21-0863

Messer beim Begehen von Straftaten

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

20.02.2020

Lfd. Nr. 18 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Messer beim Begehen von Straftaten 

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

In der letzten Zeit wurden im Bezirk Eimsbüttel beim Begehen von Straftaten immer wieder Messer eingesetzt. Wenn Messer bei der Begehung von Straftaten mitgeführt werden, ist die Gefahr groß, dass die Messer auch eingesetzt werden und Menschen verletzt bzw. getötet werden können. Dies muss unbedingt verhindert werden.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Bei wie vielen Straftaten im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2015 – 2019 wurden Messer eingesetzt bzw. mitgeführt?

 

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Das Tatmittel Messer wird erst seit dem 1. Januar 2019 in der PKS erfasst. Die Polizei hat in der PKS im Jahr 2019 das Tatmittel Messer bei 84 Fällen im Bezirk Eimsbüttel registriert. In 72 Fällen wurde mit dem Messer lediglich gedroht; in 12 Fällen wurde es tatsächlich bei der Tat eingesetzt. Darüber hinaus wäre für eine Beantwortung für die Jahre 2015 bis 2018 eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer hunderttausend Akten ist nicht möglich.

 

  1. Wie viele Menschen wurden im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2015 – 2019 bei der Begehung von Straftaten durch ein Messer verletzt bzw. getötet?

 

Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht standardisiert erhoben.

Auswertungen von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegen einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen standardisierten Ergebnistabellen ausgewertet werden.

In der PKS wird das Merkmal „Opfer - Verletzungsgrad“ in Hamburg erst seit dem 1. Januar 2019 erfasst. Eine Verknüpfung zwischen der Erfassung des Tatmittels „Messer“ und dem Verletzungsgrad eines Opfers findet in der PKS nicht statt.

Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer hunderttausend Akten ist nicht möglich.

 

  1. Welche Maßnahmen sind geplant, um das Mitführen von Messern zu verhindern?

 

Die Polizei wertet kontinuierlich die Entwicklung der Sicherheitslage in der Stadt aus, um ihre Maßnahmen und Konzepte fortlaufend an die aktuelle Lage anzupassen. In diese Bewertungen werden auch Ereignisse wie der Einsatz von Messern einbezogen. Die Maßnahmen der Polizei sind darauf gerichtet, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt zu gewährleisten, dies beinhaltet auch den Schutz vor dem Einsatz von Messern. Zu den allgemeinen Präventionsmaßnahmen zum Thema Gewalt siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/12829. Darüber hinaus sind derzeit keine konkreten Maßnahmen im Sinne der Fragestellung im Bezirk Eimsbüttel durch die Polizei geplant.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine