20-2016

Lokstedter Steindamm sicherer machen Drs. 20-1860 - Beschluss der BV vom 24.11.2016

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 23 und der DPV 022, Grundsatzabteilung Verkehr sowie Unfallauswertung und –analyse, nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 23 hat die Verkehrsunfalllage im Lokstedter Steindamm ausgewertet, den Zustand der vorhandenen Rad- und Fußwege überprüft und die Straße in Bezug auf rechtswidriges Wenden und falsches Abbiegen zu unterschiedlichen Zeiten stichprobenartig beobachtet.

 

Im Lokstedter Steindamm befinden sich die Rad- und Fußwege in einem guten bis sehr guten Zustand. Außerdem wurde die Radwegbenutzungspflicht im Juli 2014 durch die StVB am PK 23 aufgehoben, so dass Radfahrer/innen zwischen dem Fahren auf der Fahrbahn oder auf dem baulich getrennten Radweg frei wählen können.

 

In Bezug auf den Rad- und Fußgängerverkehr konnten keine Unfallhäufungsstellen oder andere  Auffälligkeiten festgestellt werden. Zwar nahm die Anzahl der Verkehrsunfälle mit verletzten Radfahrern auf dem gesamten Streckenabschnitt insgesamt leicht zu (zwischen 2013 und 2016 von drei auf fünf pro Jahr), allerdings lagen diesen Unfällen sehr unterschiedliche Ursachen zugrunde und die Unfallorte waren räumlich weit verteilt. Anzunehmen ist, dass die Zunahme der Radverkehrsunfälle aus der Zunahme des Fahrradverkehrs in Hamburg insgesamt resultiert. Daher bieten sich keine Ansätze für straßenverkehrsbehördliche oder andere polizeiliche Maßnahmen.

Anmerkung: Der in der Drucksache erwähnte Verkehrsunfall vom Juli 2016 (Radfahrerin/ Kleintransporter) ist bisher weder hinsichtlich des Unfallherganges noch der Art der Unfallbeteiligung der Verletzten abschließend bewertet worden.

 

Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung ist seit 2014 dauerhaft niedrig (1-2 pro Jahr) und in den meisten Fällen individuellem Fehlverhalten der Fußgänger zuzuschreiben. Die Unfallorte sind über den gesamten Lokstedter Steindamm verteilt. Die StVB am PK 23 sieht auch hier keinen Handlungsbedarf.

 

Die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist stets mit hohen Investitionskosten verbunden. Die hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nach der Unfallbelastung und der herrschenden Gefahrenlage im Rahmen einer Prioritätenabwägung so eingesetzt, dass sie die größtmögliche Wirkung für die Verkehrssicherheit erzielen.

 

Eine Betrachtung der Verkehrsunfalllage lässt keine Unfallhäufungsstellen erkennbar werden. Die Geschwindigkeitsmessungen im Lokstedter Steindamm entsprechen dem Niveau vergleichbarer Hauptverkehrsstraßen.

 

Diese Erkenntnisse rechtfertigen derzeit keine Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage.

 

Sowohl für das Jahr 2017 wie auch für 2018 sind nach Aussage des Landesbetrieb Verkehr, der für den Betrieb der neuen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen verantwortlich sein wird, die Beschaffung von jeweils fünf neuen Anlagen geplant.

 

Im ersten Quartal 2017 wird durch die Polizei eine Bewertung von möglichen Standorten durchgeführt. Der Lokstedter Steindamm wird in dieser Betrachtung ebenfalls noch einmal vergleichend bewertet werden.

 

Die zuständige Verkehrsstaffel Innenstadt/ West wurde von der DPV 022 über das Anliegen informiert worden. Es werden im Rahmen der personellen und technischen Ressourcen weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich durchgeführt werden.

 

In Bezug auf das rechtswidrige Überfahren der Mittellinie sind in den letzten vier Jahren insgesamt vier Unfälle an unterschiedlichen Orten des Lokstedter Steindamms in der Verkehrsunfallstatistik verzeichnet.

 

Allerdings wurde der Bereich des Lokstedter Steindamms in Höhe der Süderfeldstraße von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bereits im Jahr 2015 als Unfallhäufungsstelle erkannt.

Das östlich gelegene Quartier kann nur sehr umständlich in Fahrtrichtung Innenstadt verlassen werden. Eine der wenigen Quartiersausfahrten ist die Süderfeldstraße. Dort darf jedoch nur nach rechts in den Lokstedter Steindamm (stadtauswärts) abgebogen werden. Um an der folgenden Einmündung (Brunsberg, 80m entfernt) über den dortigen Linksabbiegerstreifen wenden zu können, müssen Fahrzeugführer nach dem Rechtsabbiegen sofort nach ganz links über zwei Fahrstreifen wechseln. Anschließend ist das Wenden in einem Zug für größere Fahrzeuge in Richtung Innenstadt aus baulichen Gründen nicht möglich. Vorfahrtsmissachtungen beim Einbiegen in den Lokstedter Steindamm und unachtsamer Fahrstreifenwechsel führten und führen dort zu einer Unfallhäufung.

Einige Fahrzeugführer nutzen auch die Chance bei Rotlicht der dortigen Fußgängerlichtzeichenanlage verbotswidrig aus der Süderfeldstaße direkt nach links stadteinwärts abzubiegen. Allerdings führte dies zu lediglich einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in vier Jahren.

Die gerade im Bau befindlichen 700 bis 800 neuen Wohneinheiten in der Süderfeldstraße werden das oben beschriebene Problem voraussichtlich weiter verschärfen.

 

Nach Einschätzung des PK 23 könnten zwar bauliche Veränderungen an der Einmündung Brunsberg – wie vor dem Umbau zur Busbeschleunigung- Abbiege- und Wendevorgänge erleichtern. Letztlich wird aber nur eine Vollsignalisierung der Einmündung zu einem Rückgang der Verkehrsunfallzahlen führen. Die ca. 35 m entfernte Fußgängerlichtzeichenanlage könnte dann entfernt und in die Neuplanung mit einbezogen werden.

 

 

Anhänge

keine