MdV zur Drs 21-1219 Lärmschutz-Maßnahme im Wehbers Park - zwischen Fruchtallee und Wehbers Park
Mit dem Beschluss 22-1219 wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten am westlichen Rand des Wehbers Parks ein Lärmschutz errichtet werden kann. Es sollen ästhetische Gesichtspunkte und Faktoren wie Lichtdurchlässigkeit berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt Eimsbüttel nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Im Diskurs zur Errichtung eines Lärmschutzes sowohl im westlichen Bereich des Wehbers Parks wie auch grundsätzlich müssen wesentliche übergeordnete Themenkomplexe Beachtung finden. Zur vorgesehenen Prüfung baulicher Lösungen, die über eine Bepflanzung hinausgehen, gibt es neben Faktoren wie Ästhetik oder Lichtdurchlässigkeit städtebauliche Fragestellungen sowie weitere sensible Faktoren von zentraler Bedeutung.
Ein zentrales Planungsinstrument ist dabei der Lärmaktionsplan. In diesem wird sich der schwierigen Aufgabe des Lärmschutzes gewidmet. Im Rahmen des Lärmaktionsplans wurde bereits festgestellt, dass es dabei keine einfachen Lösungen gibt. Die Lösungen sind nicht einfach, weil sie bei Aktivitäten ansetzen müssen, die uns wichtig sind. Können diese leiser gestaltet werden, beispielsweise durch den Einsatz neuer Technologien? Sind sie vermeidbar oder können sie verlagert werden?
Alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan (LAP) überprüft und fortgeschrieben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet eine Rückschau auf das bisher Erreichte und die Planung des weiteren Vorgehens. Eine erste Umfrage zur Fortschreibung war in der Zeit vom 22. Mai bis zum 19. Juni 2018 freigeschaltet. Die sogenannte Dritte Stufe des LAP wurde unter Einbeziehung der Umfrageergebnisse erarbeitet und aktuell vom Senat freigegeben. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit vom 25. Mai bis zum 25. Juni 2021 hierzu online unter https://beteiligung.hamburg/laermaktionsplan/#/ Stellung zu nehmen. Zeitgleich ist die persönliche Einsichtnahme im Eingangsbereich (Haupteingang) der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft möglich. Ein endgültiger Beschluss der Lärmaktionsplanung durch den Senat soll bis Ende 2021 erfolgen.
Im Lärmaktionsplan sind verschiedene Maßnahmen, Strategien und Ansätze dargestellt. Er umfasst u.a. die systematische Ermittlung von Lärmbrennpunkten, Strategische Ansätze der Verkehrs- und Stadtplanung, Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz, sowie die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Lärmschutzwände.
In Bezug auf Lärmschutzwände gilt es aus stadtgestalterischer und freiraumplanerischer Sicht zunächst zu betonen, dass eine Lärmschutzwand als massives technisches Bauwerk sowohl optisch als auch räumlich eine Barriere darstellt, die eine starke trennende Wirkung zwischen dem betroffenen Freiraum sowie dem ihn umgebenden Stadtraum hervorruft. Dies steht dem Verständnis eines Freiraums mit einladendem, öffentlichem Charakter, in diesem Falle dem des Wehbers Parks, entgegen. Die entstehende Abschirmung des Parks wirkt sich konträr auf die ihn auszeichnenden Attribute der Durchlässigkeit durch Wegeverbindungen sowie Sichtbeziehungen nach Innen und Außen aus. Weiterhin wird der Charakter des öffentlichen Ortes für Zusammenkunft und des Verweilens in sich begrenzt. Die Beziehung mit dem umliegenden Stadtraum, insbesondere die Sichtbeziehung zu dem bzw. über den Straßenraum der Fruchtallee, wird abgetrennt.
Zwar versprechen bauliche Lösungen in Form von innerstädtischen Lärmschutzwänden ein bewährtes Mittel zum aktiven Schallschutz, sie tragen jedoch in keinem Fall zur Lösung der tatsächlichen Lärmproblematik bei. Die Errichtung einer singulären Lärmschutzwand in dem angesprochenen Bereich sollte aktuell – unabhängig von möglichen planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen – nicht weiter verfolgt werden, sondern die Ergebnisse und Erkenntnisse des Lärmaktionsplans (Dritte Stufe) abgewartet werden. Die Verwaltung wird die politischen Gremien entsprechend informieren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
keine