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Minikreisverkehr an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg - Baumschutz mit Verkehrssicherheit vereinbaren BV-Beschluss vom 13.07.2017 - Drs. 20-2405

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

1)      Prüfung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg

Von dem Regionalausschuss Lokstedt wird angeregt eine Prüfung eines Minikreisverkehrs mit 13 m Durchmesser am Knoten Stresemannallee/Grandweg vorzunehmen. Der Prüfauftrag wurde angenommen.

In der Straßenplanung ist es dringend erforderlich und unabdingbar, dass sich die Planungen an den aktuell geltenden Regelwerken orientiert. Für die Straßenplanung der FHH ist die PLAST (Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg) maßgebend. Laut PLAST 5 liegt die Untergrenze des Durchmessers für einen Minikreisverkehr bei 16 m. Im vorliegenden Fall ist jedoch ein Durchmesser von mindestens 18 m empfehlenswert. Die Empfehlung des Durchmessers ergibt sich zum Einen aus den unsymmetrisch liegenden Knotenpunktarmen und zum Anderen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Vor allem zwischen der Stresemannallee und dem Grandweg (Süd) besteht ein sehr spitzer Winkel. Der Kreis soll trotz der vier am Kreis senkrecht angebundenen Einmündungen rundum gleichförmig durchgehen.

Je größer der Durchmesser der Kreisinsel ist, desto höher ist die Ablenkung der Fahrbahn. Durch die Ablenkung der Fahrbahn wird der Verkehr abgebremst und die Verkehrssicherheit erhöht sich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist aus Gründen der Schulwegsicherung anzustreben.

Bei einem kleineren Kreisdurchmesser besteht eher die Gefahr, dass die Mittelinsel auch von kleinen Fahrzeugen regelwidrig überfahren wird. Die überfahrbare Mittelinsel des Minikreisels würde mit Pflastersteinen ausgestaltet werden. Bei einem ungehinderten und gradlinigen Überfahren, besonders zu verkehrsschwächeren Zeiten, führt dies zu einem erhöhten Lärmpegel.

Auf Grund der oben genannten Sachverhalte ist eine Prüfung eines Minikreisverkehrs mit einem Durchmesser von 18 m und einer Kreisfahrbahn von 5 m durchgeführt worden (siehe Anlage 1). Die Breiten der Ausfahrten sind überschlägig mit 2,75 m plus überfahrbarer Insel trassiert. Die Grundregel, dass die Achsen der Zufahrten zentrisch auf die Kreismitte laufen sollen, wird eingehalten. Damit der Kreis "läuft", müssen ausfahrende Kfz i.d.R. frei räumen können. Sonst verkeilen sich die Kfz und bei der Auflösung des Mini-Staus entstehen Gefahren durch ungeduldige Fahrer. Die Ausfahrten müssen deshalb ausreichend breit sein. Der Minikreisverkehr ist grundsätzlich machbar.

 

Nach Abwägung mit der Verkehrsdirektion und dem Polizeikommissariat und abweichend der PLAST 5 wurde für den Knoten Stresemannallee/Grandweg ein Kleiner Kreisverkehr (siehe Anlage 2) mit einem Durchmesser von 25 m geplant.

Die bituminöse Kreisfahrbahn wird 3,75 m breit. Die Fahrstreifenbreite in den Einfahrten wird mit 2,75 m und die der Ausfahrten mit 3,00 m deutlich enger angesetzt als in der PLAST 5 für Tempo 50 Straßen vorgesehen. Die bauliche Mittelinsel hat einen Durchmesser von 10 m. Der Innenring wird zweiteilig hergestellt. Der von Lieferwagen etc. öfter befahrene äußere Streifen wird in Fließbeton 1,75 m breit befestigt. Damit wird eine regelmäßige Lärmbelästigung vermieden. Der praktisch nur von Lkw > 7,5 t benötigte innere Streifen wird in Großpflaster angelegt. Die zuführenden Straßen (T-30-Zonen) werden vor dem Kreisverkehr auf 5,50 m Breite verengt. Die Ablenkung der durchgehenden Fahrstreifen für PKW und Radfahrer beträgt im Kreisverkehr 9 m.

