21-1474

Littering in Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

28.10.2020

Lfd. Nr. 44 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirks­versammlung Eimsbüttel, Jan Koriath (GRÜNE-Fraktion) sowie Sascha Greshake und Christian Holst (CDU-Fraktion)

 

Littering in Eimsbüttel

 

 

 

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist seit Anfang 2018 gesetzlich ermächtigt, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Nachfolgende Fragen zu Maßnahmen bzw. Geldbußen beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ausschließlich in Bezug auf die seitens der SRH im Rahmen der Tätigkeiten der Waste Watcher+ festgestellten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten. Die Bezirksämter verfolgen unabhängig hiervon Ordnungsverstöße in eigener Zuständigkeit. Dies vorausgeschickt, beantwortet die BUKEA unter Beteiligung der SRH die o.g. Anfrage wie folgt:

 

Sachverhalt

Am 20.08.2020 präsentierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Ergebnisse der für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erstellten Studie, mit dem Titel: „Ermittlung von Mengenanteilen und Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum“.

Der Studie zufolge kosten Einwegkunststoffe und Zigarettenresten in der Umwelt den Kommunen bundesweit jährlich 700 Millionen Euro. Von durchschnittlich ca. 33,6 €/(E*a) Stadtreinigungskosten entfallen bundesweit etwa 9,1 €/(E*a) auf Einwegkunststoffe. Hierbei stellen Take-Away-Verpackungen, To-Go-Becher etc. mit ca. 5,5 €/(E*a) sowie die Tabakprodukte mit Filter mit 2,7 €/(E*a) die größten Anteile dar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:

 

  1. Wie hoch waren die bezirklichen Stadtreinigungskosten (pro Jahr) in den letzten fünf Jahren? Wenn möglich mit detaillierter Aufschlüsselung der Kosten.

 

Die Reinigungskosten werden von der SRH nach Betriebsplätzen und nicht nach Bezirken erfasst. Da die Zuständigkeitsgebiete der SRH nicht mit den Bezirksgrenzen übereinstimmen, ist ein detaillierter Nachweis der Reinigungskosten für den Bezirk Eimsbüttel nicht möglich. Die Reinigungskosten der SRH haben sich in Hamburg wie folgt entwickelt:

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

Reinigungskosten gesamt

T€

43.466

42.372

48.165

78.901

82.052

 

 

 

 

 

  1. Wie hoch waren die Streumüll/Littering - Stadtreinigungskosten (pro Jahr) im Bezirk Eimsbüttel, in den letzten fünf Jahren?

 

Bei den Reinigungsvorgängen wird der lose Unrat von den Flächen entfernt, nicht aber detailliert statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

  1. Finden bzw. fanden in den letzten fünf Jahren, Stadtteil- und Quartiersprojekte der Stadtreinigung Hamburg im Bezirk Eimsbüttel statt, wenn ja welche?

 

Nein.

 

  1. Wurden Schwerpunktkontrollen gegen Littering durchgeführt, wenn ja wie findet die Durchführung statt und wie häufig im Jahr und an welchen Orten finden diese statt?

 

Seitens der SRH wurden und werden regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Diese finden im Rahmen einer Bestreifung von festgelegten Gebieten statt. Im Bezirk Eimsbüttel sind es die Bereiche Osterstraße, Heußweg und der Bereich rund um den Tibarg / Niendorfer Marktplatz. Diese Bereiche werden in der Regel von Montag bis Freitag täglich bestreift. An hochfrequentierten öffentlichen Plätzen liegt der Schwerpunkt auf der Beobachtung und Prävention von Littering.

 

  1. Wie hoch ist die jährliche Summe im Bezirk Eimsbüttel, der erhobenen Bußgelder, im Bereich des Littering der letzten fünf Jahren?

 

Statistiken zu den erhobenen Buß- und Verwarnungsgeldern werden bei der SRH erst geführt, seitdem die Waste Watcher+ dazu berechtigt sind, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

 

Jahr

Anzahl der Vorgänge

Summe

2018

0

0 Euro

2019

511

10.515  Euro

2020

(bis zum 07.09.)

449

9.340 Euro

 

 

  1. Wie hoch ist das durchschnittlich erhobene Bußgeld bei Littering von Take-Away-Verpackungen aus Kunststoff?

 

  1. Wie hoch ist das durchschnittlich erhobene Bußgeld bei Littering von Take-Away-Verpackungen aus Karton, Papier oder Pappe?

 

Zu 6. und 7.:

Das Verwarnungsgeld beispielsweise für einen Plastikdeckel oder eine Papiertüte auf dem Gehweg oder einem stehengelassenen Coffee-to-go-Becher beträgt im Regelfall 20,- Euro.

 

  1. Wie hoch ist das durchschnittlich erhobene Bußgeld bei Littering von Zigaretten mit Filter?

 

  1. Wie hoch ist das durchschnittlich erhobene Bußgeld bei Littering von Zigaretten ohne Filter?

 

  1. Wie hoch ist das durchschnittlich erhobene Bußgeld bei Littering von noch glühenden Zigaretten?

 

Zu 8. bis 10.:

Im Regelfall wird für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- Euro gegen die Verursacherin bzw. den Verursacher verhängt. Die Art der Zigarette ist dabei unerheblich. Auch eine Unterscheidung zwischen glühenden und nicht glühenden Zigaretten findet nicht statt. Ist die Verursacherin bzw. der Verursacher während der Ansprache durch die Waste Watcher+ nicht einsichtig, erhöht sich das Verwarnungsgeld um 5,- Euro. Weitere 5,- Euro kommen hinzu, wenn die Zigarettenkippe während der Ansprache durch die Waste Watcher+ nicht ordnungsgemäß entsorgt wird.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine