20-2225

„Lichtsignalanlage Holsteiner Chaussee/Hörgensweg" Drs. 20-2096, Beschluss der BV vom 23.02.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

 

Der Knoten Holsteiner Chaussee / Hörgensweg wurde 2014 im Rahmen des Programms „Erhaltungsmanagement Straßen“ saniert und gemäß den aktuellen Richtlinien für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer umgebaut. Wie bei jeder durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) geplanten Straßenbaumaßnahme wurde der Knoten signaltechnisch überplant und in Hinblick auf die Auslastung der einzelnen Verkehrsströme überprüft. Die neue, sich an den einschlägigen Regelwerken orientierende Radverkehrsführung im Knotenpunkt, d.h. das indirekte Linksabbiegen mithilfe der sog. „Aufstelltaschen“, bedingt eine andere Signalisierung des Rechtsabbiegers aus dem Hörgensweg. Mit dem heutigen Ausbau des Knotenpunktes ist die geforderte Vorlaufschaltung für den Rechtsabbieger aus dem Hörgensweg aus Gründen der Radverkehrsführung somit nicht möglich.

 

Um die Notwendigkeit möglicher Umbauarbeiten des Knotenpunktes zu ermitteln, wird der LSBG Verkehrszählungen (Kraftfahrzeug (KFZ), Radfahrer und Fußgänger) beauftragen, die als eine belastbare Entscheidungsgrundlage dienen sollen.

 

Anhänge

keine