Dieser Kreisverkehr bedarf zwar ein höheres Flächenaufkommen aufgrund der nicht überfahrbaren Mittelinsel und einer deutlicheren Ablenkung der Fahrbahn, birgt dadurch jedoch Vorteile. Ein großer Vorteil besteht in der Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsberuhigung. Vor allem im Hinblick auf die Schulwegsicherung ist dies anzustreben. Des Weiteren würde diese Maßnahme den Durchgangsverkehr, welcher im Grandweg verhäuft auftritt, abbremsen.

Bei der Prüfung zur Umsetzung eines Kreisverkehrs an dem Knotenpunkt fand eine Abstimmung mit der Verkehrsdirektion und dem zuständigen Polizeikommissariat statt. Die Straßenverkehrsbehörden sprechen sich aus den oben genannten Vorteilen für den Kleinen Kreisverkehr im Gegensatz zu einem Minikreisverkehr aus. Besonders die Schulwegsicherung und die Abbremsung des Verkehrs gelten als deutliche Argumente.

 

In der beiliegenden Darstellung (Stand August 2017) sind alle aktuellen Baumstandorte, die durch die Einrichtung eines Kreisels betroffen sind, markiert. Der überwiegende Teil der Bäume weist ein Pflanzjahr in den 1990ern auf, mit einem Kronendurchmesser von 5-7 m.

Für den Minikreisverkehr müssten sechs Baumstandorte entfallen, lila Markierung. Fünf der sechs Bäume würden aufgrund der barrierefreien Querungsmöglichkeiten und zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen zur Schulwegsicherung aufgegeben werden. Der andere Baum müsste aus platztechnischen Gründen aufgegeben werden.

Im Gegensatz dazu würden für einen Kleinen Kreisverkehr neun Bäume entfallen, fünf von neun Bäumen für barrierefreie Querungsmöglichkeiten und zur Schulwegsicherung. Die restlichen Baumstandorte würden durch den erhöhten Flächenbedarf wegfallen.

Leider kann im Bereich des Kreisverkehrs nur ein Ersatzstandort für neue Bäume ausgewiesen werden. Ersatzpflanzungen außerhalb des Planungsbereichs, z.B. im Behrkampsweg und im Grandweg werden zurzeit noch geprüft. In der Veloroutenplanung der Stresemannallee wird grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und Schutz der Bäume gelegt. Dazu werden alle Baumscheiben vergrößert und die Grünflächen werden erweitert. Die Mittelinsel des Kleinen Kreisverkehrs würde als Grünfläche mit Bepflanzung gestaltet werden.

Die Verkehrsdirektion, das zuständige Planungsbüro und das Fachamt E/MR sprechen sich am Knoten Stresemannallee/Grandweg für den Kleinen Kreisverkehr aufgrund der im Vordergrund stehenden Verkehrssicherheit gegenüber dem Erhalt der Bäume aus.

 

2)      Prüfung zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den Armen des Kreisels

Der Kreisverkehr der 1. Verschickung hatte nach PLAST 5 keine Fußgängerüberwege (FGÜ).

In Tempo-30-Zonen sind FGÜ grundsätzlich entbehrlich.

 

Eine durch das PK 23 am 12.06.2017 durchgeführte Verkehrsbeobachtung der Fußgänger- und Kfz-Mengen hat jetzt ergeben, dass die in Abhängigkeit zu stellenden Verkehrsarten die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) ermöglichen. Die Anlage der FGÜ im Kreisverkehr wird aufgrund der Sicherung des Schulweges als notwendig erachtet. Aus Symmetriegründen müssen an allen Armen des Knotenpunktes FGÜ angelegt werden.

Durch die FGÜ haben Fußgänger, abweichend von den Grundregeln des Kreisverkehrs, auch gegenüber den einfahrenden Kfz Vorrang. Ausfahrende Kfz sind ohnehin wartepflichtig.

Die Anlage der FGÜ bedingt jedoch eine zusätzliche spezielle doppelseitige Ausleuchtung der Flächen. Diese führt nach intensiver Abstimmung mit der zuständigen Abteilung LSBG S4 zum unvermeidbaren Verlust eines weiteren kleinen Baumes (s.o.).

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Lokstedt wird um Zustimmung gebeten, die Planung eines Kleinen Kreisverkehrs weiter zu verfolgen und umzusetzen.

 

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