Mehrbedarfe zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen HA-Beschluss vom 13.04.2017 - Drs. 20-2216
Die Finanzbehörde nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Bürgerschaft hat in einem zentralen Ansatz zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, damit der Senat eine angemessene Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sicherstellen sowie die erforderlichen Investitionen für die öffentliche Unterbringung vornehmen kann. Die zentralen Reservemittel können von der Finanzbehörde in die Einzelpläne der Behörden übertragen werden, sofern und soweit die dort vorhandenen Ansätze bzw. Ermächtigungen für eine sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Flüchtlingsversorgung nicht ausreichen. Mit diesem Verfahren ist es in den Jahren 2015 und 2016 gelungen, die zuwanderungsbedingten Mehrkosten der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Gesamthaushalt innerhalb der Grenzen bzw. Vorgaben der Hamburgischen Verfassung, des Finanzrahmengesetzes und der Landeshaushaltsordnung zur Einhaltung der Schuldenbremse zu finanzieren und eine sachgerechte Erstaufnahme und Folgeunterbringung sowie gute Integration von Flüchtlingen in Hamburg zu gewährleisten. Die Bezirke haben trotz der erhöhten Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsentwicklung im Haushaltsjahr 2016 nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen (sogenannte Reste) für Personalkosten in Höhe von 33,1 Mio. Euro.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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