21-4116

Mehr Liefer- und Ladezonen für das Eimsbütteler Gewerbe in zentralen Bewohnerparkzonen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2023
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

Am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA (Antrag der SPD-Fraktion)

05.06.2023

7.4

21-3905

Die Drucksache wird zurückgestellt.

KGA (Gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

04.09.2023

7.2

21-3905

Der geänderten Drucksache wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion zugestimmt.

 

Urbane Quartiere, in denen Gewerbe, Wohnen und Kultur nah beieinander sind, auch eine „Stadt der kurzen Wege“ genannt, kommen in Eimsbüttels Kerngebiet oft mit Bewohnerparkzonen zusammen. Der Liefer- und Gewerbeverkehr macht rund 35 Prozent des Verkehrs auf Hamburgs Straßen aus: beispielsweise Warenlieferungen an Geschäfte und Apotheken oder Handwerksbetriebe mit Kleintransportern oder Lkws, Lieferungen von Supermärkten an Kund:innen oder Kund:innenbesuche per Lastenrad oder Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP) zwischen Unternehmen mit dem Fahrrad und dem Kfz. Durch den wachsenden Online-Handel, verstärkt durch die COVID-19-Pandemie, steigt zudem der Bedarf an Versand-Dienstleistungen noch an.

Am 1. März 2023 wurde der Antrag "Innerstädtische Wirtschaftsverkehre nachhaltig und konfliktfrei im Straßenraum reorganisieren" der SPD-Bürgerschaftsfraktion in der Bürgerschaft beschlossen. Ziel dieses Antrages ist es, die Verkehrsströme für den Gewerbe- und Lieferverkehr flüssiger zu gestalten. Um ein konfliktfreies Be- und Entladen zu ermöglichen und die Verkehrssituation für alle sicherer zu gestalten, haben sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen dafür eingesetzt, an relevanten Stellen in Hamburg verstärkt Liefer- und Ladezonen auszuweisen. Besonders in Eimsbüttel, einem Bezirk mit großflächigen Bewohnerparkzonen, ist dies für den Wirtschaftsverkehr und r die Lebensfähigkeit der Bewohner:innen sowie das Wirtschaften von Unternehmen unverzichtbar.

Ein großes Konfliktpotenzial entsteht vor allem dort, wo Liefer- und Gewerbeverkehr aus Mangel an Alternativen zu einem echten Verkehrshindernis und damit zu einem Risiko werden. Es entstehen Staus, weil in zweiter Reihe geparkt wird und es entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko für Radfahrer:innen, weil diese gezwungen sind, in den Gegenverkehr auszuweichen. Deshalb ist es wichtig, dem Liefer- und Gewerbeverkehr Raum zu geben und spezielle Zonen einzurichten, damit das Parken in zweiter Reihe, im Halteverbot und auf Geh- und Radwegen reduziert wird. Das Antragsverfahren für die Ausweisung von Liefer- und Ladezonen soll vereinfacht und die Erkennbarkeit der Zonen erleichtert werden.

Um den besonders hohen Parkdruck in den Abendstunden nicht zu verstärken, wurde in soll das reguläre Parken in den Liefer- und Ladezonen am Abend und nachts grundsätzlich ermöglicht werden.

Durch einen reibungsloseren Wirtschaftsverkehr, können zudem unnötige Emissionen reduziert werden. Die zusätzliche Einbindung von Lastenrädern in den Lieferverkehr, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sorgt für einen zusätzlichen emissionsfreien, nahezu geräuschlosen und flexiblen Transport. Gerade in Quartieren mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung profitieren die Anwohner von der geringeren Lärm- und Luftbelastung. Dieser klimafreundliche Wirtschaftsverkehr sollte daher auch bei der Gestaltung des Straßenraums und der Liefer- und Ladezonen berücksichtigt werden. So kann die Förderung des Liefer- und Gewerbeverkehrs Hand in Hand mit der Mobilitätswende gelingen

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, geeignete oder zusätzliche Standorte für feste Liefer- und Ladezonen in den auch vom Liefer- und Gewerbeverkehr stark frequentierten Straßen wie Stellinger Weg, Heußweg und Eppendorfer Weg in den Bewohnerparkgebieten E309, E310 und E311 zu prüfen und auszuweisen. Dabei sind auch regelhaft Abstellflächen für Lastenfahrräder vorzusehen. Die aufgezählten Straßenzüge sind dabei nicht als abschließend zu betrachten sollten sich im Rahmen der Prüfung weitere Standorte ergeben.
  2. Die Prüfung soll in Kooperation mit ansässigen Gewerbebetrieben und unter Berücksichtigung der Antragslage für die Ausweisung von Liefer- und Ladezonen erfolgen.
  3. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, vor Ausweisung der Flächen über die geprüften Standorte im ersten Quartal 2024 und über die Umsetzung im Kerngebietsausschuss (KGA) zu berichten.

 

 

 

Anhänge

keine