21-1326

„Mann auf Giraffe“ Kunst im öffentlichen Raum

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

21.08.2020

Lfd. Nr. 29 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Roland Wiegmann und Ralf Peters (Fraktion DIE LINKE)

 

„Mann auf Giraffe“ Kunst im öffentlichen Raum

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zur Anfrage der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:

 

 

 

Vorbemerkung:

Die Bronzeplastik von Stephan Balkenhol entstand im Jahr 2001 im Auftrag des Tierparks Hagenbeck für dessen neuen Eingangsbereich und sollte das bis dato als Entree vorhandene Elefantentor ersetzen. Sie stellt eine Giraffe dar, an deren Hals ein Mann heraufgeklettert ist. Mit dem zeitgenössischen Kunstwerk sollte ein einladendes Signal zur Begrüßung der Besucherinnen und Besucher des Tierparks geschaffen werden. Der Mann ist mit einer schwarzen Hose und einem weißen Hemd bekleidet, Körpergröße und Erscheinungsbild sind die eines Durchschnittsmannes, sein Gesicht zeigt keinen speziellen Ausdruck ebenso wie aus ihm keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität oder zu seiner Herkunft erkennbar ist. Anders als die Giraffenfigur und der Körper des Mannes ist sein Gesicht nicht bemalt, so dass es aufgrund des für die Skulptur verwendeten, für Großplastiken im öffentlichen Raum gängigen Materials eine bronzene Tönung hat, die im Laufe der Jahre nachgedunkelt ist. Männliche Figuren wie diese, teils aus Bronze, teils aus Holz, durchziehen das Gesamtwerk des Künstlers und befinden sich in Variationen auch an anderen Orten im öffentlichen Raum. In Hamburg beispielsweise ähneln die „Vier Männer auf Bojen“ des Künstlers, die an vier Standorten auf verschiedenen Gewässern schwimmen, stark dem Mann auf der Giraffe.

Weder motivisch oder bildsprachlich ist ein Zusammenhang zu diskriminierenden oder rassistischen Darstellungen erkennbar noch vom Künstler beabsichtigt. Zu entsprechenden negativen Reaktionen liegen der Behörde für Kultur und Medien (BKM) keine Informationen vor.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die BKM die Fragen wie folgt:

 

Vor dem Eingang von Hagenbecks Tierpark, Lokstedter Grenzstraße / Koppelstraße, steht auf öffentlichem Grund die bekannte Skulptur „Mann auf Giraffe“, des Künstlers Stephan Balkenhol.

Sie ist so platziert, dass sie von zigtausende Autofahrenden und Besucher*innen des Tierparks, großenteils auch internationales Publikum und Menschen mit Migrationshintergrund und/oder mit Menschen schwarzer Hautfarbe, wahrgenommen wird.

Die im Jahr 2000 vom Tierpark Hagenbeck aufgestellte und von der Hamburger Kulturbehörde geförderte Skulptur zeigt eine große Giraffe mit einem den Hals hochkletternden Mann, dessen Gesicht schwarz ist und als Afrikaner wahrgenommen wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Kulturbehörde:

 

  1. Ist der Kulturbehörde der eklatante Widerspruch dieser Skulptur zu der weltweiten Diskussion von Antirassismus und Kolonialismus bekannt und was schlussfolgert sie daraus?

 

  1.  Was glaubt die Kulturbehörde, löst der Anblick der Skulptur bei Afrikaner*innen, Deutschafrikaner*innen oder Menschen mit Migrationshintergrund aus?
  1. Scham, Peinlichkeit und Unverständnis?
  2. Wut und Protest?
  3. Überhaupt nichts?

 

Zu 1. und 2:

Siehe Vorbemerkung.

 

  1.  Sind die Förderungskriterien hinsichtlich rassistischer und kolonialer Inhalte geändert worden oder soll dieses in Zukunft geschehen?
  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, in welcher Form?

 

Es werden weiterhin keine Projekte gefördert, die gegen das Grundgesetz bzw. die darin verankerte Menschenwürde verstoßen.

 

  1.  Wird die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Inhaber des Tierparks zum Abbau oder einer Veränderung der Skulptur in Erwägung gezogen?
  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, in welcher Form?

 

Nein. Die BKM nimmt grundsätzlich keinen Einfluss auf Kunstwerke im Privateigentum.

 

  1.  Welche Objekte oder Maßnahmen sind in der Vergangenheit von der Kulturbehörde für den Hagenbecks Tierpark gefördert oder unterstützt worden?

(Bitte Angabe der verschiedenen Einzelmaßnahmen und der jeweiligen Beträge der Förderungshöhe)

 

1969  1 Mio. DM zur Mitfinanzierung des Delphinariums

 

2001  60.000 DM Kostenübernahme für das Gussmodell der Giraffenskulptur

 

2002  4,6 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des Orang-Utan-Hauses

 

2005/2006   10 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des Tropen-Aquariums und der Elefantenhalle

 

2007              1,5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des Panoramafelsens

 

2009   7,5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des Eismeer-Geheges

 

  1. Die Skulptur steht auf öffentlichem Boden. Welche Grundlage gibt es dafür (Wege-

oder Nutzungsrecht) und kann dieses zurückgezogen werden? Wäre die Kulturbehörde bereit, sich mit den zuständigen Behörden darauf zu verständigen?

 

  1. Kann sich die Kulturbehörde vorstellen, dass die Skulptur möglichst schnell entfernt wird, oder dass sie bereit ist, sich mit dem Künstler alternativ auf die Entfernung des Mannes von der Skulptur zu verständigen?

 

Zu 6. und 7:

Nach Auskunft des zuständigen Bezirksamts liegt ein Baugenehmigungsbescheid „Errichtung einer Bronzestatue -Giraffe“ vom 9. Mai 2000 vor.

Die BKM sieht im Übrigen keine Veranlassung, auf die zuständigen Behörden oder den Künstler einzuwirken.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine