diese soll 2018 zur Veloroute ausgebaut werden. Die Mitte 2017 vorgestellten Planungen zur Stresemannallee erhielten zwar insgesamt viel Zuspruch, Nachfragen entstanden allerdings zur Größe des Kreisverkehrs an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg. In der Nachbarschaft stießen Planungen für einen Kreisel, der aufgrund seiner Größe die Kreuzung und ihren grünen Charakter stark verändert, auf große Kritik.

Die Nachfragen des Regionalausschusses (Drs. 20-2405 und 20-2648) sowie die Planungsschritte und Stellungnahmen der Verwaltung (Drs. 20-2512 und 20-2697) haben deutlich gemacht, dass an dieser Kreuzung ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen nötig und auch möglich ist, um den Verkehr nicht zuletzt für Schulkinder und Radfahrerinnen und Radfahrer sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Bei der Auswahl der geeigneten Bauform des Kreisels sind Aspekte der Verkehrssicherheit ebenso zu berücksichtigen wie die Akzeptanz bei Anwohnerinnen und Anwohner, der Baumschutz und eine möglichst geringe Versiegelung. Unter diesen Gesichtspunkten ist ein Minikreisel (mit max. 18 Meter Durchmesser) die verträglichste Variante.

Ein sogenannter Durchschusseffekt, bei dem KfZ „ungehindert und geradlinig“ (Drs. 20-2697) über die Mittelinsel fahren, kann und sollte a) durch die Einfassung der Kreisinsel „durch einen etwa 4 cm bis 5 cm hohen Bord“ und b) durch eine durchgezogene Linie verhindert werden. Nur „eine niedrigere Randeinfassung führt dazu, dass die Kreisinsel auch von Pkw regelmäßig überfahren wird." (Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, S. 19) Insbesondere Minikreisverkehren wird im Verkehrsrecht und von der Polizei in Tempo 30-Zonen eine abbremsende Wirkung zugeschrieben (vgl. Merkblatt, S. 12 unter „Einsatzkriterien für Minikreisverkehr“). Gut zu beobachten ist dies in der Praxis an den neulich errichteten Minikreisverkehren Osterstraße/Methfesselstraße und Heußweg/Stellinger Weg, die jeweils einen Durchmesser von nur 16 Metern haben. Nur langen Fahrzeugen wie Bussen und LKW ist das langsame Überfahren der Mittelinsel erlaubt.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, den Minikreisverkehr (mit max. 18 Meter Durchmesser) an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen:

 

  1. Fußgängerüberwege/Zebrastreifen mit Fahrbahnteilern über Grandweg und Strese-
    mannallee;
     
  2. höchstmögliche Ausgestaltung des Bordsteins im Innenkreisel sowie weitere Elemente wie Engführung der Ein-/Ausfahrten, angemessene Beleuchtung und Hinweise, um Durchschusseffekte zu minimieren;

 

  1. möglichst weitgehende Schonung des Baumbestands und der unversiegelten Flächen.

 

 

Anhänge

keine