Mangelnde Datenkapazität in der U2: Engpass zwischen Lutterothstraße und Jungfernstieg
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Armita Kazemi und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)
Titel: Mangelnde Datenkapazität in der U2: Engpass zwischen Lutterothstraße und
Jungfernstieg
Fortlaufende. Nr.: 22-71
Eingangsdatum: 03.12.2025
Datum der Antwort: 11.12.2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Die mobile Datenversorgung auf dem U2-Abschnitt zwischen den Haltestellen Lutterothstraße, Schlump und Jungfernstieg stellt während der werktäglichen Hauptverkehrszeiten ein signifikantes Kapazitätsproblem dar. Ein Fahrgast berichtet hier von einer praktisch unbrauchbaren Internetverbindung, obwohl das Endgerät ein starkes 4G/LTE-Signal anzeigen. Dieses Phänomen des starken Signals bei gleichzeitig nicht möglichem Datentransfer ist ein klarer Indikator für einen Engpass, der nicht im Funknetz, sondern in der Backhaul-Kapazität liegt. Ein solches Problem tritt anbieterübergreifend auf. Dies lässt vermuten, dass die Ursache in der gemeinsam genutzten Shared-Infrastruktur im Tunnel liegt. Speziell scheint die Anbindung dieser Tunnel-Infrastruktur an das Kernnetz der Anbieter während der Stoßzeiten chronisch überlastet zu sein. Laut Berichten ist zwischen Lutterothstraße und Schlump die Funktion nahezu nicht gegeben, während die Verbindung zwischen Schlump und Jungfernstieg sehr instabil ist. Da die zuverlässige mobile Datenkommunikation für Pendler essenziell ist, beeinträchtigt dieser infrastrukturbedingte Mangel die Attraktivität und den Komfort des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Kapazität der derzeitigen Infrastruktur ist offensichtlich nicht mehr auf das aktuelle Datenvolumen im Berufsverkehr ausgelegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Da es sich um Mobilfunknetze handelt, obliegt das Monitoring der Versorgungsqualität den jeweiligen Mobilfunkbetreibern. Diese haben entsprechende Berichtspflichten gegenüber der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde und nicht gegenüber der BVM.
Alle Mobilfunkanbieter setzen 4G/LTE ein.
Da es sich um Mobilfunknetze handelt, liegen alle Änderungen, Anpassungen und Ausbaupläne ausschließlich bei den Mobilfunkbetreibern. Der BVM sind die weiteren Ausbaupläne der Mobilfunkbetreiber nicht bekannt.
Beschluss: ohne
keine
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