22-2047

Mehr Transparenz im Bezirk – jährlicher Tätigkeitsbericht durch das Bezirksamt Eimsbüttel

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 21.05.2026 Hauptausschuss Ö 9.6

Sachverhalt


Auf Bezirksebene werden häufig die Entscheidungen getroffen, die Menschen ganz konkret in ihrem Alltag betreffen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, eine gewisse Nachvollziehbarkeit sowie eine größtmögliche Transparenz für die Entscheidungen im Bezirk herzustellen. So wird die Nachvollziehbarkeit und damit auch die Akzeptanz bezirklicher Entscheidungen
erhöht.

Hierfür lohnt es sich, das Bezirksamt Bergedorf zum Vorbild zu nehmen: Einmal im Jahr
verfasst dieses einen Tätigkeitsbericht, um über die Arbeit des zurückliegenden Jahres zu
informieren. Das Bezirksamt Bergedorf hat bereits 42 solcher Tätigkeitsberichte vorgelegt.
Neben allgemeinen Informationen werden die einzelnen Dezernate, deren Leitung und
Aufgaben vorgestellt. Zudem verfasst jedes Fachamt eine kurze Zusammenfassung über Schwerpunktthemen, Neuerungen und die erreichten Ziele im zurückliegenden Jahr. Hinzu kommt ein Ausblick auf die bevorstehenden Aufgaben und Ziele des Folgejahres.

Bei allem berechtigten Bedürfnis nach Transparenz steht außer Frage, dass eine effektive Arbeit der Verwaltung gewährleistet bleiben und die Vertraulichkeit bestimmter verwaltungsinterner Prozesse gewahrt bleiben muss.

Transparenz ist kein Selbstzweck und darf nicht zu überbordender Bürokratie führen. In dieser Abwägung zeigt das Bezirksamt Bergedorf einen guten Weg auf.

Der Tätigkeitsbericht ist nicht nur eine niedrigschwellige Gelegenheit für die Bürger, sich mit der Arbeit des Bezirksamtes näher zu befassen, sondern gibt auch die Chance, dass sich Bürger mit Fragen, Hinweisen, Anregungen oder auch Kritik an das Bezirksamt wenden
können.

Somit schafft ein knapper Tätigkeitsbericht auf bezirklicher Ebene Transparenz, gibt interessierten Bürgern einen direkten Einblick in das Verwaltungshandeln und schafft somit auch mehr Akzeptanz für Entscheidungen und Tätigkeiten Dies lässt den verhältnismäßig geringen verwaltungsinternen Mehraufwand für einen knappen Tätigkeitsbericht vertretbar erscheinen.

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr – beginnend mit dem Jahr 2026 – strukturiert nach Dezernaten und mit Bezugnahme auf die jeweiligen Leistungsvereinbarungen/Steuerungsziele (gem. Doppik) erstellen zu lassen. Orientierung soll dabei an dem Tätigkeitsbericht des Bezirksamtes Bergedorf genommen werden.

Der Tätigkeitsbericht zum Vorjahr möge der Bezirksversammlung und der Öffentlichkeit
jeweils spätestens im Monat Mai des darauffolgenden Jahres zugehen.

Rüdiger Kuhn, Andreas Stonus und CDU-Fraktion
Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Sören Horn und VOLT-Fraktion

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