Littering in Eimsbüttel
28.10.2020
Lfd. Nr. 44 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jan Koriath (GRÜNE-Fraktion) sowie Sascha Greshake und Christian Holst (CDU-Fraktion)
Littering in Eimsbüttel
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist seit Anfang 2018 gesetzlich ermächtigt, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Nachfolgende Fragen zu Maßnahmen bzw. Geldbußen beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ausschließlich in Bezug auf die seitens der SRH im Rahmen der Tätigkeiten der Waste Watcher+ festgestellten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten. Die Bezirksämter verfolgen unabhängig hiervon Ordnungsverstöße in eigener Zuständigkeit. Dies vorausgeschickt, beantwortet die BUKEA unter Beteiligung der SRH die o.g. Anfrage wie folgt:
Sachverhalt
Am 20.08.2020 präsentierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Ergebnisse der für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erstellten Studie, mit dem Titel: „Ermittlung von Mengenanteilen und Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum“.
Der Studie zufolge kosten Einwegkunststoffe und Zigarettenresten in der Umwelt den Kommunen bundesweit jährlich 700 Millionen Euro. Von durchschnittlich ca. 33,6 €/(E*a) Stadtreinigungskosten entfallen bundesweit etwa 9,1 €/(E*a) auf Einwegkunststoffe. Hierbei stellen Take-Away-Verpackungen, To-Go-Becher etc. mit ca. 5,5 €/(E*a) sowie die Tabakprodukte mit Filter mit 2,7 €/(E*a) die größten Anteile dar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
Die Reinigungskosten werden von der SRH nach Betriebsplätzen und nicht nach Bezirken erfasst. Da die Zuständigkeitsgebiete der SRH nicht mit den Bezirksgrenzen übereinstimmen, ist ein detaillierter Nachweis der Reinigungskosten für den Bezirk Eimsbüttel nicht möglich. Die Reinigungskosten der SRH haben sich in Hamburg wie folgt entwickelt:
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Reinigungskosten gesamt |
T€ |
43.466 |
42.372 |
48.165 |
78.901 |
82.052 |
Bei den Reinigungsvorgängen wird der lose Unrat von den Flächen entfernt, nicht aber detailliert statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Nein.
Seitens der SRH wurden und werden regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Diese finden im Rahmen einer Bestreifung von festgelegten Gebieten statt. Im Bezirk Eimsbüttel sind es die Bereiche Osterstraße, Heußweg und der Bereich rund um den Tibarg / Niendorfer Marktplatz. Diese Bereiche werden in der Regel von Montag bis Freitag täglich bestreift. An hochfrequentierten öffentlichen Plätzen liegt der Schwerpunkt auf der Beobachtung und Prävention von Littering.
Statistiken zu den erhobenen Buß- und Verwarnungsgeldern werden bei der SRH erst geführt, seitdem die Waste Watcher+ dazu berechtigt sind, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
Jahr |
Anzahl der Vorgänge |
Summe |
2018 |
0 |
0 Euro |
2019 |
511 |
10.515 Euro |
2020 (bis zum 07.09.) |
449 |
9.340 Euro |
Zu 6. und 7.:
Das Verwarnungsgeld beispielsweise für einen Plastikdeckel oder eine Papiertüte auf dem Gehweg oder einem stehengelassenen Coffee-to-go-Becher beträgt im Regelfall 20,- Euro.
Zu 8. bis 10.:
Im Regelfall wird für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- Euro gegen die Verursacherin bzw. den Verursacher verhängt. Die Art der Zigarette ist dabei unerheblich. Auch eine Unterscheidung zwischen glühenden und nicht glühenden Zigaretten findet nicht statt. Ist die Verursacherin bzw. der Verursacher während der Ansprache durch die Waste Watcher+ nicht einsichtig, erhöht sich das Verwarnungsgeld um 5,- Euro. Weitere 5,- Euro kommen hinzu, wenn die Zigarettenkippe während der Ansprache durch die Waste Watcher+ nicht ordnungsgemäß entsorgt wird.
ohne
keine
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