Legionellenbefunde
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Armita Kazemi (SPD-Fraktion)
Titel: Legionellenbefunde
Fortlaufende. Nr.: 22-184
Eingangsdatum: 08.05.2026
Datum der Antwort: 18.05.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren können. Sie können Infektionen verursachen, die z.B. über das Einatmen von feinem Wassertröpfchen (z.B. beim Duschen) auf den Menschen übertragen werden. Hierzu gehören das Pontiac-Fieber oder die Legionellose. Insbesondere für ältere Menschen sind diese Krankheiten bedrohlich.
Aus diesem Grund müssen u.a. in Mehrfamilienhäusern alle 3 Jahre Prüfung auf Legionellen durchgeführt werden. Bei Erreichung eines festgelegten Wertes (100 Legionellen pro 100ml Trinkwasser) muss das zuständige Bezirksamt unverzüglich informiert werden. Bei Überschreitung muss zusätzlich der Betreiber der Trinkwasserinstallation nach TrinkwV (Trinkwasserverordnung) festgelegte Maßnahmen durchführen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
136 Befunde
84 Befunde
12 Befunde
Wohnhäuser: 200 Befunde
Altenheime: 2 Befunde
Krankenhäuser: 8 Befunde
Hotels: Kein Befund
Sportstudios: Kein Befund
Maßnahmen gegenüber dem Betreiber an oder wird der Betreiber auf die Vorgaben aus der TrinkwV verwiesen?
Bitte das gesamte Maßnahmenpaket mit Fristen zur Umsetzung nennen, ggf. Vordruck anfügen.
a und b.: nein
c: Es wird auf den Betreiber zugegangen um sicherzustellen, dass die Bewohner informiert worden sind. Die veranlassten Sofort-Maßnahmen werden erfragt und auf weitere Maßnahmen hingewiesen.
Wie stellt das Bezirksamt Eimsbüttel sicher, dass diese Maßnahmen (insbesondere die Information der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher) auch tatsächlich von den Betreibern umgesetzt werden?
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der TrinkwV liegt grundsätzlich beim Betreiber der jeweiligen Anlage. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Befunden ist eine lückenlose Überwachung sämtlicher Meldungen durch das zuständige Bezirksamt nicht möglich.
Bei Befunden, die eine extrem hohe Kontamination aufweisen (über 10.000 KBE/ml), wird der Betreiber gezielt zur Vorlage der ergriffenen Sofortmaßnahmen aufgefordert. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt ist. Zudem wird der Eingang der Ergebnisse aus der Nachbeprobung durch das Amt kontrolliert.
Es wurden im Jahr 2025 keine Bußgelder gegen Betreiber ausgesprochen.
Beschluss: ohne
keine
Keine Orte erkannt.
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