Linksabbiegerspur stadteinwärts an der Kreuzung Lokstedter Steindamm / Martinistraße Drs. 21-4102, Beschluss der BV vom 14.09.2023
Sachverhalt:
An der Kreuzung Lokstedter Steindamm / Martinistraße gibt es keine Linksabbiegerspur zum UKE. Dies führt dazu, dass viele Fahrzeuge rechts abbiegen und dann einen U-Turn machen, um Richtung UKE fahren zu können. Dies birgt Unfallgefahren, auch im Hinblick der vielbefahrenen Busspur der Metrolinie 5. Da diese Abbiegemöglichkeit u.a. für Mitarbeiter, Besucher oder Patienten des UKE praktisch ist, wäre eine offizielle Verkehrsführung zum Universitätskrankenhaus wünschenswert.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachbehörde für Verkehr und Mobilitätswende zu prüfen, inwieweit die Einrichtung eines Linksabbiegers an dieser Stelle möglich ist.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Der dargestellte Sachverhalt kann seitens des Polizeikommissariats (PK) 23 nicht bestätigt werden. Des Weiteren gibt es in diesem Bereich auch keine auffällige Unfalllage.
Eine zusätzliche Linksabbiegermöglichkeit müsste aufgrund der Knotengestaltung (Größe des Knotenpunktes und Busspuren in Mittellage) zwingend getrennt signalisiert werden. Grundvoraussetzung für eine eigene Signalisierung ist eine getrennte Abbiegespur. Die Einrichtung eines Linksabbiegefahrstreifens hätte zur Folge, dass für den Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr nur noch zwei statt drei Fahrspuren zur Verfügung stehen. Eine Aufweitung des Knotenpunktes ist aufgrund der sehr begrenzten Nebenflächen leider nicht möglich.
Eine Reduktion der Fahrstreifen für den Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Knotens, insbesondere für die Fahrtrichtung Süden. Eine Neugestaltung des Knotens würde sich auch negativ auf die vorhandene Busbeschleunigung auswirken, weil geringere Grünzeiten für den Geradeausverkehr negativ auf die Busverkehre wirken.
Die Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit in die Martinistraße an dem Knotenpunkt Lokstedter Steindamm/Martinistraße in Fahrtrichtung Süden wird daher nicht befürwortet.
Aufgrund der diversen sensiblen Nutzungen in der Martinistraße sollte grundsätzlich eine Verkehrserhöhung vermeiden werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord prüft derzeit anhand einer Verkehrsuntersuchung, welche Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung und Durchfahrtsbeschränkung in der Martinistraße möglich sind. Daher steht die Einrichtung einer vereinfachten Zufahrt in die Martinistraße auch dem perspektivischen Ziel des Bezirks entgegen.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine