21-3411

Linksextremismus im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 03.11.2022

Lfd. Nr. 96 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Linksextremismus im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

 

Vorbemerkung:

Zur Erfassung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK), den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Bürgerschafts-Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage herangezogen worden. Abgebildet werden alle im erfragten Zeitraum im Bezirk Eimsbüttel erfassten und als linksextremistisch eingestuften Straftaten. Die abschließende Einstufung als linksextremistische Straftaten wird durch das Landesamt für Verfassungsschutz vorgenommen. Die Angaben für das Jahr 2022 unterliegen einem Vorbehalt, da die Daten Veränderungen durch Nachmeldungen und neuen Erkenntnisse unterliegen können.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:

 

Linksextremismus stellt in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, die viel zu oft in Form politisch motivierter Straf- und Gewalttaten zutage tritt und seit Jahren kontinuierlich ansteigt. Von der Öffentlichkeit wird dieses Phänomen allzu gerne ignoriert oder gerade auch in unseren sogenannten „Qualitätsmedien“ bagatellisiert. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Linksextremismus gerade in Hamburg stark etabliert ist. Nicht erst seit den verheerenden Ausschreitungen bei dem G20-Gipfel, wo als Höhepunkt ein ganzer Stadtteil in Geiselhaft genommen worden ist und die Polizei machtlos danebenstand, ist bekannt, dass Linksextreme immer gewalttätiger werden und leider oftmals auch keine wirklichen Repressalien zu erwarten haben.

Hamburgs Verfassungsschutzleiter Thorsten Voß sieht eine neue Strategie bei den gewaltbereiten linken Gruppen. Sie schüchtern politische Gegner durch Attacken mit Steinen, Farben und Buttersäure auf den persönlichen Lebensbereich ein und scheuen auch nicht davor körperliche Gewalt anzuwenden. Dabei richten sich die Angriffe nicht nur gegen hohe Funktionsträger und Repräsentanten des Staates, sondern auch gegen einfache Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Justiz. Weiterhin versuchen Linksradikale gesellschaftliche Initiativen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Nicht zuletzt wurde im Jahr 2021 zahlreiche Autos, vor allen Dingen auch im Bereich Eimsbüttel, angezündet, die eindeutig dem Linksextremismus zuzuordnen sind. Hamburg zähle laut Verfassungsschutz dabei als Hochburg der linksextremistischen Szene.

Diese Anfrage steht im Kontext zu der SPD-Anfrage vom 17.08.2022 zum Thema Rechtsextremismus in Eimsbüttel.

 

  1. Wie viele linksextremistisch motivierte Straftaten wurden in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils im Bezirk Eimsbüttel verübt?

a)       Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich jeweils um Propagandadelikte?

 

Jahr

2020

2021

2022*

Anzahl Taten

6

10

3

Aufklärungsquote

16,7 %

30,0 %

0 %

davon Propagandadelikte

2

1

0

dabei Waffen eingesetzt

0

3**

0

*  Stichtag 4. Oktober 2022

** ein Sachverhalt mit drei unterschiedlichen Straftatanzeigen

 

 

b)       Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich um Gewalttaten und/oder Sachbeschädigungen?

c)       Um welche Gewalttaten und/oder Sachbeschädigungen handelte es sich im Einzelnen?

 

In sechs Fällen handelt es sich um politisch motivierte Gewaltkriminalität und in neun um Sachbeschädigungen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB).

 

Tatdatum

Deliktsbezeichnung

17.02.2020

§ 303 StGB Sachbeschädigung

15.06.2020

§ 306 StGB Brandstiftung

29.06.2020

§ 303 StGB Sachbeschädigung

11.10.2020

§ 223 StGB Körperverletzung

20.02.2021

§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

15.03.2021

§ 303 StGB Sachbeschädigung

19.03.2021

§ 303 StGB Sachbeschädigung

01.05.2021

§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

25.05.2021

§ 303 StGB Sachbeschädigung

23.06.2021

§ 303 StGB Sachbeschädigung

23.06.2021

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

25.09.2021

§ 306 StGB Brandstiftung

23.01.2022

§ 303 StGB Sachbeschädigung

15.08.2022

§ 303 StGB Sachbeschädigung

15.08.2022

§ 303 StGB Sachbeschädigung

 

 

d)       Bei wie vielen dieser Straftaten wurden Waffen eingesetzt?

e)       Wie hoch ist jeweils die Aufklärungsquote?

 

Siehe Antwort zu 1.a).

 

  1. Wie viele und welche Veranstaltungen wurden seit 2020 im Bezirk Eimsbüttel von linksextremistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen durchgeführt?

 

Die erfragten Daten werden bei den Sicherheitsbehörden statistisch nicht erfasst.

 

Das im erfragten Kontext grundsätzlich zu nennende, fast jährlich auf dem Else-Rauch-Platz stattfindende Methfessel-Fest wurde im Jahr 2022 u. a. von linksextremistischen Gruppen durchgeführt. Im Jahr 2022 konnten u.a. folgende linksextremistische Gruppen dem Fest zugerechnet werden: Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), Gruppe Arbeiterinnenmacht, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Proletarische Jugend Hamburg, Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Info- und Kulturlanden Lüttje Lüüd junges Hamburg e.V. (Roter Aufbau Hamburg) sowie weitere Gruppen, in denen sich Linksextremisten beteiligen bzw. beeinflussend wirken.

 

a)       Bei wie vielen und welchen Veranstaltungen im Bezirk Eimsbüttel traten in den Jahren von 2020 bis 2022 als linksextremistisch einzustufende Personen als Redner bzw. als Referenten auf?

b)       Um wen handelte es sich dabei jeweils?

 

Sofern dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg im Kontext der Frage Erkenntnisse zu Einzelpersonen vorliegen, kommt die Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit nur dann in Betracht, wenn die Interessen der Allgemeinheit überwiegen. Der durch das Grundgesetz gewährte Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen steht der Beantwortung der Frage somit entgegen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine