20-2216

Mehrbedarfe zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen

Interfraktioneller Antrag

Sachverhalt

 

Der Bezirk Eimsbüttel hat sich, wie andere Bezirke auch, dem stark gestiegenen Ansturm von Menschen in Not gestellt und für die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge alle vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft.

 

Zur Deckung der Mehrausausgaben hat die Bürgerschaft im September 2015 zusätzliche finanzielle Mittel für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt und in Anbetracht der gestiegenen Bedarfe folgend weitere Mittel nachbewilligt ( zu vgl.Drs. 21/1395, 21/4472, 21/6619).

 

Insbesondere die Bezirke mussten einen erheblichen Mehraufwand für die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge betreiben. So wurden bei den Bezirksämtern mit Zustimmung der Finanzbehörde rund 200 zusätzliche Personalstellen besetzt. Die Kosten wurden zunächst von den Bezirken getragen. Allein im Jahr 2016 sind dafür Personalkosten in Höhe von 5,3 Mio. € und Arbeitsplatzkosten von weiteren 1,4 Mio. € verwendet worden. Da diese Kosten im Jahr 2016 nur anteilig angefallen sind, ist ab dem Jahr 2017 mit jährlichen Kosten von rund 11 Mio. € zu rechnen.

 

Sollten wie jetzt geplant, diese Mehrbedarfe der Bezirke nur im Rahmen der vorhandenen Kostenermächtigungen gedeckt und keine Übernahme der zusätzlichen Kosten gewährleistet werden, wären die Finanzierungsmöglichkeiten der Bezirke erheblich und nachhaltig eingeschränkt.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, beim Senat mit Nachdruck auf die Übernahme der Mehrbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu bestehen.

 

 

Jutta Höflich, Rüdiger Kuhn, Niels Böttcher, Hans-Hinrich Brunckhorst, Thomas Thomsen und  CDU-Fraktion

Rüdiger Rust und SPD-Fraktion

Hartmut Obens und Fraktion DIE LINKE

Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine