21-0231

Lichtzeichenanlage Ecke Garstedter Weg/Krähenweg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

16.08.2019

Lfd. Nr. 2 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirks­versammlung Eimsbüttel, Robert  Klein, Lisa Kern und Lutz Schmidt (GRÜNE-Fraktion)

 

Lichtzeichenanlage Ecke Garstedter Weg/Krähenweg

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

An der Einmündung des Krähenwegs in den Garstedter Weg in Hamburg-Niendorf befindet sich eine LZA, die jeweils nur einer Fahrtrichtung (aus dem Krähenweg, aus Süden Garstedter Weg oder aus Norden Garstedter Weg) ein Grünsignal gibt. Diese eher ungewöhnliche LZA-Schaltung an T-Kreuzungen führt,  vor allem in den Stoßzeiten, zu langen Rückstaus in beiden Fahrtrichtungen des Garstedter Wegs, die nicht nur den motorisierten Individualverkehr (MIV) betreffen, sondern ebenso regelmäßig zu Verspätungen des ÖPNV (Buslinie 191) führen und die Anwohnerinnen und Anwohner mit nicht unerheblichen Abgas- und Schall-Immissionen durch wartenden motorisierten Verkehr und Beschleunigungen belasten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

 

  1. Was ist der Hintergrund, jeweils nur einer Fahrtrichtung an der besagten T-Kreuzung ein Grünsignal zu geben?

 

Durch die starke Linksabbiegebeziehung vom Garstedter Weg (Süd) in den Krähenweg ist für die Verkehrsabwicklung aufgrund der Platzverhältnisse und Knotengeometrie eine Ampelschaltung mit drei Phasen erforderlich (1. Knotenarm Garstedter Weg in Richtung Nord, 2. in Richtung Süd und 3. die Zufahrt Krähenweg).

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurden letztmalig die Verkehrsaufkommen je Richtung an der besagten Kreuzung gemessen?

 

Eine Verkehrszählung fand letztmalig am 25.04.2001 statt.

 

  1. Gibt es Planungen, die Verkehrssituation entweder durch technische Änderungen an der LZA-Schaltung oder durch bauliche Maßnahmen (z. B. Minikreisel) zu verändern?

3.a Falls ja: zu wann?

3.b Falls nein: Gab es hierzu Prüfungen und falls ja, wieso wurden hierzu Maßnahmen verworfen bzw. nicht umgesetzt?

 

Aktuelle Verkehrsplanungen sind nicht bekannt.

Verkehrstechnisch wurde im Mai des Jahres 2019 eine Anpassung an der Lichtsignalanlage vorgenommen. Zur Verringerung des Rückstaus in der südlichen Knotenzufahrt wurde die Freigabe in Richtung Nord ab 9:30 Uhr von 21 auf 34 Sek verlängert.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine