20-3181

Lokstedt 67 – Smarter, grüner, lebenswerter planen und gestalten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der CDU-Fraktion)

28.06.2018

9.6

20-3054

Überwiesen in den Stapla

Stapla

21.08.2018

7.1

20-3054

vertagt

Stapla (gemeinsamer Antrag von CDU-, SPD- und GRÜNE-Fraktion, mit Ergänzungen aus der

Drs. 20-3151, die zurückgezogen wurde)

04.09.2018

3.1

20-3054

Einstimmig beschlossen

Die Wohnanlagen im Gebiet Lohkoppelweg / Ansgarweg / Rimbertweg sollen teilweise modernisiert, eventuell abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden (Lohkoppelweg 31); zudem soll eine Nachverdichtung erfolgen.

Durch den Bebauungsplan Lokstedt 67 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue und bedarfsgerechte Wohnungen durch Nachverdichtung geschaffen werden. Zudem sieht der Planentwurf eine Aufwertung der grünen Wegeverbindung an der östlichen Seite des Plangebietes vor.

Die öffentliche Plandiskussion am 20. März 2018 stieß auf großes Interesse der vor Ort ansässigen Bevölkerung, offenbarte aber auch deutlich die Skepsis der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den vorliegenden Planungen. Insbesondere wurden die Anzahl der Wohnungen, die zu erwartende stärkere Luftverschmutzung und Verkehrsdichte sowie die fehlende Infrastruktur thematisiert. Die künftige Planung habe auch zu berücksichtigen, dass im unmittelbaren Umfeld in den letzten Jahren bereits umfangreiche Nachverdichtungen und Umgestaltungen der existierenden Siedlungsstruktur vorgenommen wurden.

Die Einwände der Bevölkerung vor Ort sind zum größten Teil nachvollziehbar und sollten zur Überarbeitung der bestehenden Planungen berücksichtigt werden.

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Bebauungsplanentwurf Lokstedt 67 dahingehend überarbeitet wird, dass

  1. die verkehrliche Infrastruktur so angelegt wird, dass die Belastungen für die Anlieger möglichst gering sind. Hierbei sind auch Einbahnstraßenregelungen oder Anliegerstraßen zu prüfen,
  2. neben dem von der KAIFU Nordland geplanten Bau einer Kindertagesstätte auch Räume für kleine Geschäfte zur Nahversorgung sowie Arztpraxen vorgesehen werden,
  3. der Umfang der Nachverdichtung insgesamt reduziert und zudem vorgesehene Geschosshöhen überprüft und ggf. verringert werden, um Verschattungen zu vermeiden und den Charakter des Gebietes zu erhalten. Hierzu sollen Gespräche mit den Bauherren geführt werden, welcher Grenznutzen der Profitabilität besteht
  4. bestehende Grünflächen aufgewertet und erforderliche Nachpflanzungen für die gefällten Bäume möglichst im direkten Umfeld vorgenommen werden,
  5. zusätzliche grüne Erholungsflächen innerhalb der Wohnanlagen, zum Teil mit Spielgräten (Sandkisten etc.) und zum Teil mit kleinen ökologischen Ausgleichsflächen, wie zum Beispiel Wildblumenbeete, geschaffen werden
  6. unter Berücksichtigung des hohen Grundwasserspiegels in diesem Bereich, bereits bei den Planungen bauliche Maßnahmen vorgesehen werden, die die Gefahr von Überflutungen bei Starkregenereignissen verringern
  7. in Gesprächen mit den Wohnungsbaugenossenschaften der tatsächliche und zukünftige Bedarf an Stellplätzen ermittelt wird. So sollten etwa Angaben zur Nutzung der bestehenden Stellplätze und etwaigen Wartelisten gemacht werden. Um eine bedarfsgerechte Lösung zu erzielen, sollte zudem die Möglichkeit geprüft werden, mit Hilfe einer Abfrage bei Mieterinnen und Mietern und weiteren Interessenten potenzielle Nutzer von Tiefgaragenstellplätzen zu identifizieren
  8. bei der Planung der Tiefgaragen Vorkehrungen getroffen werden, um zumindest ohne größeren baulichen Aufwand Ladekapazitäten für E-Mobilität einrichten zu können.
  9. auf die geplante Verbreiterung der öffentlichen Wegeflächen im Bereich des Ansgarwegs verzichtet wird, um im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten
  10. zum Erhalt des gewachsenen Baum- und Grünbestands auf die Bebauung durch Punkthäuser im Bereich der Grünflächen um die Häuser Rimbertweg 16-18 verzichtet wird. Ersatzweise möge geprüft werden, ob der Wegfall der dort vorgesehenen Wohneinheiten ohne Verschattung der Bestandsgebäude teilweise oder in Gänze durch Aufstockungen (etwa mit Staffelgeschossen) an anderer Stelle im Quartier kompensiert werden kann.
Lokalisation Beta
Lohkoppelweg Ansgarweg Rimbertweg
Stadtteile

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Themen Beta

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