22-0944

Leerstand Weidenallee 22 / 22 a

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.04.2025

Lfd. Nr. 73 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

Leerstand Weidenallee 22 / 22 a

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Seit Jahren steht das Gebäude Weidenallee 22/22a leer. Das daneben befindliche Gelände ist mittlerweile eine Brache geworden und beide Bereiche verwahrlosen immer mehr.

Dazu haben wir einige Fragen:

  1. Ist für das Gebäude eine Abrissgenehmigung beantragt worden? Wenn ja - wann und wie lange ist diese Genehmigung dann gültig?

Weidenallee 22: Nein, ein Abbruchantrag liegt nicht vor.

Weidenallee 22a: Ein Abbruch wurde im August 2009 genehmigt.

Der Abbruchbeginn wurde 2012 angezeigt.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, was mit diesem Bereich geschehen soll?

Nach Kenntnis des Bezirksamts ist für das das Gebäude Weidenallee 22 eine Nutzungsänderung zu einer Jugendhilfeeinrichtung geplant.

  1. Ist für diesen Bereich eine Baugenehmigung beantragt und genehmigt worden? Wenn ja - wann und was soll dort gebaut werden?

Es liegt für beide Grundstücke eine Genehmigung für den „Neubau und Umbau Kindertagesstätte“ vor.

r das Grundstück Weidenallee 22 (Flurstück 1137) wurde im November 2024 ein Antrag für „Jugendhilfeeinrichtung - Einrichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (bis zu 25 Personen)“ eingereicht. Der Vorgang befindet sich in der Prüfung.

  1. Wer ist für das leerstehende Gebäude und der daneben befindlichen Brache hinsichtlich der Verkehrssicherheit verantwortlich?

Der Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit gem. § 3 HBauO und § 9 SOG verantwortlich.

  1. Wer ist Eigentümer des Gebäudes und wer, falls abweichend, von dem freien Gelände?

Informationen zum Eigentümer unterliegen dem Datenschutz, somit ist eine Beantwortung nicht möglich.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Weidenallee

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