Leuchtende Fuß- und Radwege: Mehr Sicherheit und Energieeffizienz auf Eimsbütteler Straßen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
01.09.2022 |
9.2 |
21-3175 |
Die Drucksache wird in den AM überwiesen. |
AM |
07.09.2022 |
6.2 |
21-3175 |
Der Drucksache wird mehrheitlich unter Berücksichtigung der Änderungen, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt. |
Die Hamburger:innen vermehrt und dauerhaft vom Umstieg vom Auto auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel Fahrrad zu überzeugen, gelingt am schnellsten und effektivsten durch eine Attraktivitätssteigerung der Fahrradnutzung. Ein wichtiges Element ist hierbei die sichere Ausgestaltung der Radwege.
Bei unzureichender oder fehlender Beleuchtung durch Laternen können Radfahr- und Schutzstreifen insbesondere bei schlechtem Wetter und/oder Dunkelheit (nachts) nur schwer von der restlichen Fahrbahn zu unterscheiden sein. Gleiches gilt auf Nebenflächen, die von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden (in getrennten Bereichen) gemeinsam genutzt werden – sowohl im Straßenraum als auch in öffentlichen Grünanlagen.
Für viele Autofahrende und andere Verkehrsteilnehmende ist es bereits in der Dämmerung und/oder bei schlechtem Wetter oft schwer auszumachen, wo ein Radweg verläuft. Je dunkler es wird, desto riskanter wird es für Radfahrende und Fußgänger:innen, vor allem an Unfallschwerpunkten und besonderen Gefahrenstellen.
Diesen Risiken kann effektiv mit einem neuartigen Straßenbelag begegnet werden, der nach Einbruch der Dunkelheit farblich leuchtet. Die Radwege sowie Fußwege heben sich dadurch deutlich von der Umgebung ab.
Das hierfür verwendete Material enthält synthetische Substanzen und nutzt das Phänomen der Lumineszenz. Dabei erfolgt eine Absorption und Zwischenspeicherung von elektromagnetischer Strahlung aus dem sichtbaren, ultravioletten oder infraroten Licht. Die absorbierte Energie wird zeitlich versetzt in Form von Licht emittiert. Dieser Nachleuchteffekt funktioniert ohne jegliche zusätzliche Strom-/Energiezufuhr und bietet ausreichend Speicherleistung für zehn Stunden Leuchtkraft.
Neben dem Plus an Sicherheit bietet der illuminierende Belag auch einen klaren Vorteil für die Umwelt: Zum einen kann der gänzlich ohne Strom leuchtende Straßenbelag gegebenenfalls herkömmliche Straßenbeleuchtung (in Teilen) ersetzen. Zum anderen werden Tiere – anders als beim Betrieb von Laternen – durch fluoreszierende Rad- und Fußwege in Parks und Grünanlagen nicht gestört.
Mindestens vier europäische Städte haben bereits erste positive Erfahrungen mit fluoreszierenden Belägen im Straßenbau gesammelt: Cambridge (UK), Eindhoven (Niederlande), Lidzbark Warmiñski (Polen) und Esztergom (Ungarn). Bisher kommen dabei zwei Varianten der Illumination zum Einsatz: bei der ersten Variante werden dem Belag (Spezialsplitt) fluoreszierende Partikel beigemischt, bei der zweiten Variante wird eine fluoreszierende Flüssigkeit auf den Rad- und Fußweg aufgesprüht.
Alle bisherigen Tests (auch im Winterbetrieb) sind erfolgreich verlaufen – die Haltbarkeit bzw. Leuchtfähigkeit des Materials soll je nach Methode bei bis zu 20 Jahren liegen.
:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu ersuchen, eine/n Sachverständige/n in den Ausschuss für Mobilität zu entsenden, um über Möglichkeiten zu berichten, in Eimsbüttel lumineszierende Radwege und Fußwege anzulegen.
Dabei soll auch über die Ergebnisse der (von der damaligen BWVI) in der Drucksache 21-10951 angekündigten Evaluierung der Feldversuche sowie nach Möglichkeit über Erfahrungen aus den schon existierenden Anwendungen, etwa in Duisburg, im Kanton Wallis (CH), in Cambridge (UK), in Eindhoven (NL), in Lidzbark Warmiński (PL) und Esztergom (HU) berichtet werden.
Insbesondere wird auch darum gebeten, eine Einschätzung zu den beiden möglichen Techniken (Splitt-Beimischung / Aufsprühen eines fluoreszierenden Farbstoffs) sowie über eventuelle Erkenntnisse zur Umweltverträglichkeit dieser neuen Straßenbeläge abzugeben. Dem Ausschuss soll außerdem eine Kostenschätzung für einen Modellversuch im Bezirk Eimsbüttel vorgelegt werden.
keine