22-2189

Legionellenbefunde

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Armita Kazemi (SPD-Fraktion)
Titel: Legionellenbefunde
Fortlaufende. Nr.: 22-184

Eingangsdatum: 08.05.2026
Datum der Antwort: 18.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren können. Sie können Infektionen verursachen, die z.B. über das Einatmen von feinem Wassertröpfchen (z.B. beim Duschen) auf den Menschen übertragen werden. Hierzu gehören das Pontiac-Fieber oder die Legionellose. Insbesondere für ältere Menschen sind diese Krankheiten bedrohlich.

Aus diesem Grund müssen u.a. in Mehrfamilienhäusern alle 3 Jahre Prüfung auf Legionellen durchgeführt werden. Bei Erreichung eines festgelegten Wertes (100 Legionellen pro 100ml Trinkwasser) muss das zuständige Bezirksamt unverzüglich informiert werden. Bei Überschreitung muss zusätzlich der Betreiber der Trinkwasserinstallation nach TrinkwV (Trinkwasserverordnung) festgelegte Maßnahmen durchführen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Wie viele Legionellenbefunde wurden dem Bezirksamt Eimsbüttel im Jahr 2025 gemeldet?
  1. zwischen 100 KBE/100 ml und 999 KBE/ml (mittlere Kontamination)

136 Befunde

  1. zwischen 1.000 KBE/100 ml und 9.999 KBE/ml (hohe Kontamination)

84 Befunde

  1. über 10.000 KBE/ml (extrem hohe Kontamination)

12 Befunde

  1. Wie viele Objekte bzw. Wohnanlagen waren betroffen? Bitte nach Wohnhäusern, Altenheimen, Krankenhäusern, Hotels und Sportstudios aufschlüsseln.

Wohnhäuser: 200 Befunde
Altenheime: 2 Befunde
Krankenhäuser: 8 Befunde
Hotels: Kein Befund
Sportstudios: Kein Befund

  1. Ordnet das Bezirksamt Eimsbüttel bei Befunden
  1. zwischen 100 KBE/100 ml und 999 KBE/ml (mittlere Kontamination)
  2. zwischen 1.000 KBE/100 ml und 9.999 KBE/ml (hohe Kontamination)
  3. über 10.000 KBE/ml (extrem hohe Kontamination)

Maßnahmen gegenüber dem Betreiber an oder wird der Betreiber auf die Vorgaben aus der TrinkwV verwiesen?

Bitte das gesamte Maßnahmenpaket mit Fristen zur Umsetzung nennen, ggf. Vordruck anfügen.

a und b.: nein

c: Es wird auf den Betreiber zugegangen um sicherzustellen, dass die Bewohner informiert worden sind. Die veranlassten Sofort-Maßnahmen werden erfragt und auf weitere Maßnahmen hingewiesen.

  1. Gem. TrinkwV muss der Betreiber bei einem Legionellenbefund über 100KBE/100ml
  1. Untersuchungen zur Klärung der Ursache durchführen,
  2. eine Risikoabschätzung erstellen,
  3. betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher informieren und
  4. Nachkontrollen veranlassen.

Wie stellt das Bezirksamt Eimsbüttel sicher, dass diese Maßnahmen (insbesondere die Information der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher) auch tatsächlich von den Betreibern umgesetzt werden?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der TrinkwV liegt grundsätzlich beim Betreiber der jeweiligen Anlage. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Befunden ist eine lückenlose Überwachung sämtlicher Meldungen durch das zuständige Bezirksamt nicht möglich.

Bei Befunden, die eine extrem hohe Kontamination aufweisen (über 10.000 KBE/ml), wird der Betreiber gezielt zur Vorlage der ergriffenen Sofortmaßnahmen aufgefordert. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt ist. Zudem wird der Eingang der Ergebnisse aus der Nachbeprobung durch das Amt kontrolliert.

  1. Wurden in diesem Kontext im Jahr 2025 Bußgelder gegen Betreiber ausgesprochen? Wenn ja, gegen wie viele und in welcher Höhe?

Es wurden im Jahr 2025 keine Bußgelder gegen Betreiber ausgesprochen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.