21-0242

Magistralengutachten

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

02.09.2019

Lfd. Nr. 19 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Magistralengutachten

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

In einigen Bezirken (Altona und Nord) soll an Magistralengutachten gearbeitet werden.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wird auch seitens des Bezirkes Eimsbüttel ein diesbezügliches Gutachten bearbeitet?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel setzt sich kontinuierlich mit seinen Räumen und den jeweiligen Stadtentwicklungsthemen auseinander. Es hat sich zuletzt intensiv im Rahmen des räumlichen Leitbilds für den Bezirk – Eimsbüttel 2040 – mit seinen Magistralen auseinandergesetzt.

 

Bezugnehmend auf Drucksachen-Nr. 20-3090 und aufbauend auf Eimsbüttel 2040 wurde das Thema in das aktuelle Wohnungsbauprogramm überführt. 

 

Darüber hinaus erhofft sich die Verwaltung von den Ergebnissen des Internationalen Bauforums zum Thema Magistralen, bei dem drei Teilräume von Magistralen in Eimsbüttel betrachtet werden, weitergehende Impulse und Anregungen.

 

  1. Wenn ja, um welche Magistralen geht es?

 

Als Magistralenräume werden im Bezirk Eimsbüttel vorwiegend folgende Straßen und deren Abschnitte betrachtet:

 

  • Kieler Straße – Holsteiner Chaussee – Pinneberger Chaussee

 

  • Grindelallee – Hoheluftchaussee – Lokstedter Steindamm – Kollaustraße – Garstedter Weg/Friedrich-Ebert-Straße – Schleswiger Damm

 

  • (Magistrale Ost-West) Osterfeldstraße – Vogt-Wells-Straße – Julius-Vosseler-Straße (Nord) – Koppelstraße – Sportplatzring – Volksparkstraße

 

  • Eimsbütteler Marktplatz – Fruchtallee – Schäferkampsallee

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine