Menschen mit Impfschäden nach einer Covid-19 Impfung
26.04.2023
Lfd. Nr. 214 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Menschen mit Impfschäden nach einer Covid-19 Impfung
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Aufgrund der Vielzahl von gemeldeten Impfschäden nach einer Covid-19 Impfung, kann nun auch nicht mehr der Mainstream verschweigen was Tatsache ist und bisher immer im Bereich der „Schwurbler“ und „Covid-Leugner“ angesiedelt worden war. Die Covid-19 Impfung war zu keinem Zeitpunkt frei von Nebenwirkungen und schützte letztendlich weder einen selbst noch den anderen vor einer Erkrankung. Konkret versteht man unter einem Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung;“ (§ 2 IfSG).
Insgesamt wurden dem Paul-Ehrlich-Institut nach Grundimmunisierung plus Booster-Impfungen 333.492 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und 50.833 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen berichtet.
Dabei dürfte dies nur ein Bruchteil von dem tatsächlichen Ausmaß sein, da ein Impfschaden von dem jeweils behandelnden Arzt gemeldet werden muss. Hierzu ist u.a. ein größerer Verwaltungsaufwand vonnöten, der zudem nicht vergütet wird. Als in Bayern eine entsprechende Hotline für Impfopfer eingerichtet worden ist, brach dieser schon nach wenigen Augenblicken unter dem Ansturm der Meldungen zusammen.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Im Gesundheitsamt (GA) HH-Eimsbüttel findet bei Anfrage der Bürge*innen im Infektionsschutz eine Beratung statt, mit der Empfehlung, sich an den/die Hausarzt*ärztin zu wenden, damit diese*r den Befund bestätigt und den Verdacht einer Impfkomplikation an das GA meldet, das wiederum diese Meldung dann an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiterleitet.
s.o.
Nein. Durch das GA Eimsbüttel wurden lediglich Verdachtsmeldungen einer Impfkomplikation an das PEI weitergeleitet. Ob wirklich ein Schaden oder ein Kausalzusammenhang mit einer Impfung besteht, wird an das GA nicht zurückgemeldet.
Fehlanzeige für GA.
ohne
keine
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